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Ausbilderschein zum Erstehilfekurs...

Frage von elfenfee24 elfenfee24

Hallöchen :)

Also ich möchte ja meinen Rettungsasssistenten machen, habe aber ein Jahr zwischen Schule und Ausbildung, weil ich nächsten Sommer ja erst 17 werde. Nun habe ich mich mit einigen Ausbildern unterhalten, die ich privat durch die Bereitschaft kenne und die meinten, dass es eine gute Maßnahme währe, in diesem JAhr meinen Ausbildungsschein zu machen, also für Erste-Hilfe-Kurse. NUr mal so zwischendurch gesagt, ich komme aus dem Emsland in Niedersachsen. NUn weiß ich allerdings garnicht, was da alles dazu gehört, deshalb wollte ich mal fragen was ihr dazu meint. Außerdem, was ich für den Ausbilderschein eigentlich alles machen muss.

LG Sarah

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Antworten (2)

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    Antwort von Altersi Altersi

    Hallo Sarah, ich kann dir leider nicht genau sagen, wie die Regelungen in Niedersachsen sind. Bei uns in Hessen ist es jedoch so, dass du neben dem Einführungslehrgang und einer Sanitätsausbildung (wenn noch nicht vorhanden) noch die Lehrgänge "Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung" und "Lehrgang für Erste-Hilfe-AusbilderInnen sowie für die AusbilderInnen der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber" besuchen. Hinzu kommt eine gewisse Anzahl an Hospitationen bei anderen Erste-Hilfe-Kursen. Am besten kann dir deine Frage vermutlich der zuständige Leiter der Ausbildung bei euch im KV beantworten. Über den dann so oder so alles weiter laufen dürfte (Kursanmeldungen, etc.). Eine garantierte Mindestanzahl an zu haltenden Kursen ist bei uns nicht festgelegt.

    LG Chris

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    Antwort von Maultier Maultier

    Es wäre am aller einfachsten, wenn du dich an den zuständigen Träger der Ausbildung wenden würdest. Damit die (dein Kreisverband) das bezahlen musst du dich in der Regel zu einer bestimmten Anzahl an EH-Kursen im Jahr verpflichten. Ich fage mich allerdings, ob du das mit 17 überhaupt schon machen "darfst" (in RLP jedenfalls erst ab 18). Bei uns gibt es vom DRK das Bildungsinstitut, die solche Lehrgänge regelmäßig anbieten (Rheinland Pfalz).
    http://www.bi-rlp.drk.de/1246.html?&nocache=1&txmmbikurse_pi1[kursid]=197
    Könntest du denn nicht zuerst den RS machen und dann den Verkürzten RA? denn den RS kann man auch schon mit 17 machen.
    Nun, frag doch mal bei deinem Verband nach, wie das für euch geregelt ist.
    LG Muli

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