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Ausbildung, Miete, BAB ???????

Frage von sinanwk sinanwk

Hallo Leute, wer kann mir helfen??? Ich mache gerade eine Ausbildung, verdiene da 520 Euro, beziehe noch Kindergeld von 164 Euro. also habe ich 684 Euro im Monat.
So und ich wollte jetzt In eine eigene Wohnung ziehen das ich BAB beantragen kann weis ich aber wie wird das gerechnet auf dem Amt ? Und wie viel ist da der betrag den ich verdienen darf das ich Hilfe beantragen kann? Und meine Eltern sind Arbeitslos also ist von dort aus keine Unterstützung möglich, wenn eher wollen die mir noch ein paar euros abknöpfen. also wenn mir jemand helfen kann wäre ich sehr dankbar.

mit freundlichen grüßen sinanwk

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Antworten (7)

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    bab kannste nur beantragen wenn der arbeitsweg unzumutbar wäre... also ca. 2 stunden, ansonsten gibts da nichts. bab wird wie folgt berechnet: dein bedarf minus dein einkommen = bab. du kannst ja mal bei einen bab rechner online schauen was du bekommst. das kindergeld wird dabei nicht mit eingerechnet, das haste zusätzlich.

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    Antwort von Bengy Bengy

    Auszubildende sind i. d. R. vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Nur, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG, Ausbildungsgeld oder BAB haben, ist der Bezug von Wohngeld möglich.

    Aber Azubis unter 25 können Anspruch auf Mietbeihilfe haben. Diese muss vor dem Auszug bei der ARGE beantragt werden. Mietbeihilfe wird gezahlt, weil die pauschalen Beträge, die in der BAB enthalten sind, die reale Miete nicht abdecken.

    Bei BAB wird ungefähr so gerechnet: Lebensunterhalt 341 €, Mietpauschale 146 € (+ 72 € Zusatzbedarf, wenn die Miete höher als 146 € ist), eventuell Fahrtkosten (werden individuell berechnet).

    Du siehst, dass du mit deinen 684 € schon knapp drüber bist. Was du an Fahrtkosten geltend machen kannst, weiß ich ja nicht. Auf jeden Fall beantragen und durchrechnen lassen. Vielleicht kommt aber bei dir dann die Mietbeihilfe der ARGE in Frage.

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    Antwort von Giggil Giggil

    Geh zum Wohnungsamt und lass dir nen Wohnberechtigungsschein ausstellen (müsstest die Kriterien dafür erfüllen) die erklären dir auch genau welche Ansprüche du hast. Vom Wohnungsamt wirst du dann für öffentlich geförderte Wohnungen vorgeschlagen, die kannst du anschauen, dich dafür Bewerben und wenn du Glück hast wirst du genommen.

    Kommentar von sinanwk sinanwk

    Danke Leute das war schonmal sehr hilfreich ich werde mich mal durch die ämter kämpfen :)

    danke

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    Antwort von omegafreak omegafreak

    hallo

    wen du eine ausbildung machst bekommst BAB aber wieviel fragst du dich bestimmt ganz einfach unter dieser adresse bekommst du das raus

    babrechner.arbeitsagentur.de/

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    Antwort von dantes dantes
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    Antwort von Wolfspaladin Wolfspaladin

    also da deine beiden Eltern arbeitslos sind und du jetzt nicht übermäßig viel kriegst sollte das vieleicht so klappen kommt aber auch drauf an wie deine geschwister verdienen wenn du welche hast du die arbeiten

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Kannst Wohngeld beantragen.

    Kommentar von sinanwk sinanwk

    das mit dem Wohngeld ist mir bereits klar trotzdem danke.weis dann noch jemand wie der freibetrag ist??

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