Ausbau und Bauantrag für eine Dachterrasse (im Folgenden DT) in Bayern
Der Bau der DT soll auf einem Anbau mit Flachdach erfolgen. Dafür wird ein bestehendes Fenster zu einer Balkontüre erweitert, die auf die DT führen soll. Der Anbau hat mit dem geplanten aufgestzeten 0,9 m hohen Geländer eine Höhe von über 3 m (die Höhe des Anbaus misst mit Isolierung 2,67 m). Die Frage ist nun, ob es eine Befreiung von einem Bauantrag tatsächlich in dem Falle gibt, dass die DT eine Höhe von 3 m nicht überschreitet. Und ist dann die reine Höhe des Anbaus entscheidend oder wird das aufgesetzte Geländer mitberücksichtigt? Oder ist in jedem Falle ein Bauantrag zu stellen?
Bauantrag: Benötigt wird ein Nachweis der Bauvorlageberechtigung. Für unser Anliegen würde nach Auskunft des Bauamtes ein kleiner Bauvorlageberechtigter ausreichen. Mich würde interessieren, mit wieviel Kosten diese Bauvorlageberechtigung nun verbunden ist (auch der Kostenunterschied zwischen einem kleinen und einem großen Bauvorlageberechtigten). Daran schließt sich auch die Frage an, ob es tatsächlich möglich ist, in den Bauplänen die Änderungen selbst einzutragen (diesen Hinweis habe ich vom Bauamt erhalten), um damit die Kosten zu mindern (wie hoch wäre die Ersparnis?). Und was ist dabei zu beachten?
Für alle Antworten und Ratschläge bin ich bereits jetzt sehr dankbar, wie für alle Tipps und Tricks beim Ausbau!!
Warum nicht. Vielleicht sitzt ja ein Fachmensch zugegen. Das wäre dann hilfreich.