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Ausbilden ohne Meisterbrief , geht das ?

Frage von huetti huetti

Mein Sohn hat ein Praktikum bei einem Tischler gemacht.Dieser war von meinem Kinder absolut angetan , und würde ihm auch gerne eine Lehrstelle anbieten.Er ist seit 10 Jahren mit seiner Firma selbständig und hat noch einen Angestellten.Nur hat er leider keinen Meisterbrief.Gibt es da trotzdem eine Möglichkeit für ihn meinen Sohn auszubilden ?

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Antworten (6)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Diplom in der Fachrichtung Holztechnik und den Schein Ausbilder der Ausbilder. Damit könnte er sich selbst zum Meister ausbilden was befähigt Deinen Sohn als Tischler auszubilden.

  • 1
    Antwort von DaSu81 DaSu81

    Wenn der Angestellte den Meister gemacht hat, kann er ausbilden (soweit ich weiss); er muss nur den Angestellten als Ausbilder angeben. keine Gewähr für Richtigkeit... lediglich Laienwissen

    Kommentar von pippi60 pippi60pippi60

    Sehe ich aber genauso, auch nur mit Laienwissen.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Das würde auch gehen weil ein Meister im Betrieb ist.

  • 1
    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Nein, gerade im handwerklichen Bereich ist immer noch der Meisterbrief für die Ausbildung relevant.

    LG

    Wieselchen

    Kommentar von DaSu81 DaSu81DaSu81

    Aber wenn der Angstellte den Meisterbrief hat, müsste das doch gehen, oder bin ich falsch informiert?!?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Siehe http://www.bundesrecht.juris.de/hwo/index.html ab § 21 (Tischlerei gehört zum zulassungpflichtigen Handwerk)

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    Antwort von klardoch56 klardoch56

    Hallo noch einmal.

     

    Das ein Geselle mit „Ausbildereignung“ Lehrlinge Ausbilden darf ist eindeutig falsch !

     

    Dieser Geselle dürfte nur Lehrlinge ausbilden, wenn er in einem Meisterbetrieb tätig ist ! Dann darf aber jeder Geselle Lehrlinge ausbilden. Also auch Gesellen die keine Ausbildereignung haben.

     

    Zugegeben, dies ist alles nicht leicht zu verstehen, deshalb versuche ich es hier noch mal einfach zu halten.

     

    In der Handwerksordnung ist klar geregelt, dass nur Meister Lehrlinge ausbilden dürfen. (Das gilt also nur für das Handwerk.) Davon gibt es keine Ausnahmen und keine Abweichungen. Das ist Recht und Gesetz in Deutschland.

     

    Wie der Meister nun die Ausbildung seines Lehrlings regelt, obliegt nur dem Meister !

     

    In der Regel sieht das im Handwerk so aus, dass die Lehrlinge von den Gesellen ausgebildet werden, weil diese Lehrlinge mit den Gesellen auf die Baustellen gehen.

    Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Geselle eine Ausbildereignung hat oder nicht.

     

    Genau diese Verfahrensweise werden mir sicher fast alle Gesellen und Auszubildenden bestätigen. Fast in keinem Handwerksbetrieb werden Auszubildende ausschließlich von Meistern ausgebildet. Meister tragen hier eigentlich nur die Verantwortung für die Ausbildung.

     

    (Genau wegen dieser Umstände sollten auch Gesellen Lehrlinge ausbilden dürfen, wenn sie auf eigene Rechnung arbeiten, - also ohne Meister. Hier wird aber das Monopol des Meisters aufrecht erhalten durch die Handwerkskammern. Das ist nicht mehr Zeitgemäß.)

     

    Nehmen wir also an, der Geselle arbeitet auf eigene Rechnung.

     

    Der Geselle hat keinen Meisterbrief, stellt auch keinen Meister ein, macht sich selbständig und will auch „Vollhandwerkliche Arbeiten“ anbieten.

     

    All das darf er ohne Meisterbrief ! (Er sollte sich natürlich gut vorbereiten, damit er keine Probleme mit der Handwerkskammer bekommt.)

     

    Deshalb empfehle ich auch unbedingt sich einmal auf: www.ohnemeisterbrief.de umzuschauen.

     

    Dieser selbständige Geselle (ohne Meisterbrief) darf also alle handwerklichen arbeiten anbieten nach deutschem Recht und Gesetz, ohne wenn und aber !

     

    Er darf aber keine Lehrlinge ausbilden ! Davon gibt es auch keine Ausnahme ! (Zumindest nicht nach deutschem Recht und Gesetz!)

     

    Ich habe eine Bitte in diesem Forum, weil dies für Handwerker, die sich ohne Meisterbrief selbständig machen wollen sehr wichtig ist !!!

     

    Über viele Jahre habe ich als ehemaliger Unternehmensberater genau solche Handwerker betreut.

     

    In Foren zu antworten und Gedanken auszutauschen ist prima und eine gute Sache. Aber die Leute die antworten, sollten sich dann aber auch in der Materie auskennen. Da reicht es nicht, was man denkt ! Da sollte man schon fundierte Kenntnisse haben !

     

    Warum ich das denke ???

     

    Diese Erfahrung habe ich immer wieder gemacht !

     

    Alle Handwerker sind Fachlich prima, - in ihrem Handwerk sehr gut. Meistens sind sie aber schlechte Unternehmer !

     

    Also Handwerklich gibt es da meist nichts Negatives, egal ob Meisterbetrieb oder Gesellenbetrieb ohne Meisterbrief.

     

    Gesellen ohne Meisterbrief die trotzdem vollhandwerkliche Arbeiten anbieten wollen, bereiten sich aber oftmals nicht richtig vor. Deshalb werden sie „Angreifbar“ etwa von Handwerkskammern die Deutsches Recht (ILLEGAL) verhindern wollen.

     

    Selbst mit guter Software für ein paar Euro wie sie unter: ohnemeisterbrief.de erhältlich ist scheitern sie, weil sie diese Software nicht richtig bearbeiten und durchschauen !

     

    Das ist schade, weil man auch in Deutschland ohne Meisterbrief im Handwerk ohne Meisterbrief tätig sein darf. Man muss es nur richtig machen.

     

    Wenn man keinen Meisterbrief hat, muss man es nur sorgfältig vorbereiten.

     

     

     

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    Antwort von klardoch56 klardoch56

    Hallo,

    nein, leider nicht. In der Handwerksordnung ist ganz klar geregelt, dass in Deutschland Lehrlinge / Auszubildende nur von Meisterbetrieben ausgebildet werden können.

    Egal wie viele Antworten hierzu noch kommen, davon gibt es keine Abweichungen und auch keine Gesetzeslücken.

    Natürlich ist mir auch klar, dass dies mit der Realität im Handwerk nichts zu tun hat.

    Dies ist das Monopol der Handwerkskammern, was es so extrem nur in Deutschland gibt. Sonst fast nirgends auf der Welt.

    Dieses Monopol brauchen wir heute auch nicht mehr.

    Fakt ist doch, dass in der Realität die Auszubildenden mit den Gesellen auf den Baustellen unterwegs sind, - und von diesen auch ausgebildet werden.

    Zum Thema Meisterbrief ja oder nein könnte man nun ganze Referate schreiben.

    Wer sich ohne Meisterbrief selbständig machen möchte, dem empfehle ich folgende Seite: www.ohnemeisterbrief.de

    Man darf fast alle vollhandwerklichen Arbeiten auch ohne Meisterbrief anbieten. Man muss nur wissen, wie das nach Recht und Gesetz geht. Aber Lehrlinge ausbilden darf man dann immer noch nicht.

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Es genügt auch eine Geselle mit der Ausbildung zum Ausbilder

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