1

Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf --> automatisch Beamter oder auch fr. Wirtschaft mögl.?

Frage von sonnekoeln sonnekoeln

Hallo, Wenn ich eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Verwaltung mache, kann ich dann auch später in einem normalen Unternehmen tätig sein oder kann ich damit nur in Städten, Kommunen etc. tätig sein??

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du eine Verwaltungslehre machst und zum Beamten ernannt wirst, kannst du mit dieser Qualifikation natürlich auch in der Wirtschaft arbeiten. Du musst nur einen Arbeitgeber finden, der den Abschluss anerkennt.

  • 0
    Antwort von Guenni88 Guenni88

    Möglich ist alles; nur würde mir auf Anhieb kein Unternehmen der freien Wirtschaft einfallen, das jemanden mit einer kommunalen Verwaltungsausbildung einstellt.

  • 0
    Antwort von Meandor Meandor

    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der Ausbildung. Dann wirst Du entweder Beamter auf Probe oder Sozialfall...

    Die Ausbildung endet meist mit einem Abschluss. Der gehobene Dienst in der Innenverwaltung endet mit dem Bachelor of Arts, mit dem kannst Du auch in andere Unternehmen, die meinen sie könnten Dich gebrauchen.

  • 0
    Antwort von wollyuno wollyuno

    das gilt nur solang du beamter bist,wenn du oder dein dienstherr kündigt bist kein beamter mehr und kannst überall tätig sein

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von kosy3 kosy3

    Ja, das kannst du. Deswegen heißt es "auf Widerruf". Sobald du verbeamtet bist, kann nicht nur dein Dienstherr, sondern auch du selbst widerrufen und das Beamtenverhältnis besteht nicht mehr. Jetzt kannst du dich überall bewerben, wo du willst.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.