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Ausbildung beenden/ ohne Betrieb

Frage von Jugadore Jugadore

Guten Tag,

die Situation ist folgende:

Habe nach 5 monatigem Praktikum eine Ausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie begonnen, nach einem Jahr den Betrieb gewechselt und nach einem weiterem Jahr erneut einen Betriebswechsel auf eigenen Wunsch vollzogen (Fristlose Kündigung) nach weiteren vier Monaten in einem weiteren unzumutbarem Betrieb ging meinerseits erneut eine fristlose Kündigung an den Arbeitgeber.

Ich habe in der Berufsschule den ersten Schulblock des dritten Lehrjahres schon vollzogen, quasi fehlt mir noch der Schulblock im Januar. Einige Schüler meiner Klasse haben verkürzt und schreiben Ihre Abschlussprüfung im November. Mein Notenschnitt liegt bei 2,0 und hätt emich auch berechtigt nur lässt die Ihk nicht mehr mit sich reden da die Anmeldefrist abgelaufen ist. Ohne Betrieb werde ich wohl kaum für die Abschlussprüfungen im Mai zugelassen und darf die Berufsschule wohl auch nicht mehr besuchen.

Ich bewerbe mich weiterhin auf seriöse Stellen um meine Ausbildung abschlieen zu können, Arbeitszeugnisse stehen ebenso wie Zeugnis auf 2,0. Habe ich keine Möglichkeit als externer Prüfling zugelassen zu werden? DIe IHK sagte mir nur mit 4,5 Jähriger Praxis und die bisherige Ausbildungszeit wird nicht angerechnet, was ja nur ein Witz sein kann. Ich würde gern die Faachoberschule besuchen , benötige jedoch eine abgeschlossene Ausbildung. Bitte Ratschläge!

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Antworten (4)

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    Antwort von Kyraa Kyraa

    zum einen muss ich dir mal sagen das du die LAP sehrwohl wenn du 2 jahre gearbeitet hast machen kannst, so wie ich.habe auch meine ausbildung nach 2 jahren und 3 monaten abgebrochen ect. ich habe beim ams einen kurs gemacht( mit super bezahlung) der heisst ' BFI zweite Chance' hab meine versäumte 3 klasse nachgeholt und dann den abschluss gemacht. erkundige dich doch mal einfach was es für kurse gibt!!

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    Antwort von zeckege zeckege

    ich denke das wenn du nicht schnell ein betrieb findest der mit dir deine ausbildung beendet dann wirst du keine Prüfung machen können du hast aber die möglichkeit über ein fernstudium deine fachhochschule zu machen dann brauchst du keine ausbildung musst lediglich eine qualifikation dafür ablegen

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    Antwort von kribi2002 kribi2002

    Das hat sicherlich rechtliche Gründe. Hier im Net wirst Du da selten eine kompetente Antwort erhalten. Ich mache dreissig Jahre schon Gastronomie und weiss da trotzdem nicht Bescheid. Ich würde mir eine Rechtsberatung eines Fachantwaltes leisten. Im Internet gibt es dies billiger als wenn Du in Deiner Stadt zu einem Anwalt gehst. Viel Glück.

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    Antwort von yggde yggde

    Du wirst das sicher nicht gerne lesen, aber diese Siutation hättest Du erst gar nicht zulassen dürfen!

    Dass die Arbeitszeugnisse auf 2,0 stehen würde ich zumindest stark bezweiflen... Bist Du Dir da sicher -ggf. nach Rücksprache mit einem fachlich kompeteten Dritten?

    Kommentar von Jugadore Jugadore

    Ja, bin auch Mitgleid der Gewerkschaft und habe mehrmals dritte drüberlesen lassen.

    Kommentar von yggde yggdeyggde

    Ah. Alles klar. Findest Du dort vielleicht den richtig kompetenten Rat?

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