Nabend alle zusammen, habe 2 kleine Fragen zur Ausbildung bei der Bundespolizei im mittleren Dienst. Die erste lautet; - dass das Bewerbungsverfahren für September 2012 im Juli diesen Jahres anläuft. Bedeutet das ich kann mich ab Juli bewerben oder kann ich mich auch schon jetzt dort für 2012 bewerben?
- es steht in den Vorraussetzungen das man keine sichtbaren Tattoos haben darf. Habe nun eins am rechten unterarm, allerdings wird dieses ja durch das tragen von Langarmhemden verdeckt und es steht nirgends expliziet das von Kurzarm die Rede ist. Also geht dies oder nicht?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke im vorraus
danke das ist ma ne klare antwort. wie das beim zoll ist weißt du nicht zufällig oder^^ also sprich das gleiche mit termin und tattoo?^^
mit dem termin leider nicht. aber das mit dem tattoo ist bei allen polizeibehörden (der zoll ist eine) gleich. die dienstherren sind, früher zumindest, der auffassunf gewesen, das ein tatoo an einem beamten in uniform "unpassend " (gelinde ausgedrückt) ist. und da es, zumindest in der ausbildung eine kleidungsvorsschrift gab (ob es die noch gibt, weiss ich nicht), musstest du in den sommermonaten kurzarm tragen. von daher, wenn sich da nichts geändert hat, ist das überall gleich. aber wie gesagt, die zeiten ändern sich......zwar hinkt der dienstherr ab und an hinterher, aber auch den holt die zeit ein. wäre also möglich, das die das heute nicht mehr soo eng sehen.