Ich (1. Lehrjahr) hab mist gebaut und in kurzer zeit 70 emails an einen freund vom pc im büro geschrieben. darin habe ich auch übel über kollegen und den chef gelästert und die haben die emails nun gefunden und ich habe heute einen aufhebungsvertrag unterschrieben weil ich keine kündigung kriegen wollte. geht das?
Antworten (12)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
alabama61alabama61
Ja das geht. Ein Aufhebungsvertrag geschieht in gegenseitigem Einvernehmen. Klingt besser als ne Kündigung. Viel Erfolg bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle. - und nicht noch mal gelle.
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3Antwort von
ingridshausingridshaus
Was soll die Frage, es ist doch wohl schon gegangen und nochmal nebenbei, wie blö.de bist Du eigentlich.
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1Antwort von
Spucy Oha damit ist denk ich deine ausbildung beendet. weil soewit ich weiß hast du zugestimmt, dass du die ausbildung in beider einverständniss beendest.
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DozentusDozentus
Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben ist, sorry, das Dümmste was du tun konntest, da du so alle rechtlichen Möglichkeiten verschenkst. Klar, was du getan hast war nicht richtig, absolut nicht. Dennoch hätte ein Gespräch und eine Er- oder Abmahnung mit dem Hinweis, sowas künftig zu unterlassen, eigentlich ausreichen sollen. Ich wünsche dir viel Glück auf deinem weiteren Weg. Denk in Zukunft etwas genauer nach, was du wo tust ;-)
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kerscherhj S´nächste mal schreibst lieber alles ironisch.
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sturmhexesturmhexe
n aufhebungsvertrag unterschrieben??? wer macht sowas dämliches??? da kann ich nur sagen, selber schuld... leider vorher informieren ist in manchen dingen besser
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ds1987ds1987
...das kommt darauf an,bist du denn noch in der Probezeit? Wenn ja, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung, da bist du selbst schuld!
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kunoskunos
Wie jung muss man sein, um solchen Käse zu machen? Und denk' mal nicht, dass sich nicht manche Unternehmen gegenseitg kennen.
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LachsPaarLachsPaar
damit ist die ausbildung beendet,
sei denn du bist unter 18 !!!!!!
Kommentar von
MuenzenfreundMuenzenfreund Hmm, stimmt. Unter 18 müssten vermutlich die Eltern ebenfalls unterschreiben ?
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MuenzenfreundMuenzenfreund
Na wenn du unterschrieben hast, ist die Sache beendet. Gegenseitiger Aufhebungsvertrag geht immer.
Kündigung seitens des Chefs wäre schwieriger geworden, abmahnfähig war das allemal, aber eine Kündigung hätte er vermutlich nicht durchbekommen, wenn das ein einmaliger Ausrutscher war.
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Spunk2Spunk2 naja es waren ja zig emails und zimlich heftig und fies ...
Kommentar von
MuenzenfreundMuenzenfreund Aber auch für emails gilt das Postgeheimnis.
Dein Chef hätte sie also eigentlich gar nicht lesen dürfen. Was bleibt, ist das Versenden privater emails während der Arbeitszeit. Das ist abmahnfähig.
Leicht am Thema vorbei ?
Es geht nicht um einen Kündigungsgrund, sondern um die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags.