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Ausbildung und erste eigene Wohnung, Erst- Zweitwohnsitz etc.?

Frage von oODerMarc oODerMarc

Hallo zusammen,

ich weis es gibt schon viele Beiträge zu diesem Thema aber leider ist noch nicht das dabei was ich suche. Ich bin seit September in der Ausbildung zum Immobilienkaufmann in München und bin bisher mit der Bahn jeden Tag ca. 3 Stunden gependelt (Hin und zurück). Ich habe nun eine für mich bezahlbare 26,5 qm Wohnung in Maxvorstadt gefunden, von wo aus ich mit dem Fahrrad zur Arbeit komme. Hab mich nach Lebenshaltungskosten erkundigt, passt auch alles. BAB brauch ich nicht zu beantragen, verdiene zu viel/die Wohnung kostet zu wenig/meine Eltern verdienen zu viel auch wenn die ja atm. noch ihr eignes Haus abbezahlen...

Nun zum eigentlichen Thema:

  1. Zum Thema Haftpflichtversicherung habe ich wiedersprüchliches gehört. Die einen meinen ich muss mich selber versichern und falle aus der Haftpflicht der Eltern. Die anderen meinen ich bleibe da versichert bis die Ausbildung rum ist. Was stimmt den nun? ErsteWohnung24.de sagt ja letzteres.

  2. Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz? München hat für mein Einkommen keine Zweitwohnsitzsteuer, aber was sind sonst die Vor- und Nachteile des ganzen? Hierzu sind meine Eltern auch der Meinung sie bekämen einen Steuerfreibetrag sollange ich bei Ihnen wohne. Da die beiden mir nun kommen von wegen wenn ich umziehe könnten sie mich ja nur weiter unterstützen, wenn ich ihnen diesen freibetrag lassen würde. (ja wir verstehen uns super ;) ) Nun würde mich interessieren: ist da wa dran? Das Thema wurde bisher sonst nirgendwo so richtig angeschnitten.

  3. Kindergeld: Manche meinen meine Eltern dürften das beziehen bis ich mit der Ausbildung fertig, manche meinen es steht mir selbst zu. Würde das lieber direkt auf mein Konto buchen lassen wenn dem so ist und das möglich ist... Gibt wieder viele widersprüchliche Beiträge zu dem Thema im Netz.

Hab mich bisher bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur erkundigt - braucht man garnicht erst versuchen, die Frau die mich auf eine Mail von mir dorthin angerufen hat war zwischen unmotiviert und unfähig anzusiedeln, konnte garnicht schnell genug auflegen und meinte nur dafür wär Sie nicht da.

Ich freu mich auf eure Antworten!

Gruß Marc

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Antworten (4)

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    Antwort von Maeldae Maeldae
    1. Sieh im Versicherungsvertrag nach. Das wird von Versicherung zu Versicherung anders gehandhabt.
    2. Der Erstwohnsitz soll da sein, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Da ein Zweitwohnsitz an sich keine Vorteile bringt, Von daher melde in München einfach an. Den Steuerfreibetrag steht ihnen - zumindest wie ich es gehört habe - solange zu, solange in der Ausbildung bist.
    3. Kindergeld steht nicht dir zu, sondern deinen Eltern. Deine Eltern können es an dich abtreten. Um den bürokratischen Akt des Abtretens zu umgehen, können sie auch einen Dauerauftrag aufgeben, so dass Kindergeld an dich weiterüberwiesen wird.
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    Antwort von Peppie85 Peppie85

    das kindergeld kann nur dann auf dein konto überwiesen werden, wenn du nachweisen kannst., dass du auf eigenen füßen stehst. das wäre nur gegeben, wenn die wohnung als erstwohnsitz angegeben ist. das macht auch rechtlich wesentlich mehr sinn... aber mal unter uns. dein chef, offensichtlich auch imobilienkaufmann, der müsste das doch am besten wissen...

    lg, anna

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    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Zu 1. empfehle ich die Klärung mit der Haftpflichtversicherung.

    Zu 2. Die Geschichte mit den Freibeträgen weiß ich nicht. Ggf. beim Finanzamt oder beim Steuerberater fragen.

    Zu 3. Das Kindergeld bekommen normalerweise die Eltern, aber nicht zum Eigengebrauch sondern damit sie Aufwendungen für Dich aufbringen können. Die Eltern können auch veranlassen, das Geld auf Dein Konto geht. Entscheidend für das Kindergeld ist ein eventueller Lohn, den Du bekommst. Davon kann man wohl noch die Krankenversicherung abziehen. Die Grenze liegt bei ca. 8000. Die genaue Grenze bekommst Du per Suchmaschine im Internet auf den Seiten zum Kindergeld. Der Betrag ändert sich jeds Jahr ein wenig.

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    Antwort von RapBull RapBull

    Hi,

    den 3. Punkt kann ich dir beantworten: Das Kindergeld steht DIR zu! Wenn du ausziehst und in der Ausbildung bist, geht das Kindergeld auf DEIN Konto (natürlich nicht ohne eigenes Zutun, sprich dein Weg zum Amt).

    Das deine Eltern auf das Kindergeld natürlich nicht verzichten wollen, ist ja nachvollziehbar :D

    lg + und viel Erfolg!

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