Der Datenschutz tritt in der Regel in vielen Fällen in Kraft. Doch wo gibt es Ausnahmen, und warum? Welche Institutionen sind nicht betroffen?
Aus welchem Grund welchen Instituionen gegenüber ist der Datenschutz nicht aufrecht?
Antworten (4)
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2Antwort von
JanSaarmannJanSaarmann
Skandalöserweise bekommt zum Beispiel die GEZ nen Wink, wenn Du dich ummeldest.
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cyberacidcyberacid
Der Datenschutz wird nicht "außer Kraft" gesetzt. Es ist vielmehr so:
1) Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein so genanntes Auffanggesetz, d.h. es kommt nur dann zum tragen, wenn kein anderes Gesetz den Datenschutz für den konkreten Fall bereits regelt. Beispiele: Im medizinischen Bereich wird vieles im Sozialgesetzbuch geregelt, im Telekommunikationsumfeld im Telekommunikationsgesetz (TKG).
2) Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist u.a. dann erlaubt (ohne schriftliche Erlaubnis des Betroffenen), wenn es ein anderes Gesetz erlaubt oder gar anordnet. Ein gutes Beispiel ist aktuell die anstehende Volkszählung, bei der das Zensusgesetz die Sammlung der personenbezogenen Daten anordnet.
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CptSparrowCptSparrow
zum Beispiel bei der Verfolgung von Terroristen ist der Datenschutz außer Kraft gesetzt
Liebe/r enjoywater,
Du bist ja noch nicht lange dabei, daher möchten wir Dich auf etwas aufmerksam machen:
gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform, bei der es um persönlichen Rat geht.
Wissensfragen sind nur dann erlaubt, wenn sie nicht auf einfache Art und Weise ergoogelt werden können.
Ich möchte Dich bitten, dies bei Deinen nächsten Fragen zu beachten.
Bitte schau diesbezüglich auch noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.
Bei erfahrenden Nutzern gehen wir eher davon aus, dass ihm die Richtlinien bekannt sind, und würden daher eine solche Frage entfernen.
Herzliche Grüsse
Klaus vom gutefrage.net-Support