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Ausbau und Bauantrag für eine Dachterrasse

Frage von D1ANA D1ANA

Ausbau und Bauantrag für eine Dachterrasse (im Folgenden DT) in Bayern

Der Bau der DT soll auf einem Anbau mit Flachdach erfolgen. Dafür wird ein bestehendes Fenster zu einer Balkontüre erweitert, die auf die DT führen soll. Der Anbau hat mit dem geplanten aufgestzeten 0,9 m hohen Geländer eine Höhe von über 3 m (die Höhe des Anbaus misst mit Isolierung 2,67 m). Die Frage ist nun, ob es eine Befreiung von einem Bauantrag tatsächlich in dem Falle gibt, dass die DT eine Höhe von 3 m nicht überschreitet. Und ist dann die reine Höhe des Anbaus entscheidend oder wird das aufgesetzte Geländer mitberücksichtigt? Oder ist in jedem Falle ein Bauantrag zu stellen?

Bauantrag: Benötigt wird ein Nachweis der Bauvorlageberechtigung. Für unser Anliegen würde nach Auskunft des Bauamtes ein kleiner Bauvorlageberechtigter ausreichen. Mich würde interessieren, mit wieviel Kosten diese Bauvorlageberechtigung nun verbunden ist (auch der Kostenunterschied zwischen einem kleinen und einem großen Bauvorlageberechtigten). Daran schließt sich auch die Frage an, ob es tatsächlich möglich ist, in den Bauplänen die Änderungen selbst einzutragen (diesen Hinweis habe ich vom Bauamt erhalten), um damit die Kosten zu mindern (wie hoch wäre die Ersparnis?). Und was ist dabei zu beachten?

Für alle Antworten und Ratschläge bin ich bereits jetzt sehr dankbar, wie für alle Tipps und Tricks beim Ausbau!!

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Antworten (3)

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    Antwort von Feboalbert Feboalbert

    Du brauchst einen Statiker der dir einen gutachten erstellt und dann kannst du deine Bauvorhaben erläutern und wenn es kein eingriff in Statik gibt benötigst nur denn halben roten Punkt (Kleine bauvorlageberechtigung).Da es sich um eine Erweiterung handelt und nicht um Neubau wird das reichen

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    Antwort von rolandratz rolandratz

    Ich kann nicht nachvollziehen, wie jemand mit solch einem Anliegen in GF geht. Das ist doch eine difizile Sache - sowas lass ich mir von einem Architekten berechnen und beraten! Da frag ich doch niemand aus der Allgemeinheit?!

    Kommentar von Tigertears TigertearsTigertears

    Warum nicht. Vielleicht sitzt ja ein Fachmensch zugegen. Das wäre dann hilfreich.

    Kommentar von D1ANA D1ANA

    Da es tatsächlich eine diffizile Sache ist, habe ich mich bereits beim Bauamt erkundigt, sonst könnte ich auch nicht die Aussagen des Sachbearbeiters wiedergeben. Zweitens wollen sie einen Bauantrag, aber als ich mich auf die Suche nach einem Bauvorlageberechtigten gemacht habe, hat dieser mir mitgeteilt, dass es scheinbar eine 3 m Hürde gibt. Um diese Aussage zu verifizieren wollte ich mich deshalb hier nach Erfahrungsberichten und Fachmeinungen erkundigen, vielleicht gibt es ja Ausweichmöglichkeiten oder nützliche Tipps. Ferner ist kein Architekt für mein Belang nötig, es reicht, wie angemerkt, der kleine Bauvorlageberechtigte. Die Fragen sind damit nicht jemanden "aus der Allgemeinheit" gerichtet, der eine unqualifizierte Antwort gibt. (Für was benötige ich ein derartiges Portal, wenn ich mich nicht nach Erfahrungsberichten erkundigen "darf"? Wenn du meine Frage nur belächelst, dann wäre es sinnvoller dies im Leisen zu tun und damit nicht dein Punktekonto aufzuwerten. Ich möchte hier nicht pöbeln, ich erhoffe mir Ratschläge.) Mfg Diana

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    Antwort von Tigertears Tigertears

    Rufe beim BA an und erkundige Dich da. Die haben alle Fakten parat. Meinen tue ich nicht, dass Du einen BA benötigst - mag irren.

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