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ausbildung gekündigt!

Frage von iimpoliite iimpoliite

hallo,

bin zurzeit ratlos. wurde 1 woche bevor die berufsschule beginnt, gekündigt worden. Jetzt weiß ich nicht ob ich am ersten schultag zur schule gehen soll oder nicht. was sagt ihr?? danke schon mal im vorraus :)

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Antworten (4)

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    Antwort von cojoh cojoh

    Du solltest auf jeden Fall weiter zur Schule gehen. Sprich mit deinem Klassenlehrer oder dem Leiter des Berufsschulbildungsganges. Diese stehen in der Regel in Kontakt zu den Ausbildungsbetrieben und können ggf. Betriebe ansprechen, ob sie dich übernehmen können. Ich war letztes Jahr selbst Klassenlehrer und hatte diese Situation. Ich habe da auch einen gekündigten Azubi im zweiten Lehrjahr in einem anderen Betrieb untergebracht.

    Bewirb' dich parallel und geh' weiter zur Berufsschule. Rechtlich darfst du drei Monate ohne Ausbildungsverhältnis in der Schule bleiben. Das solltest du auch machen, damit du den Stoff nicht verpasst, keine Zeit verlierst und weil es einen guten Eindruck im Bewerbungsgespräch macht.

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    Antwort von Snakeshake Snakeshake

    Nein du brauchst nicht in die Berufschule. Kündigung erfolgte noch in der Probezeit ?

    Kommentar von iimpoliite iimpoliite

    ja leider

    Kommentar von Snakeshake SnakeshakeSnakeshake

    Dein Arbeitgeber möchte dich aus irgend einem Grund nicht unter Vertrag nehmen. Die begonnene Ausbildung (Probezeit ) kannst du mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit an den Nagel hängen. Vieleicht ist es ratsam bei deinem weiteren beruflichen Werdegang, diese Erfahrung nicht unbedingt in deinen Lebenslauf mit einzubringen. Spreche auf dem Arbeitsamt mit deinem zuständigen Berufsberater über die Möglichkeiten deines weiteren beruflichen Werdeganganges.

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    Antwort von ET420 ET420

    Es gibt Kündigungsfristen deine Ausbildung kannst du weitermachen sofern du eine geeignete Firma gefunden hast.

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    Antwort von Herzje07 Herzje07

    Nein du gehst nicht zur schule -... bist ja nicht mehr in ausbildung (hat ja keinen sinn) .. und der betrieb hat der schule warscheinlich schon bescheid gesagt ...

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