2

Ausbilder tot - wer zahlt?

Frage von Tanjarob Tanjarob

Hallo ihr Lieben,

vor ca. 3 Wochen ist der Ausbilder meines Partners gestorben... Da ich noch nie von solch einem Fall gehört habe, wüsste ich gern, wer jetzt das Gehalt bis zum Ausbildungswechsel zahlt. Eine Kündigung liegt demnach nicht vor... Ich danke im Voraus für eure Antworten.

Tanja

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von anjanni anjanni

    Arbeitet er denn weiter in dem Betrieb? Oder was ist sonst passiert?

    Der Betrieb wird einen Rechtsnachfolger haben, der für die Zahlungen geradezustehen hat.

    Dein Partner kann sich auch an die IHK (oder Handwerkskammer oder wer zuständig ist) wenden und fragen, wie es weitergeht.

    Kommentar von Tanjarob TanjarobTanjarob

    Hat er nicht. Das ist es ja. Um überhaupt den Betrieb auflösen zu können muss das Gericht entscheiden.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Also existiert der Betrieb nicht mehr?

    Was für eine Ausbildung ist es denn?

    Hat schon jemand gesagt, wo die Ausbildung fortgesetzt wird? (Müßte auch die Kammer für zuständig sein!!! Dringend dort nachfragen!!! Oder beim Berufsschullehrer.)

    Kommentar von Tanjarob TanjarobTanjarob

    Es ist eine Lehre zum Dachdecker. Der Betrieb existiert namentlich noch, gearbeitet wird seit dem nicht mehr. Darf auch nicht, weil der Ausbilder (Chef) der einzige Meister war.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Also Handwerkskammer.

    Aber fix - heute noch (wenn die heute erreichbar sind, sonst morgen!).

  • 1
    Antwort von HellYeah HellYeah

    das müsste dann der staat tun..

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    nee, nee - nicht für alles tritt der Staat ein

    Kommentar von HellYeah HellYeahHellYeah

    achso okay, dann vielleicht der erbe von dem ausbilder..

  • 0
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Die IHK wird Auskunft geben können, wie in einem solchen Fall verfahren wird.

    Dein Partner sollte sich jetzt aber so schnell wie möglich um einen neuen Ausbildungsbetrieb kümmern, damit er nicht allzuviele Einbuße hat. Die Berufsschule kann er eine zeitlang übergangsweise auch ohne Ausbildungsbetrieb weiter besuchen. Aber auch hier kann die IHK genauere Auskünfte geben.

  • 0
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Wenn der Ausbilder tot ist, bedeutet das doch nicht, dass der Ausbildungsbetrieb erloschen ist.

    Also sollte der Betrieb oder eventuell dessen Rechtsnachfolger, sofern umfirmiert wird, weiter zahlen.

  • 0
    Antwort von Gonzi Gonzi

    Na dein Betrieb. In solchen Fällen darf der Betrieb auch weiter ausbilden selbst ohne Ausbilder, muss sich aber schnellst möglich um einen neuen Ausbilder bemühen.

  • 0
    Antwort von LupoWF LupoWF

    ist er denn momentan noch im aubildungsbetrieb beschäftigt?

    Kommentar von Tanjarob TanjarobTanjarob

    Soweit schon. Es liegt keine Kündigung vor. Die beiden Azubis wurden lediglich beurlaubt, die Kollegen jedoch, den sagte man, sollten sich beim Arbeitsamt melden.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Normalerweise werden dann Azubis von einem anderen Betrieb übernommen.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    dann sollte er das tun das es scheinbar eine etwas kompliziertere rechtslage ist. aber eigentlich muss der ausbildungsbetrieb bis zur betriebsauflösung weiter zahlen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.