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Aus welchen Gründen kann eine Wohnung gekündigt werden?

gefragt von Stirnfalte am 16.09.2008 um 17:00 Uhr

Wenn man schon seit über 20 Jahren in einer Wohnung zur Miete lebt, dann hat man sowieso ein Jahr Kündigungsfrist. Aber welche Gründe würden eine Kündigung rechtfertigen, wenn man immer pünktlich bezahlt und kein Eigenbedarfsanspruch besteht?

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Recht x 35.147 wohnen x 7.299 Miete x 3.299 Kündigung x 2.768 Vermieter x 1.337

Helga80
beantwortet von Helga80 am 16. September 2008 17:03
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Wann ist eine Kündigung begründet? Der Mieter muß eine Kündigung nie begründen. Der Vermieter kann eine Wohnung nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Warum das so ist, muß ausdrücklich in der Kündigung aufgeführt sein. Später nachgeschobene Gründe werden in einem Kündigungsschutzprozeß in aller Regel nicht berücksichtigt. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung liegt vor allem in folgenden, in § 564 b) BGB aufgeführten Situationen vor:

Der Mieter hat seine Vertragsverpflichtungen nicht unerheblich verletzt. Dabei handelt es sich um solche Vertragsverletzungen, die noch nicht für eine fristlose Kündigung ausreichen, aber gleichwohl schon eine solche Intensität erreicht haben, daß dem Vermieter zwar die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist, er immerhin aber die gesetzliche Kündigungsfrist abwarten muß. Das ist der Fall, wenn der Mieter mehrfach unpünktlich die Miete gezahlt hat, wenn er Mietrückstände hat, die zwar nie zwei Monatsmieten erreichen, aber ständig nicht weit davon entfernt sind. Eine ordentliche Kündigung wegen Vertragspflichtverletzung ist außerdem dann möglich, wenn sich der Mieter erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung hat zuschulden kommen lassen (z.B. dauernde nächtliche Lärmbelästigung).

Der Vermieter kann weiter dann kündigen, wenn er an der Wohnung Eigenbedarf hat, die Wohnung also für sich, einen Verwandten oder eine zu seinem Hausstand gehörenden Person benötigt. Die angegebenen Gründe müssen vernünftig und nachvollziehbar sein. Eigenbedarf liegt beispielsweise vor, wenn der Sohn des Vermieters heiratet und bei dem jungen Paar ein Kinderwunsch besteht und das Paar bislang in einem 1-Zimmer-Appartement wohnt und eine dem Vermieter gehörige 3-Zimmer-Wohnung gekündigt werden soll. Weitere Informationen zum Eigenbedarf finden Sie hier.

Der Vermieter kann ferner kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Wohnung gehindert wäre, wodurch ihm erhebliche Nachteile drohen. Beispiel: Der Vermieter einer Altbauwohnung muß diese sanieren, damit sie marktgerecht vermietet werden kann.

Der Vermieter kann aus berechtigtem Interesse heraus auch Nebenräume und Grundstücksflächen separat kündigen (z.B. Speicher-, Keller- oder Abstellräume), wenn er diese zu Mietwohnraum ausbauen will. Das Mietverhältnis bleibt dann im übrigen bestehen.

Neben diesen im Gesetz erwähnten Kündigungsgründen sind weitere Gründe denkbar, müssen aber ähnlich schwerwiegend sein.

Der Vermieter hat an einer Kündigung jedenfalls kein berechtigtes Interesse, wenn er nur deswegen kündigen will, weil er bei einer Neuvermietung mehr Mietzins erzielen kann. Der Vermieter kann auch nicht deshalb kündigen, weil er die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umwandeln und anschließend verkaufen will.

Im übrigen kann der Vermieter auch ohne Vorliegen berechtigter Interessen kündigen, wenn es sich bei der Wohnung um eine solche vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilien- oder Dreifamilienhaus handelt, wenn ein möbliertes Zimmer oder auch ein Leerzimmer in der Vermieterwohnung überlassen ist. Einzelheiten finden sich in § 564 b) Abs. 4 BGB.

Immerhin verlängert sich dann wenigstens die Kündigungsfrist um drei Monate. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Vermieter im Kündigungsschreiben angibt, daß er seine Kündigung auf diese Sonderregelung stützt.

Will der Vermieter wegen berechtigten Interesses kündigen, sollte er jedenfalls in der Kündigung angeben, daß dem Mieter ein Widerspruchsrecht (Sozialklausel) gegen die Kündigung zusteht, wenn diese für den Mieter unzumutbar sein sollte.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 08.05.2001

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdggrd.htm

Kommentar von Wikingerbraut am 16. September 2008 17:07

Klasse Antwort!


Mismid
beantwortet von Mismid am 16. September 2008 17:31
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Es gibt keine, wenn man nicht wiederholt andere Leute belästigt und dafür schon Abmahnungen bekommen hat. Eine Kündigungsfrist von einem Jahr gibt es nicht. Du selbst hast 3 Monate, wenn du kündigen möchtest und der Vermieter kann nur wegen Eigenbedarf, nicht gezahlter Miete oder massiven Gründen die den Hausfrieden stören kündigen. Ansonsten kann der Vermieter gar nicht kündigen - weder mit 1 Jahr Kündigungsfrist noch mit 10 Jahren Kündigungsfrist

Kommentar von Mictl am 17. September 2008 09:21

Das stimmt nicht, die Kündigungsfrist des Vermieters (sagen wir mal bei Eigenbedarf) verlängert sich je nachdem wie lange man in der Wohung gelebt hat. D.h. nach 20 Jahren beträgt diese dann schon mehr als 3 Montate. Nicht sicher ob es wirklich 1 Jahr ist, macht aber Sinn.


Tremor
beantwortet von Tremor am 16. September 2008 17:01
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Kommentar von 73d91181759e2a4190bf1284063d6bfdsmallgreimel am 16. September 2008 17:02

erst lesen dann antworten.

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 16. September 2008 17:08

??????????

Kommentar von 73d91181759e2a4190bf1284063d6bfdsmallgreimel am 16. September 2008 17:10

Jetzt wo du deine antwort zurückgezogen hast kannst du tausen ?????? machen. du weist schon was ich meine ;-)

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 16. September 2008 17:11

hatte hier nur ein kleines problem

Kommentar von 73d91181759e2a4190bf1284063d6bfdsmallgreimel am 16. September 2008 17:15

ja das sagte ich doch, ein problem beim lesen ;-)

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 16. September 2008 17:25

lesen klappt ganz gut

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 16. September 2008 17:05

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka.htm

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 16. September 2008 17:07

pegolina
beantwortet von pegolina am 16. September 2008 17:05
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Wenn du deine Wohnung verwahrlosen läßt, wenn du die Nachbarn permanent in ihrer Ruhe störst.....


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. September 2008 17:03
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Wenn Du jede Nacht laute Partys feierst. Wenn Du andere Mieter tyrannisierst. So etwas könnte ich mir vorstellen. Ansonsten fallen mir keine trifftigen Gründe ein.


anonym
beantwortet von Mictl am 16. September 2008 17:02
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Belästigung, Lärm, Nichteinhaltung der Hausordnung, illegale Aktivitäten


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 16. September 2008 17:01
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umbau, abriss, verstoss gegen hausordnung


wj2000
beantwortet von wj2000 am 16. September 2008 17:01
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Umzug in eine andere Stadt!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. September 2008 17:34

hmm??? Wer der Vermieter umzieht interessiert dies doch niemand. Deswegen kann der Vermieter ja nicht kündigen.


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