Soweit ich weiß kann man bei Umzug automatisch den Strom oder Gasanbieter wechseln. Wie sieht es mit ortsgebundenen Verträgen wie Fitnesstudio, örtlicher DSL Anbieter etc. rechtlich aus, wenn es objektiv auf Grund der Entfernung unmöglich ist die Leistung in Anspruch zu nehmen? Mich interessiert die rechtliche Grundlage. Klar ist mir, dass man daneben immer noch das Gespräch suchen kann...

Pauschal: Aus allen Verträgen, die nicht originär an deine Person, sondern deine Wohnung gebunden sind. Fitness-Studio-Verträge sind personengebunden, DSL-Verträge hängen von der regionalen Versorgungslage ab (Vertragskonditionen prüfen). Demgegenüber sind meist z. B. Reinigungs-Wartungsverträge typischweise wohnungsgebunden und werden dem Nachmieter zur Übernahme angeboten.

DSL kann man auf jeden Fall kündigen, wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht zur Verfügung stellen kann. Fitnessstudio weiß ich jetzt nicht, müsste aber auch möglich sein. Mal im Vertrag nachschauen.