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Ausbildung, Kindergeld und eigene Wohnung

Frage von Schafschaf Schafschaf

Hallo!

Ich habe ein sehr heikles Problem.

Also zuerst mal die Situation:

Meine Freundin und ich (beide 20) wollen gerne zusammenziehen.

Sie arbeitet als ausgelernte Krankenpflegerin mit vollem Gehalt.

Ich bin noch in der Ausbildung zum Fachinformatiker mit Nettoazubilohn 320€ (Brutto 400)

Gestern haben wir beide den Mietvertrag für eine schöne 2-Zimmer-Wohnung unterschrieben mit Mietbeginn 1.3.202 . Wenn ich mich nun auf die Wohnung anmelde, bekomme ich dann weiterhin die 170€ Kindergeld? Habe jetzt erst im Nachhinein über das Kindergeld nachgedacht, was kann ich tun, wenn dem nicht so ist?

GreetZ

Schafschaf

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Antworten (3)

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    Antwort von himako333 himako333

    Dein Vater erhält das Kindergeld nur weiter, wenn Du Deinen Wohnsitz bei ihm behältst. Wo Du bist ist dann egal

    Kommentar von comedyla comedylacomedyla

    falsch. die eltern bekommen es auch, wenn man irgendwo anderes in Deutschland wohnt (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz). Das wichtigste ist über 18, Nachweise zu bringen, dass man in der Ausbildung ist.

    wo das Kind (innerhalb Deutschland) gemeldet ist, ist absolut irrelevant.

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    In diesem Fall nicht, da er mit seiner Freundin zusammen zieht. Wenn er in der Whg. gemeldet ist geht auch die KG-Kasse von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus.Deswegen darf er sich nicht in der Whg seiner Freundin anmelden! Natürlich kann er sich da laufend zu Besuch aufhalten Intern muß er die alte Meldeadr. behalten. Und 2. Whgsitz kostet 2.Whg.steuer ,daher nicht zu empfehlen m.l.G.

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Das Kindergeld läuft weiter.Dein Vater (Eltern)ist eigentlich sogar zu Unterhalt verpflichtet!

    Kommentar von Schafschaf SchafschafSchafschaf

    Dass er kein Unterhalt bezahlt ist für mich schon ok, denn er bezahlt immerhin Versicherung, Steuern und Reperaturen für mein Auto, was ich brauche. Er meinte, wenn ich in der Wohnung wohne, überweist er mir das Kindergeld + 100€ noch von sich aus. Muss bei dem Kindergeld etwas abgeändert werden oder muss das neu beantragt werden?

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    Antwort von Blindi56 Blindi56

    Ja, gerade, wenn Du eine eigene Wohnung hast, bekommst Du das Kindergeld. Solange Du noch bei den Eltern wohnst, bekommen sie das nämlich eigentlich und geben dir das freiwillig.

    Kommentar von Schafschaf SchafschafSchafschaf

    Muss man da irgendwas umändern? Ich habe das mit meinem Vater durchgesprochen und er meinte, er überweist mir dann das Kindergeld, wenn wir in der Wohnung sind.

    Kommentar von comedyla comedylacomedyla

    nee du musst nichts ändern. solange du nachweise bringst, dass du noch in ausbildung bist, läuft das mit dem Kindergeld weiter. Da sie es ja deinem Vater bezahlen und er es dann mit einem kleinen Bonus an dich weiterleitet, ist alles ja geklärt. Es muss also nichts weiter beachtet werden.

    Kommentar von Blindi56 Blindi56Blindi56

    genau. Sonst kannst Du auch Deine neue Adresse und Bankverbindung angeben, damit das direkt an dich überwiesen wird, dann muss dein Vater evtl. was unterschreiben. Aber wenn Ihr Euch so einigt, umso besser. (hab ich auch mal so gemacht, das Kg etwas aufgerundet an meine Tochter überwiesen. ;-)

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