Ausbildung, Berufsschule und meine Rechte als Azubi
Hallo,
ich bin z.Z. noch Auszubildende als Groß- und Außenhandelskauffrau..
Mein Chef hat letzte Woche erfahren,dass ich 17 fehltage (unentschuldigt) in meinem letzten Zeugnis habe. Nun droht er mir damit mir diese Fehltage von meinem Gehalt zu kürzen oder ich soll meinen Urlaub dafür hinblättern.
Nun ist meine Frage ob der denn sowas machen darf ?????
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Du fragst nach deinen Rechten als Azubi?Es gibt für Azubis nicht nur Rechte,sondern auch Pflichten.
Du hast auf keinen Fall das Recht,auf Kosten des Arbeitgebers die Berufsschule zu schwänzen.17 unentschuldigte Fehltage sind schon erheblich.
Den Urlaub zu verrechnen,ist nicht in Ordnung,weil der Urlaub der Erholung dienen soll. Bleibt also nur Verrechnung mit der Ausbildungsvergütung.
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ja, er kann dich auch rausschmeissen, also sei nicht blöd und biete ihm deinen urlaub an......
Kommentar von Lahin 21.02.2012Nein rausschmeissen tut er mich zum Glück nicht :))) dafür bin ich zu wichtig für die Firma. Er will halt nur, dass ich dafür Blute ( seine Worte)
Aber meinen Gehalt darf er doch nicht kürzen ????
Kommentar von CapNRWCapNRW 21.02.2012du hällst dich für wichtig....das ist ein unterschied.....
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Du musst dein Fehlen in der Berufsschule genauso entschuldigen wie dein Fehlen im Betrieb. Du kannst froh sein, dass dein Chef dich nicht fristlos entlassen hat... Das wäre nämlich sein Recht.
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Ja, das kann er machen!
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Sorry, aber wenn man so bloed ist und die Schule schwaenzt, dann muss man auch mit den Konsequenzen umgehen! Ob er die Fehltage abziehen darf oder deinen Urlaub dafuer einbehalten darf, das weis ich nicht und da wuerde ich ggfs. mal nachfragen. Keine Ahnung wo...Arbeitsamt...Gewerkschaft????
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Dass Du nicht 17 Tage unentschuldigt fehlen darfst, kommt dir wohl gar nicht in den Sinn?
Kommentar von Lahin 21.02.2012Doch ist mir schon klar und wenn er mich rausgeschmissen hätte wäre mir das lieber gewesen aber einfach so meinen Gehalt kürzen oder meinen Urlaub in anspruch nehmen darf er doch gar nicht RECHTLICH gesehen!!!
Kommentar von loco11loco11 21.02.2012Warum soll er das nicht dürfen?Du hast den Urlaub doch auch ungefragt genommen...
Kommentar von NoxpolarisNoxpolaris 21.02.2012Einfach so wegbleiben darfst Du auch nicht RECHTLICH gesehen!!!
Rechte ja, Pflichten nein, oder was?
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Deine unentschuldigtes Fehlen zahlt die dein Chef. Dass er dir das durch Abzug von Urlaubstagen verrechnen möchte, ist noch sehr freundschaftlich geregelt.
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Diese Frage ist falsch gestellt. Denn es wird das berechtigte Verhalten des AG(Ausbilders infrage gegestellt. Das man ssich selbst falsch verhalten hat, scheint hier nicht zu Debatte zu stehen.
Ich übertreibe und sage Ja, Denn wer selbst gewaltigen Mist baut darf sich nicht beschweren.
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Eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) ist für beide Vertragspartner nur aus wichtigem Grund möglich (§22 BBiG 2005). Wichtige Gründe können sein:
-Diebstahl -Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht -Unentschuldigtes Fehlen -Handgreiflichkeiten -Nichterbringen der geforderten Leistung -Nichtzahlen der Ausbildungsvergütung Nichtnachkommen der AusbildungspflichtQuelle: http://www.fi-ausbilden.de/infopool/rechtliche-grundlagen.html
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Es wäre Erpressung , und strafbar !
Kommentar von loco11loco11 21.02.2012???..
Kommentar von Lahin 21.02.2012ich will nur meine RECHTE wissen!!! ER BRAUCH MICH ICH IHN NICHT das ist der große unterschied und einfach meinen Urlaub hinblättern werde ich nicht und meinen Gehalt kürzen lassen tu ich auch nicht. SOLL ER MICH HALT KÜNDIGEN
Kommentar von loco11loco11 21.02.2012Dann ist doch alles gut....
Kommentar von NoxpolarisNoxpolaris 21.02.2012"Deinen Gehalt", für den du 17 Tage lang gar nicht gearbeitet hast?
Kann ich mich bei sowas an die IHK wenden ???
Können die mir da die genaue REchtslage schildern????
Ich bin schon mit meinen Rechten und Pflichten etwas vertraut und ich weiss auch dass ich natürlich nicht einfach so schwänzen darf. Aber meine Frage wurde leider immer noch nicht richtig beantwrortet.
Kann ich mich bei sowas an die IHK wenden ???
Können die mir da die genaue REchtslage schildern????
Ich bin schon mit meinen Rechten und Pflichten etwas vertraut und ich weiss auch dass ich natürlich nicht einfach so schwänzen darf. Aber meine Frage wurde leider immer noch nicht richtig beantwrortet.
Natürlich kannst du dich auch bei der IHK beraten lassen,vielleicht finden die dort ja den Stein der Weisen.
Danke für den Stern.