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Ausbilder besteht wohl den Ausbilderschein nicht. Was nun?

Frage von nocromposure nocromposure

Hallo Leute, mein Ausbilder macht zur Zeit den Ausbilderschein,wurde von "oben" so angeordnet. Mit ihm machen es noch andere Markt-Leiter aus dem Bezirk. Nur hat er mir letztens gesagt, das er glaubt, das er ihn nicht bestehen wird. Wisst ihr evtl. was für Konsequenzen daraus entstehen und ob er mich dann noch ausbilden darf?

LG

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Antworten (4)

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    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Ja, das darf er trotzdem.

    Glücklicher Weise (für dich) hat die IHK die diesbezüglichen Bestimmungen extrem gelockert. Man braucht heute nicht einmal mehr den AdA-Schein, was bis vor einigen Jahren noch zwingend notwendig war.

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    Antwort von imager761 imager761

    Welcher Ausbildungsberuf?

    Grds. ist in einem zulassungspflichtigen Handwerk die Ausbildereignungsprüfung Voraussetzung, Auszubildende zu beschäftigen.

    Sofern ein Ausbildungsverhältmis besteht, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die AEVO-Prüfung muss aber schnellstens nachgeholt werden.

    Besteht er die weiterhin nicht, kann es durchaus zum Entzug der Ausbildungsberechtigung kommen :-(

    G imager761

    Kommentar von nocromposure nocromposure

    kaufmann im einzelhandel ist die ausbildung...

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    Antwort von Lucke91 Lucke91

    Hey lass dich nicht verunsichern die Ausbildereignung ist ziemlich leicht ich spreche aus Erfahrung. =) Am Anfang wird nichts passieren es sei denn die Handwerkskammer legt was anderes Fest werden sie allerdings nicht machen da sie es ja auch zugelassen haben dass er dich ausbildet. LG und viel Erfolg in der Lehrzeit =)

    Kommentar von nocromposure nocromposure

    naja bei bisherigen zwischentests ist er immer mies durchgefallen...

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    Antwort von Valorhor Valorhor

    Ein Ausbilder ohne Ausbilderschein ist kein Ausbilder. ;)

    Kommentar von Codarl CodarlCodarl

    Aber er kann ja noch immer Ausbildender sein, wenn denn noch jemand mit Schein in der Nähe ist.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Ausbildender ist der rechtlich zuständige Betriebsinhaber, der muss überhaput keine fachliche Eignung besitzen. Chef halt.

    Ausbilder braucht fachliche Eignung, also AEVO im zulassungspflichtigen Handwerk zwingend. Das sieht sich die Kammer nicht lange an, wenn es an Ausbildungsmitteln, Eignung der Ausbildungsstätte oder fehlender fachlicher Eignung mangelt :-(

    "Lernen" kann der auch vom 2. Ausbildungsjahr oder Altgesellen - dass ist aber nicht Sinn der Berufsausbildung, um Lehrlinge einzustellen :-)

    Wer das nicht hinbekommt, muss eben Anlernkräfte beschäftigen, denen darf jeder mal sagen, was zu tun ist und ungefähr wie :-O

    G imager761

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