Hallo!
Ich habe ein sehr heikles Problem.
Also zuerst mal die Situation:
Meine Freundin und ich (beide 20) wollen gerne zusammenziehen.
Sie arbeitet als ausgelernte Krankenpflegerin mit vollem Gehalt.
Ich bin noch in der Ausbildung zum Fachinformatiker mit Nettoazubilohn 320€ (Brutto 400)
Gestern haben wir beide den Mietvertrag für eine schöne 2-Zimmer-Wohnung unterschrieben mit Mietbeginn 1.3.202 . Wenn ich mich nun auf die Wohnung anmelde, bekomme ich dann weiterhin die 170€ Kindergeld? Habe jetzt erst im Nachhinein über das Kindergeld nachgedacht, was kann ich tun, wenn dem nicht so ist?
GreetZ
Schafschaf
falsch. die eltern bekommen es auch, wenn man irgendwo anderes in Deutschland wohnt (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz). Das wichtigste ist über 18, Nachweise zu bringen, dass man in der Ausbildung ist.
wo das Kind (innerhalb Deutschland) gemeldet ist, ist absolut irrelevant.
In diesem Fall nicht, da er mit seiner Freundin zusammen zieht. Wenn er in der Whg. gemeldet ist geht auch die KG-Kasse von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus.Deswegen darf er sich nicht in der Whg seiner Freundin anmelden! Natürlich kann er sich da laufend zu Besuch aufhalten Intern muß er die alte Meldeadr. behalten. Und 2. Whgsitz kostet 2.Whg.steuer ,daher nicht zu empfehlen m.l.G.