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Ausbildung - täglich 4-5 Überstunden

Frage von Annelise Annelise

Meine Tochter macht eine Ausbildung zur Hotelfachfrau und hat regelmäßig eine 70 Stunden-Woche. Jetzt versuchen wir den Betrieb zu wechseln, hat sie Changen die bereits geleisteten Überstunden vergütet zu bekommen?

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Antworten (9)

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Ein Wechsel in der Ausbildung läuft oft nicht ohne Schwierigkeiten und Probleme ab. Ich hätte schon eher ein Gespräch mit dem Ausbildungsleiter gesucht. Der Betrieb hat sich auch an Richtlinien zu halten. Allerdings gibt es dieses Problem im Hotel- und Gaststättengewerbe sehr oft. Die Azubis werden ausgenutzt.

    Kommentar von Annelise Annelise

    Was für Schwierigkeiten und Probleme meinst du?

    Kommentar von Agnes10 Agnes10Agnes10

    z. B., wenn der jetzige Arbeitgeber dich nicht aus dem Vertrag entlässt.

    Kommentar von Annelise Annelise

    Habe ich nicht das Recht den Vertrag zu kündigen da der Arbeitgeber seine Pflichten mir gegenüber nicht einhält?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ich dachte, es geht um deine Tochter?

    Bezüglich Kündigung siehe http://kurzlink.de/jpvkyHExn

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Bitte ... gern geschehen. Man hilft doch gerne, wenn die Fragesteller immer wieder so dankbar sind.

    (Wer Ironie findet, darf sie behalten)
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    Antwort von bitmap bitmap

    Kommt drauf an, ob sie dafür Nachweise hat.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.''

    http://kurzlink.de/V7ZkCJVYr

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Arbeitszeitgrenzen regelt entweder das Arbeitszeitgesetz (ab 18) oder das Jugendarbeitsschutzgesetz (für unter 18-jährige).

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    Antwort von andreas48 andreas48

    ich würde ja zunächst erstmal eine Aussprache mit dem Geschäftsführer führen wollen um das Problem zu klären,

    und da sie nicht auf Stundenlohnbasis arbeitet , sondern Ausbildungsvergütung erhält kommt das erste schwere Hindernis einer Bezahlung hinzu , das zweite ist die Tatsache, dass die Wochenarbeitszeit bei Azubis begrenzt ist durch den Gesetzgeber und das kann man sehr deutlich zu verstehen geben

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    Antwort von simikra simikra

    ist als lehrling gar nicht zulässig, ich würde mich an die handwerkskammer wenden und den fall vorbringen

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''ist als lehrling gar nicht zulässig''

    Was?

    Kommentar von simikra simikrasimikra

    soviel stunden zu arbeiten

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das ist nicht nur für Azubis nicht zulässig.

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    Antwort von Raven1 Raven1

    Hallo Annelise. Erstmal wäre es interessant, ob Ihr eine NAchweis der geleisteten Überstunden habt. Was Schriftliches halt. Wenn nicht, dann wird es relativ schwer mit der Einigung. Ansonsten sollte man vor dem Wechsel darauf drängen die geleistete Mehrarbeit in Freizeit auszugleichen. Ich glaub mal nicht, das sich der AG auf eine Vergütung einlässt. Schreib mal wieder , wie das Ganze weitergeht.

    Kommentar von Annelise Annelise

    ja, mach ich - vielen Dank erstmal!!

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    Antwort von Raven1 Raven1

    Mhh interessant ist hier in erst Linie das Alter deiner Tochter. Bei jugendlich Azubis unter 18 Jahren ist eine höchstens 40 Stunden Wochen zulässig.

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    Antwort von Buegelfee Buegelfee

    Ich habe auch Hotelfachfrau gelernt. Du wirst selten einen Betrieb finden in dem die vorgeschriebene Arbeitszeit eingehalten wird. dann kann sie sich gleich mal drauf vorbereiten was nach der Lehre kommt!

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    Antwort von tinimini2 tinimini2

    Das ist in der Brange normal auch wenn es ausbeutung ist aber das schehrt keinem.

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    Antwort von seraphtia seraphtia

    hmm, in meiner Ausbildung wollte ich sogar Überstunden leisten, allerdings kam mein Lehrmeister stets mit der Antwort, dass dies für Auszubildende nicht legal wäre. Stimmt das nicht? Hab sie übrigens in der Schweiz gemacht.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    In der Schweiz gelten ganz andere Rechtsgrundlagen als in D.

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