Wenn man eine schulische Ausbildung beginnt, zählt man dann als Schüler oder als Azubi?
Meine Frage im Bezug dazu, wäre nämlich, ob ich bei einer (anfangs rein) schulischen Ausbildung eine Schülerkarte als Abo beantragen kann oder ob ich dennoch als Azubi gelte? Bin mir nämlich unsicher wie das eingestuft wird... (werde auch noch beim HVV nachfragen, wollt mich nur mal im Voraus informieren)
Danke
bei einer schulischen Ausbildung ist das aber anders. 1. du gehst mehr zur Schule als zu Arbeit 2. Du kriegst kein Gehalt (meistens)
Ganz genau, es ist rein schulisch, nix mit Ausbildung im Betrieb, Ausbildungsvergütung etc. Deswegen war ich ja auch am rätseln, wie das eingestuft wird, weil Ausbildung ja, aber rein schulisch eben xD
Falls jemand noch eine Antwort haben möchte, ich habe beim HVV gefragt und es gilt.... Trommelwirbel die SCHÜLERFAHRKARTE!!! Stand 2010