Hallo ihr Lieben,
vor ca. 3 Wochen ist der Ausbilder meines Partners gestorben... Da ich noch nie von solch einem Fall gehört habe, wüsste ich gern, wer jetzt das Gehalt bis zum Ausbildungswechsel zahlt. Eine Kündigung liegt demnach nicht vor... Ich danke im Voraus für eure Antworten.
Tanja
Hat er nicht. Das ist es ja. Um überhaupt den Betrieb auflösen zu können muss das Gericht entscheiden.
Also existiert der Betrieb nicht mehr?
Was für eine Ausbildung ist es denn?
Hat schon jemand gesagt, wo die Ausbildung fortgesetzt wird? (Müßte auch die Kammer für zuständig sein!!! Dringend dort nachfragen!!! Oder beim Berufsschullehrer.)
Es ist eine Lehre zum Dachdecker. Der Betrieb existiert namentlich noch, gearbeitet wird seit dem nicht mehr. Darf auch nicht, weil der Ausbilder (Chef) der einzige Meister war.
Also Handwerkskammer.
Aber fix - heute noch (wenn die heute erreichbar sind, sonst morgen!).