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Aus welchem Land bekommt man das Kindergeld, wenn ein Elternteil im Ausland lebt?

Frage von zuntrala zuntrala

Unser Vater lebt seit einiger Zeit in Schweden und bisher fielen wir aus dem Schema raus. Als meine Mutter jetzt aber Kindergeld beantragt hat (in Deutschland) wurde der Antrag abgelehnt. Die Begründung, wenn der Vater im Ausland lebe, müsse auch dort das Kindergeld beanteagt werden. Die Schweden wiederum haben den Antrag natürlich auch abgelehnt. Wir leben in Deutschland und meine Mutter zahlt auch hier Steuern. Darum meine Frage: Wer muss zahlen?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von niaweger niaweger

    Ich denke, dass der Wohnort der Kinder maßgeblich ist. Vielleicht sollte deine Mutter dem Antrag einfach ein formloses Schreiben beifügen, in dem dein Vater bestätigt, dass er seinen anteil am Kindergeldantrag auf deine Mutter überträgt - dann müsste der Antrag eigentlich durchkommen.

    Kommentar von zuntrala zuntrala

    Ok, danke. Dann werden wir mal das ausprobieren.

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    Antwort von kandana kandana

    Bin selbst "betroffen".

    Kindergeld wird dort ausgezahlt, wo das Kind gemeldet ist. In eurem Fall ganz eindeutig Deutschland.

    Es geht nur nach der Meldeadresse der Kinder und dann bekommt der Elternteil das Kindergeld ausgezahlt, bei dem die Kinder gemeldet sind.

    Auch bei dem geteilten Sorgerecht der Eltern bekommen die Kinder dort Kindergeld, wo sie ihren Wohnsitz angemeldet haben.

    Kommentar von nitramnenie nitramnenienitramnenie

    Das ist falsch! Beispiel: Vater lebt, arbeitet und ist steuerpflichtig in Schweden; Mutter mit Kindern in Deutschland, nicht erwerbstätig, sondern nur vom Unterhalt des Vaters sich versorgend: dann zum Beispiel wird in Schweden bezahlt. Wenn die Mutter "normal" in Deutschland lebt und berufstätig ist, und auch hier versteuert, kann man wohl in den überwiegenden Fällen vom deutschen Kindergeld ausgehen. Wobei auch dann noch zu prüfen ist, ob evtl. nciht doch noch Ansprüche aus dem Ausland gegengerechnet werden müssen.

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    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    Die Fälle sind hoch kompliziert, wenn zwei EU-Länder beteiligt sind. Kann man so nicht beantworten, weil etliche Infos fehlen, zudem viel zu kompliziert für dieses Forum. Der Vorschlag von niaweger ist aber nicht so umseztbar, daran können sich die Familienkassen nicht orientieren. Es kommt darauf an, welches Land die Steuerlast tragen muss. Tipp: WEnn schon eine Ablehnung aus Schweden vorliegt: Hier in Einspruch gehen und die Ablehnung von Schweden dazulegen. Es kann nicht sein, dass beide Länder nciht zahlen. GGf. REchtsanwalt einschalten.

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    Antwort von Taimanka Taimanka

    bestenfalls mal hier nachfragen, die sind fit und auch "trickreich" - www.tacheles-sozialhilfe.de

    Kommentar von jumba jumbajumba

    die liegen meistens rechtlich komplett daneben. an solche seiten solltest du dich nicht wenden. lass die finger davon.

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