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Ausbildung: Kündigung grundlos, Beschwerde IHK?

Frage von Cristiano7 Cristiano7

Hallo,

ich wurde in der Ausbildung völlig überraschend nach nur 2 Wochen gekündigt. Die 2 Wochen habe ich gut meine Arbeit verrichtet und kam gut mit den Kollegen klar. Der Chef nannte mir kaum Gründe, außer einer Absage eines Termins, den er mir angeblich nannte, was ich jedoch nicht bestätigen kann, und welcher vor Ausbildungsbeginn sich befand.

Sprich Termin / Mitarbeit auf Tour wurde angeblich im März besprochen, lag im Juli, im August Ausbildungsbeginn

da es zu keiner großen Grundnennung kam konnte ich mehr oder weniger direkt daraus schließen, dass ich vor Ausbildungsbeginn bereits dadurch negativ auffiel.

Meine Frage ist, ob ich bei der IHK nun mich beschweren kann, da keinesfalls ein Fehlverhalten oder ähnliches vorlag. Ich arbeitete gut und normal mit.

Ich weiß, dass grundlos gekündigt werden kann in den 3. Monaten, aber dieses kann doch nur dann Sinn machen, wenn es dafür einen Grund gibt. Zumindenst intern und in Absprache der Parteien Berufsschule, IHK, Betrieb. Sonst könnte ja jeder billige Arbeitskräfte einstellen in Form von Auszubildenen und sie nach 3 Monaten wieder gehen lassen..

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Antworten (6)

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    Antwort von powerfraqu6464 powerfraqu6464

    Ja das ist leider so. Ohne Angabe von Gründen kann in der Probezeit gekündigt werden. Da wird eine Beschwerde bei der IHK auch nichts nützen. Letztendlich sind leider alle Beteiligten froh, wenn immer wieder Auszubildende unterkommen und im Einzelfall wird es toleriert, wenn hinten mal einer runterfällt. Das Leben ist hart und Du hast es nun von der einen Seite (von vielen) kennengelernt.

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    Antwort von Oubyi Oubyi

    "Sonst könnte ja jeder billige Arbeitskräfte einstellen in Form von Auszubildenen und sie nach 3 Monaten wieder gehen lassen.."
    LEIDER IST es so.
    Da wird Dir die IHK auch nicht helfen können.
    Tut mir leid.

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    Antwort von DiliaDilli70 DiliaDilli70

    Ich würde auf jedenfall Kontakt mit der IHK aufnehmen, vielleicht erstmal telefonisch. Denn wenn der fragliche Termin vor deinem eigentlichen Ausbildungsbeginn lag kann kein Chef gar nicht erwarten, dass du da schon für Ihn arbeitest, ist ja auch schon allein versicherungstechnisch ein fragliches Vorgehen und wenn dir an der Ausbildungsstelle bei dem Chef was liegt kann die IHK ja vielleicht auch vermitteln.

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    Antwort von Issue Issue

    in den Ersten drei Monaten deiner Beschäftigung oder Ausbildung kann Er, sofern die Probezeit so vereinbart wurde, dich jeder Zeit ohne angabe von Gründen kündigen.

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    Antwort von Cristiano7 Cristiano7

    Edit:

    Ich hatte nicht ein Mal mit dem Chef kontakt während der 2 wöchigen Arbeit.

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    Antwort von mineiro mineiro

    In den ersten 3 Monaten kannst du ohne Angabe von Gründen gekündigt werden!

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