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Ausbildung als Polizist trotz alter Straftaten ?

Frage von Scanner77 Scanner77

Ich würde gerne mal Wissen ob ich noch eine möglichkeit habe eine Ausbildung als Polizist machen zu können ? Ich muss allerdings dazu sagen, das ich damals ein mir heute unglaubliches Leben geführt habe und demnach auch einige Straftaten begangen habe wie 2x Diebstahl wobei ich in beiden Fällen glaube ich jeweils 4 Wochen Strafarbeit leisten musste als 18 oder 19 Jähriger. Einmal Körperverletzung begangen habe gegenüber 2 Polizeibeamten im Alkoholzusatnd mit so ca. 22 Jahren, dann Raub (o.d. Räuberische Erpressung) ebenfalls im Alkoholzustand jedoch ohne Waffe, wofür ich 2 jahre auf Bewährung erhalten habe und 1x BTM (Betäubungsmitteleintrag) mit ca. 20 Jahren. Ebenso 1x Das Führen eines PKW's unter Alkoholeinfluss (0,98 Promille) . . Da ich mein Leben somit komplett ändern wollte bin ich aus der Stadt weggezogen und somit komplett neu angefangen ohne Straftaten was nunmehr 10 Jahre her ist. Ich denke und fühle komplett anders als früher und bereue auch wirklich das ich damals so gewesen war. Gibt es denn noch eine Chance wenn ich den Beruf Polizist heute machen würde wollen ? Es gibt ja 2 Führungszeugnisse (das kleine und das sogenannte grosse), wird das jemals aus dem grossem gelöscht oder bleibt irgendetwas da drin vermerkt ? Danke für Ihre mühe und etwas komplizierten Sachverhalt !

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Antworten (11)

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    Antwort von sahmue sahmue

    Schon klar, du hast dein Leben geändert und deine Einstellung und das ist SEHR lobenswert --- und jetzt denkst du, wenn du Polizist wirst, hilfst du der Welt irgendwie? Werde lieber Sozialarbeiter, irgend etwas in diese Richtung, wenn du etwas werden willst, was das Gegenteil deines früheren Lebens ist. Ich denke bei der Polizei würdest du untergehen... Eigentlich kannst du froh sein, dass du wahrscheinlich keine Chancen mehr hast! Wolltest du wirklich so einen Job, wo du Befehle befolgen musst und eventuell (Demos fallen mir da ein...) auf Leute losgehen musst? Naja, ich finde jedenfalls ein sozialer Beruf würde da viel besser passen, aber kenn dich ja nicht...! Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück!

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    Antwort von TheDeparted TheDeparted

    Hallo, erst einmal ist es grundsätzlich in keinem Bundesland möglich, vorbestraft in den Polizeivollzugsdienst zu gehen. Aber; Wenn es denn schon so lange her ist, schreibe Deine zuständige Staatsanwaltschaft an und frage, wie lange die Akte dort aufbewahrt wird. Zweitens, informiere Dich beim Bundeszetralregister, wie lange Deine Daten dort gespeichert werden. Und drittens, Begib Dich zum ersten Beratungsgespräch bei der Bewerberzentrale der örtlichen Polizei. Schildere dann dort den Sachverhalt. Denn Du musst Deine Vorstrafen bei der Polizeibewerbung immer angeben, ganz gleich ob erloschen oder nicht. Denn aufgrund den geschilderten Tatsachen zieht sich die Bewerberzentrale Deine Strafakte bei der Staatsanwaltschaft. Und wenn dann dort noch was vorhanden ist, dann wirst Du nicht bei der Polizei eingestellt. Wenn aber Dein BZR gelöscht und Deine Akte nicht mehr bei der StA archiviert ist, dürfen Deine Daten nicht mehr weitergegeben werden. Dann sieht es wiederrum besser aus. Mache Dich also erst einmal in dieser Hinsicht schlau, dann bist Du auch schlauer. Aber generell gilt, wer gerichtlich bestraft ist, hat keine Chance.

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    Antwort von dirtbagbubble dirtbagbubble

    http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiausbildung#Voraussetzungen

    Zitat: Weiterhin muss der Bewerber ein gewisses Mindestalter (meist 16 oder 17 Jahre) haben und darf ein Höchstalter (zwischen 24 und 31 Jahren) nicht überschreiten. ... Zudem darf der Bewerber nicht vorbestraft sein und muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben sowie einen guten Ruf besitzen.

    Kommentar von Scanner77 Scanner77

    Mittlerer Dienst der Schutzpolizei

    * 16 bis 24 Jahr alt ist.
    * 25- bis 39-jährige Bewerber/innen können zugelassen werden, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Berufstätigkeit nachweisen können. Das mit dem geordnetem Verhältnissen ist auch bei mir Okay.
    
    Kommentar von dirtbagbubble dirtbagbubbledirtbagbubble

    Dann ist immer noch die Sache mit "nicht vorbestraft sein" offen. Ich denke, das könnte ja vielleicht auch noch vom jeweiligen Bundesland abhängig sein. Erkundige Dich doch einfach direkt da, wo Du Dich bewerben willst.

    Kommentar von dirtbagbubble dirtbagbubbledirtbagbubble

    Mal ganz abgesehen davon... was kann schon schlimmstenfalls passieren, wenn Du Dich einfach mal bewirbst? Du wirst nicht genommen. Und wenn das dann der Fall ist, würde ich fragen, warum.

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    Antwort von Patrick19941 Patrick19941

    zie am liebsten ganz wo anders hin wenn es geht vllt in einem land weil ich hab gehört das spricht sich sehr herum in den ganzen firmen also polizist: NEIN würd ich nciht mkakchen beginn ein ganz neues leben in einem andrem land (wenn es geht) du hast bei keiner firma ne chance welche firma will einen haben der straftätig war also mach lieber einen neu anfang ganz wo anders aber versuchen kannst du über all mal eine bewerbung schreiben aber eine wirkliche chance wirst du nicht haben tut mir leid :( aba wie gesagt versuch es einfach mal jeder verdiehnt noch eine chance

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    Antwort von wolschi wolschi

    Da Du min. 32 Jahre alt sein müßtest, kann ich mir nicht vorstellen, daß da noch die Chance besteht.Ob alle Deine Straftaten gestrichen werden, ist auch fraglich, da Du auch als Erwachsener strafbar geworden bist. Aber in Deinem Alter hast Du doch hoffentlich schon einen Beruf.

    Kommentar von Scanner77 Scanner77

    Naja ich wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt bei der Räuberischen Erpressung. Bewährung habe ich natürlich bestanden. Danach habe ich nie wieder etwas angestellt. Und ja Beruf habe ich auch gelernt.

    Kommentar von wolschi wolschiwolschi

    Tu Dein Bestes in Deinem Beruf. Vielleicht kannst Du Deine Zukunft ja darauf aufbauen. Viel Glück !

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    Antwort von Mangar Mangar

    Ich glaube nicht, dass ist echt bissel heavy und die stellen auch nicht bis zu jedem alter ein.

    Kommentar von Scanner77 Scanner77

    Bis 39 Jahren kann man dort eine Ausbildung machen file:///C:/Users/pc/Desktop/suk.html

    Kommentar von Mangar MangarMangar

    oke, ich werd bulle....war schon immer mein wunsch mal der konkurenz auf die finger zu sehen...

    Kommentar von Scanner77 Scanner77

    sry der ink kann man zwar koieren, jedoch geht er nicht hier einzufügen. Allerdings kannste als Überschrift ja bei google "Ausbildung für die Schutz- und Kriminalpolizei" eingeben, da steht es ungefair in der mitte drin.

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    Antwort von Dopefish Dopefish

    Wenn du alle straftaten unter 21 Begangen hast werden diese mit dem 21.Lebensjahr gelöscht und du könntest dann eine anfangen, aber du hast erwähnt, dass du "räuberische Erpressung" begangne hast, von daher hast du schlechte Chancen und darfst es deshalb nicht.

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    Antwort von outfreyn outfreyn

    Vermutlich bist Du zu alt für eine Einstellung bei der Polizei. Es sei denn, Du hast studiert und strebst in den höheren Dienst.

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    Antwort von p0keer p0keer

    bei der Menge an strafen und das sind ja keine "kavaliersdelikte" mehr schauts sehr schlecht aus mit ner ausbildung

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    Antwort von SchneeMoewe SchneeMoewe

    Delikte, die vor dem Gericht verhandelt wurden, werden nicht gelöscht.

    Du hast die Möglichkeit ein Polizeiliches Führungszeugnis bei der Polizei deines Vertrauens anzufordern (gegen eine Gebühr).

    Ich denke, dass du für die Ausbildung abgelehnst wirst, aufgrund der Häufigkeit alter Taten.

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    Antwort von fantasiahope fantasiahope

    Siehe meine letzte Antwort! NEIN wegen der Straftaten, man muss absolut rein sein und NEIN wegen deiner Rechtschreibung!

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