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Ausbilderschein --Voraussetzung--

Frage von Spread1 Spread1

hallo, muß man mehr als 1 jahr nach der Ausbildung gearbeitet haben um einen Ausbilderschein machen zu können? (Bayern) ..oder kann man gleich nach seiner Ausbildung diesen Schein machen?! mfg

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Antworten (2)

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    Antwort von Ignatius Ignatius

    Ja, man könnte auch direkt nach der Ausbildung z. B. einen Vorbereitungskurs der IHK oder HWK besuchen und dann die Prüfung machen. Ein Mindestalter oder eine Mindestzeit der Berufstätigkeit gibt es nicht.

    Voraussetzung um ausbilden zu dürfen ist neben der bestandenen AdA-Prüfung auch die persönliche Eignung des Ausbilders. Der darf z. B. nicht gegen die Handwerksordnung oder das Berufsausbildungsgesetz verstoßen haben, nicht straffälllig geworden sein. Insbesondere nicht wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden sein, jugendgefährdende Schriften oder andere Medien verbreitet haben, und niemals zu einer Haftstrafe (ab 2 Jahren Knast) verurteilt worden sein.

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    Antwort von user1245 user1245
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