Meine Vermieterin hat an nem Freitag angerufen, dass sie die Wohnung in den nächsten Tagen anschauen will. Bei mir war - ohne mein Wissen vom genauen Termin - ein Heizungsinstallateur, der dann meine Vermieterin angerufen hat, er sei nicht ins bad gekommen. Meine Vermieterin hat sich dann am Tag der BEsichtigung 20 Minuten vorher angemeldet und in der Wohnung dann gemeint, ich würde nicht genug putzen. MEine WOhnung ist 12 m² groß und da alles zu verstauen ist scher. Es lag kein Müll rum und auch die dreckige Wäsche war nicht sofort sichtbar, sondern im BAd in einem Korb untergebracht. Meine Vermieterin will innerhalb der nächsten Woche noch einmal vorbeikommen und mir dann vll. sogar kündigen, wenn es ihr nicht ordentlich genug ist. Sie beanstandete nur dass nicht genug geputzt wäre und dass mein SChreibtisch so überladen is. Ich habe keine Pilze und kein Ungeziefer in der Wohnung,ich lüfte regelmäßig und mein Verlobter renoviert beim Auszug. Muss ich sie noch einmal in die Wohnung lassen und kann sie mir die WOhnung aus diesem Grund kündigen?
Aus welchem Grund darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Antworten (12)
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Samira1988Samira1988
Nein du musst sie nicht in deine Whg lassen!! mein Vermieter wollte bei Heizungsablesen auch mit rein hat mir dann meine Aschenbecher vom Bad in die Küche gestellt. Ein jahr Später musster er dann vor der Tür warten!! war mir dann zu doof!!
also ich würde sie nicht reinlassen und keine angst aus diesem Grund kann sie dir auch nicht kündigen!!
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Sandra2804Sandra2804
Was denkt die sich? NEIN, aus dem Grund darf sie deine Wohnung nicht besichtigen. Und ob es bei dir sauber ist oder nicht ist dein Problem. Solange es renoviert wird wenn ihr auszieht... Und sie kann auch nicht einfach einen Termin ausmachen ohne dir Bescheid zu geben. Kündigen kann sie dir aus diesem Grund auch nicht.
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Guppy194Guppy194
Antwort beide male nein
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YuLy42YuLy42 Richtig, und ich würde mit schnell eine andere Wohnung suchen, so ein "Hausdrache" ist ja unerträglich...
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Guppy194Guppy194 zustimm
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taubentauben
die darf dich nicht kündigen nur weil es so aus sied dann würde ich mir eine neue wohnung nehmen
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Tabaluga1961Tabaluga1961
mir fällt noch was ein. Ist sichergestellt, das die Vermieterin KEINEN Schlüssel von deiner Wohnung hat? Ich find es immer lustig wenn man z.b. im Fernsehen ewig hört, die Hausverwaltung oder der hausmeister hat die Wohnung aufgemacht, weil sie einen Schlüssel haben. Das geht nicht. sonst hat der Mieter kein alleiniges Gebrauchsrecht und braucht keine Miete zahlen.
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Tami1990 Die Vermieterin selber hat keinen Schlüssel, aber meine Nachbarin. Die hatte den von Anfang an, erfahren hab ichs, als ich 3 Tage nich da war und sie mein Fenster auf und zu gemacht hat wegerm hagel. Sie meinte sie muss einen haben, falls mal was passiert, feuer oder so. Aber als sie den dann einfach reingelassen hat, war ich echt sauer. Ich wusste ja dass der kommt um die Heizung anzuschaun, aber nicht WANN! und den einfach in meiner abwesenheit ohne mein wissen reinzulassen fand ich dann doch etwas dreist...
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Tabaluga1961Tabaluga1961 trotzdem Hausfriedensbruch -
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Tabaluga1961Tabaluga1961 hallo Tami, dieser Irrglaube geistert noch in den Köpfen der Vermieter. Wenn es brennt ruft der Vermieter die Feuerwehr, bei sonstigen Schäden in der Wohnung, die der Mieter zu verantworten hat, ist es günstig eine Haftpflichtversicherung zu haben. Bei Feuer interessiert den Vermieter, bitte schön, nur sein Haus - nicht die Wohnung. Beim Wohnungsbrand greift die Haftpflicht oder Hausrat des Mieters. Also was will der Vermieter ???? Die einzige Möglichkeit ist, das der Vermieter einen VERSIEGELTEN Schlüssel bekommt. Es besteht das alleinige Nutzungsrecht - wenn das nicht gewährleistet wird, keine Verpflichtung zur Mietzahlung. Genau aus dem Grund den du beschrieben hast. Es ist doch wohl eine Unverschämtheit das er in deine Wohnung, ohne deine Anwesenheit, geht !!! Da gibt es nichts zu diskutieren....... Dir alles Gute - Ein kleiner Wink mit dem Mieterverein oder Rechtsanwalt bringt schon mal große Wirkung --- ;))
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ObelhicksObelhicks
he, tami, keine bange, du hast rechte. erstaunlicherweise hast du sogar ein paar ziemlich richtige antworten bekommen.
du mußt sie nicht reinlassen, wenn sie nicht 24 std. vorher einem termin gemacht hat. ausnahme ist nur gefahr in verzug. also wenn du sie an der türe abwimmelst und hinter dir brennt das bügelbrett...
solltest du heute eine kündigung bekommen widersprichst du mit dem hinweis im sommer eh umzuziehen. das reicht und sie verliert jede kündigungsklage. aber kündige in jedem fall selbst zum richtigen termin.
ein paar dinge sind mir unklar. hab ich was überlesen mit türschloß? wenn ja tausch es aus. und dann die größe: 12 qm sind zwar ein großes badezimmer, aber als wohnung selbst für japaner klein.
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Tami1990 ne nachbarin hat nen schlüssel, hatte anfangs nix dagegen, aber als da ein Heizungsinstallateur in der wohnung war, ohne dass ich davon wusste, is mir mulmig geworden, inzwischen hab ich eigentlich ständig angst, dass die hier reinkommt, aber im vertrag steht nich dass sie den Schlüssel nich haben darf... Und 12 qm sind wirklich winzig, und ich soll mich hier komplett einrichten ^ ^ Noch dazu hab ich ne Dachschräge...
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ObelhicksObelhicks du hast mein volles bedauern. ich bin oft im hotel, aber da sind die zimmer größer.
mein tip: schau dir das schloß genau an, meinetwegen mach ein foto mit dem handy und dann ab in den baumarkt. lass die ein neues schloss verkaufen und bau das neue ein. das ist wirklich keine kunst. bei auszug setzt du einfach wieder das alte ein und nimmst dein schloß mit. damit bist du dann auch sicher, daß nicht der vermieter auch noch einen schlüssel hat.
wenn du meinst die nachbarin müsste einen schlüssel für notfälle haben dann pack ihn in einen versiegelten umschlag. so kannst du später sehen ob er benutzt wurde.
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MalkiaMalkia
In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf Schutz seiner Privatsphäre (BVerfG WM 93, 377).
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ralli16ralli16
Hierfür gibt es eindeutige Urteile des BGH. Der Vermiter darf, nach Vorankündigung die Wohung besichtigen. Er muß sich dafür innerhalb eines angemessenen Zeitraumes anmelden und darf diese Besichtigungen innerhalb der gestzlich geregelten Zeiten betreten. Wenn Du jedoch keine Zeit /(z.B. Arbeitszeit, Urlaub etc.) hast, muß er einen neuen Termin ansetzen. Schau hierzu auch mal in http://www.mietrecht.de nach. Ohne Anmeldung kannst Du ihm die Türe weisen, wenn ihr Stress habt. Ausnahmen bestätigen die Regel. Dies gilt für Notfälle (Wasserrohrbruch, Gasaustritt o.ä.) Dann darf er , wenn er Dich nicht erreicht und nicht weiss,wo ein Schlüssel hinterlegt ist, sogar die Wohnung aufbrechen lassen. Diese Punkte gelten auch ür Hausverwaltungen
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Tami1990 Gibts sowas auch wegen der BEgründun`? weil sie ja nich rein darf aus dem Grund. Gibts dafür auch so Urteile?
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user1099user1099 Dafür gibt es keine Urteile, weil es ja kein Grund ist. Und da bereits geregelt ist, welchen Anspruch ein Vermieter hat, muss nicht nochmals geregelt werden, welchen Anspruch er nicht hat (jedenfalls nicht bei so eindeutigen Angegenheiten).
Deshlab wird eine Suche nach so einem Urteil immer scheitern müssen.Kommentar von
Tami1990 OK danke ^^ Ich werd ihr das warscheinlich sagen, dass sie nich nochmal rein darf, und wenn sie dann zu nem Anwalt geht, werd ich auch zu einem gehen, im sommer will ich hier sowieso raus... Danke nochmal =)
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Tami1990 Danke für die schnellen Antworten! Ich bin schon dabei ne neue wohnung zu suchen, will mit meinem Verlobten zusammen ziehen im Sommer. Hat jemand nen Gesetzesartikel wo des so drin steht? ICh weiß nich wie se reagiert wenn ich ihr sage dass ich sie nich mehr reinlassen muss... Echt vielen lieben dank!
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nicimausnicimaus
Das ist ja mal eine hammer frau, ne man kann dir nicht kündigen wenn es anscheinend dreckig sei das ist ja dein prob wenn es so wäre, wir haben auch eine mieterin drin und ich habe seit einem jahr nicht mehr in die wohnung geschaut. am besten du suchst dir eine neue wohnung. viel glück
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MikeMoltoMikeMolto
Das geht die Vermieterin garnichts an, wie du deine Wohnung eingerichtet hast. Deine Vermieterin darf die Wohnung nicht mehr "nachbesichtigen". Wieso hat sie überhaupt einen Schlüssel - würde ich mir sofort geben lassen. Sie hat auch nicht das Recht während deiner Abwesenheit (außer in Notsituationen wie z.B. Wasserrohrbruch) in deine Wohnung zu gehen.
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Denise180685Denise180685
Nein musst du nicht, das wäre Hausfriedensbruch! Solange sich andere Mieter nicht über Gestank etc beschwären hat sie kein Recht zu meckern! Selbst wenn es unordentlich ist.
Es gibt nur einen Rat: Such dir auf eigene Faust schnell ne neue Wohnung! Wer weiss was der noch einfällt!