Hallo und zwar gehts darum das meine Familie Ich meine Lebensgefährtin und mein Sohn Hartz4 bekommen dennoch hat meine Lebensgefährtin ihre Ausbildung heute am 02.08.10 angefangen als Altenpflegerin und mein Problem ist sie hat doch noch kein Geld verdiehnt warum ihr dann nun auf einmal nichts mehr zusteht und sie bekommt nur 300€ Ausbildungsvergütung was kann ich da machen ist das so richtig? Und wir nun kaum noch Geld haben wie kann ich mich dagegen wehren? Ich weiss nicht mehr weiter vielleicht hattet oder habt ihr grad die gleiche erfahrung und wisst weiter also Leipzigerland in Sachsen .. Danke für die Hilfe :/
Ausbildung am 02.08.10 angefangen und kein Hartz4 mehr?
Antworten (9)
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4Antwort von
willywucherwillywucher
Hallo,
es gilt das Zuflussprinzip.
Wenn im betreffenden Monat kein Geld zufließt (der Arbeitgeber am kommenden Monatsersten bezahlt) steht die Hartz4-Leistung noch zu.
Wenn aber im gleichen Monat noch Geld kommt (Ende des Monats) wird das Geld mit der Hartz4 - Zahlung verrechnet.
Sprich mit dem Sachbearbeiter über dieses Problem und informiere Dich, wann das Geld erstmalig bezahlt wird (steht im Arbeitsvertrag).
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1Antwort von
lola66lola66
Bei 300€ Verdienst, steht euch auch weiterhin Harz4 zu. Umgehend zur Arge und Einspruch einlegen. Oder habt ihr sonstige Einnahmen, sodass ihr über die Grenze kommt??
Kommentar von
Nischoo Also sie bekommt 300€ Ausbildungsvergütung und haben B.A.B (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragt, Dennoch ist es noch nicht durch wieviel wir da bekommen und ich bekomme 164€ mein Sohn und meine Lebensgefährtin also 3x 164€ = 492€ dennoch kommt das erst mitte des Monats dann noch Elterngeld 150€ was nicht angerechnet wird. Und die Ausbildungsvergütung kommt erst am nächsten Monat den 01.09.2010
Kommentar von
lola66lola66 Also müssen sie weiterzahlen. Gehe umgehend zum Amt!! Viel Erfolg!!
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HummmHummm
Theoretisch müsste sie noch für diesen Monat Geld bekommen, da die erste "Lohnzahlung" am ende des Monats für den Monat gezahlt wird.
Man hat ja auch erst Anspruch auf ALG2, wenn amn das Geld vom Arbeitgeber vom letzten Monat im laufenden Monat aufgebraucht hat. -
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jamaga1jamaga1
Da sie sich in der Ausbildung befindet, stehen ihr andere Leistungen als nach SGB II zu. Beispielsweise Berufsausbildungsbeihilfe.
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0Antwort von
Norgat Hallo, Nischoo, oder wie immer du auch heisst. Die Ausbildungsvergütung deiner Lebensgefährtin wird, da sie mit zur bedarfsgemeinschaft gehört, als Einkommen verrechnet. Leider reagiert ARGE absolut unrealistisch, betrachtet das Datum des Ausbildungsbeginns, nicht das Datum der ersten Zahlung, was dann ja wohl das Monatsende ist und somit das Geld auch erst für den folgenden Monat zur Verfügung steht. Mir geschah das Gleiche als Rentnerin, man zog mir die Summe von 430,- Euro ab. Ich galt als Rentnerin mit dem 01. Januar, erhielt die Summe aber erst am 31. Januar. Das Einzige, was ich hin bekam war, dass mir schließlich ein Darlehen für den mir zustehenden Regelsatz gewährt wurde (323,- Euro), was mir nun 50,- Euro monatlich abgezogen wird. Sicherlich kann man juristische Wege wählen, versuchen, aber unser Magen, Vermieter etc. warten ja nicht. Also, eure 300,- Euro kommen auch dem Regelsatz gleich. Versuche es mit Bitte um Darlehen ...und wenn ihr Bock habt könnt ihr trotzdem diesbezüglich im nachhinein einen Rechtsweg wählen, wenn auch ohne Garantie zu gewinnen, sprich die Summe zurück zu erhalten.
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0Antwort von
Norgat Hallo, Nischoo, oder wie immer du auch heisst. Die Ausbildungsvergütung deiner Lebensgefährtin wird, da sie mit zur bedarfsgemeinschaft gehört, als Einkommen verrechnet. Leider reagiert ARGE absolut unrealistisch, betrachtet das Datum des Ausbildungsbeginns, nicht das Datum der ersten Zahlung, was dann ja wohl das Monatsende ist und somit das Geld auch erst für den folgenden Monat zur Verfügung steht. Mir geschah das Gleiche als Rentnerin, man zog mir die Summe von 430,- Euro ab. Ich galt als Rentnerin mit dem 01. Januar, erhielt die Summe aber erst am 31. Januar. Das Einzige, was ich hin bekam war, dass mir schließlich ein Darlehen für den mir zustehenden Regelsatz gewährt wurde (323,- Euro), was mir nun 50,- Euro monatlich abgezogen wird. Sicherlich kann man juristische Wege wählen, versuchen, aber unser Magen, Vermieter etc. warten ja nicht. Also, eure 300,- Euro kommen auch dem Regelsatz gleich. Versuche es mit Bitte um Darlehen ...und wenn ihr Bock habt könnt ihr trotzdem diesbezüglich im nachhinein einen Rechtsweg wählen, wenn auch ohne Garantie zu gewinnen, sprich die Summe zurück zu erhalten.
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damselndamseln
Es gibt außerdem auch noch Ausbildungsbafög, da könnte man es ja auch einmal versuchen.
Das sehe ich ja genauso dennoch wollen die nicht hmz..