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Ausbildung/ Umschulung

Frage von Juchhuuuuu Juchhuuuuu

Hallo !Ich bin gelernte KFZ Mechanikerin, kann meinen Beruf aber nicht weiter ausüben. Ich mache derzeit ein Praktikum in einer ganz tollen Firma als Kauffrau für Groß und Aussenhandel.Am kommenden Dienstag wird ein Abschluß Gespräch stattfinden, indem geklärt wird ob eine Ausbildung/Umschulung stattfinden könnte. Ich möchte nicht völlig unvorbereitet in dieses Gespräch gehen.Um zwischen Fragen zu "vermeiden" beantworte ich schonmal im Vorwege einige Fragen:Ich bin 28 und habe ca. 8 Jahre voll gearbeitet (Ausbildungszeit nicht eingeschlossen)Informationen habe ich mir leider noch nicht vom Träger holen können, da ich den ganzen Tag "eingespannt" war. Was heisst, ich weiss nicht ob man mir eine Umschulung genehmigen würde.Die Ausbildung würde wohlmöglich erst im August beginnen, bis dahin werde ich dort normal arbeiten.Es steht noch aus, ob diese Firma überhaupt ausbilden kann, da diese noch nie einen Lehrling hatte. Somit müsste meine Vorgesetzte eventuell noch einen Ausbildungsschein (nennt man das so ?) Machen.Mich interessiert also:- Was sind die genauen Unterschiede zwischen Ausbildung und Umschulung ?- WO lernt man WIEVIELE Jahre.- WORAUF kommmt es an, ob es eine schulische oder eine betriebliche Umschulung wird ?- Wer finanziert was ?- Wie muss ich mir vorstellen, wie meine Vorgesetzte so einen "Ausbilderschein" erwerben könnte.Was muss sie dafür tun? Danke schonmal !

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Antworten (3)

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    Antwort von laser1611 laser1611

    Hallo, gleich zu deinen Fragen: Unterschied - Ausbildung 3-3,5 Jahre - Umschulung 2 Jahre; Inhalte - die gleichen; Wenn Umschulung, dann auf jeden Fall in betrieblicher Form, weil du da wie ein "normaler" Lehrling im Betrieb und in der Berufsschule bist. Wenn du deinen erlernten Beruf aus gesundh. Gründen nicht mehr machen kannst, dann gibt es 3 mögliche Kostenträger, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die BG. Bist du als Reha Fall der AfA oder RV anerkannt, dann bekommst du für die Zeit der Umschulung Übergangsgeld. Das liegt zwischen 68 und 75 % deines letzten Nettogehalts. Bei der BG bekommst du Verletztengeld - etwa die Höhe des Krankengelds. Bei einer Umschulung ohne Rehastatus bekommst du die Leistungen, die du zuletzt vom Amt bekommen hast. Natürlich auch die Kosten der Unterrichtsmaterialien usw. Als Reha Fall auch noch Fahrtkosten, Verpflegungskosten usw. Zum Thema Ausbilderschein - Richtig AdA - Ausbildung der Ausbilder: Es muss nicht zwingend sofort sein, dass deine Ausbilderin den Schein hat. Sprecht da mal mit euerer zuständigen IHK - die können auch die Ausbildungsgenehmigung erteilen, wenn noch kein Schein vorliegt. Evtl. habt ihr ja auch einen Betriebswirt oder Meister im Unternehmen. Das macht die Sache dann einfacher. Der AdA Schein dauert zwischen 4 Wochen (Vollzeit) und 3-6 Monate (Nebenberuflich) je nach Schulungsunternehmen. Genauere Infos auch bei der IHK.

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    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Warum willst du den Beruf der Kauffrau erlernen? Die Firma könnte Dich betriebszpezifisch ausbilden und Du hast Deinen Job. Wenn Du ein paar Jahre gearbeitet hast und Du bist fit, fragt kein Mensch mehr nach Grundausbildung.

    Bei Dir und Deiner Firma scheint es so zu sein, dass Du eine billige Arbeitskraft abgeben sollst.

    Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Deinen Beruf als Mechanikerin nicht mehr ausüben kannst, besteht die Möglichkeit, dass die ARGE eine Umschulung bezahlt. Vorteilhaft wäre, wenn Dein Wissen aus dem erlernten Beruf eingesetzt werden kann.

    Eine Ausbildungsbefugnis setzt Schulung voraus. Die IHK ist dafür zuständig.

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    Antwort von chikipiki chikipiki

    Hi,du hast so viele Fragen getellt..

    1. Ausbildungsdauer steht immer im Ausbildungsordnung.schau Google:Ausbildungsordnung Kauffrau.....
    2. Umschulung - wenn eine vorangegangene Ausbildung im fremden oder verwandtem Beruf gibts,daher 2-2,5 Jahren.Grundsetzlich kein Unterschied.
    3. Schulisch oder Betrieblich-wenn du ein Betrieb findest, der dich umschult oder ausbildet,dann hast es betrieblich.In dem Fall übernimmt Betrieb die Kosten für Um,-Ausbildung.
    4. Wenn du bei der Arbeitsamt Anfrage stellst, dann 95% kriegst du Überbetriebliche Ausbildung (Spezielle Schuleinrichtung)+ Praktikumsfirma,wo du Praktikum machst.In dem Fall übernimmt Arbeitsamt die Kosten.Die Ausbildung ist nicht schlechter,als betriebliche,da jetzt wird so wie so in beiden Fällen Projektbezogen ausgebildet.
    5. Ausbilden - das bedeutet nicht nur ein Ausbilderschein haben.a)Der Ausbilder ( ein Mensch,der Verantwortung für deine Ausbildung übernimmt) soll geeignet sein für ausbilden.b)Der Auszubildender ( Firma ) soll geignet sein für ausbilden.Da die Firma,wo du arbeitest noch kein Ausbilder hat und keine Eignung hat,ich würde raten,auf die Firma keine Hoffnung zu legen.Sogar wenn die Firma schafft es, geeignet zu sein in die kürzeste Zeit,die Qualität deiner Ausbildung wird fraglich.Deswegen frage beim Arbeitsamt nach,ob es die Möglichkeiten gibts sich durch Arbeitsamt umschulen lassen.Grüß.
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