ich bin zur Zeit selbständig und werde eine Ausbildung beginnen. Muss ich meine Selbständigkeit abmelden? Also ist es gesetzlich untersagt neben der Ausbildung ein Gewerbe angemeldet zu haben? Oder muss ich mindestens von Vollzeitgewerbe auf nebengewerbe ummelden?
Wenn der Chef Deines Ausbildungsbetriebes mit Deiner Selbstständigkeit einverstanden ist, spricht nichts dagegen. LG pacole1

Was machst denn als Selbständige und was für eine Ausbildung ist angesagt?
ich werde kauffrau für tourismus und freizeit in einer jugendherberge lernen, und bin jetzt selbständig mit der herstellung von jonglierbedarf, verkauf von lebensmitteln, und mache noch massagen und ernährungsberatung, aber eher wenig... am meisten bin ich auf märkten unterwegs und animiere kinder zum jonglieren und verdiene mein geld damit diese jonglierartikel zu verkaufen... schliesst sich das etwa aus?
andreas48 am 7. Juli 2008 18:26 naja..da wirst dann dann dafür sehr wenig Zeit haben schätze ich, denn die ausbildung hat den Vorrang, schließlich erhälst du ja von deinem Chef eine ausbildungsvergütung..ich würde das aber mit ihm besprechen um einen für beide Seiten gangbaren Weg zu finden..
JoWaKu am 7. Juli 2008 19:06 "jonglierartikel"
Hattu Homepage?
Ein bisschen jonglieren tu ich auch: http://www.klicktipps.de/jonglieren_diabolo.php
Vielen Dank! das wird sich schon regeln, ich danke euch für die stärkenden antworten... homepage: www punkt feenspiele punkt de
Stimmt so.
Und da keine Konkurrenz zu erwarten ist, kann er kaum "nein" sagen.
Es darf halt keine Probelme mit zuviel Arbeitszeit pro Woche geben. Und gewerbliche Anrufe im Betrieb machen Ärger.
Also: klar trennen!