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aus versehen keinen tester benutzt. voller kaufpreis? ausweisabnahme?

Frage von alena96 alena96

hallo! heute war ich in der stadt um mir ein paar neue mascaras anzusehen. ich stieß auf einen, der mir besonders gut gefiel und wollteihn ausprobieren, griff zu dem einzigen, der kein sicherheitsschild hatte, weil ich hier der meinung war, einen tester zu haben. unaufmerksamt und unüberlegt von mir, natürlich kam eine verkäuferin zu mir und forderte mich auf, den mascara nun zu bezahlen, wegen sachbeschädigung blablabla. ich hatte nun aber kein geld dabei, also sollte ich meinen ausweis hinterlegen und das geld in den folgenden tagen vorbeibringen. kann die meinen ausweis eifnach verlangen? ich muss mich doch ausweisen können, ich denke das ist gesetz in deutschland...?! sie drohte mir mit dem sicherheitspersonal und schließlich konnte mir eine freundin das geld auslegen. nun verlangete die verkäuferin aber den vollen preis (d.h. inkl. mehrwertsteuern usw.). meine schwester erzählte mir jedoch, dass ich nur hätte den einkaufspreis bezahlen müsste. was stimmt denn nun? über eine antwort auf die beiden fragen würde ich mich sehr freuen. liebe grüße!

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RickyEU RickyEU

    Hallo alena69. Also ein Recht den Ausweis zu behalten hat sie nicht. Sie hat jedoch das recht deine Personalien zu bekommen. Du hast schließlich, wenn auch ohne Absicht, dem Geschäft einen Schaden zugefügt. Sie hätte auch die Polizei holen könnenum deine Daten zu bekommen, was aber dann auch zu einer Anzeige wegen Sachbeschädigung hätte führen können. War also eher ein "netter Zug" daß sie die Sache so unkompliziert lösen wollte. Zu der Sache voller Kaufpreis nur soviel. Du hast dem Geschäf einen Schaden zugefügt. Das Geschäft ist gegenüber dem Finanzamt verpflichtet die MwSt. abzuführen. Nachdem du den Schaden bezahlt hast, geht das Geschäft mit der ganzen Sache so um, als wäre es ein normaler Verkauf gewesen...also zahlen die dafür die Steuer ans Finanzamt. Sonst könnt man ja einfach in ein Geschäft gehen und einem Gegenstand den man kaufen möchte beschädigen...dann bei der Schadensabwicklung die Steuern runterziehen und schon hat man das zum EK. Also abschließend nur soviel: Du bist aus der Sache recht glücklich raus gekommen, denn den Mascara hast doch bestimmt bekommen. Also weiter föhlich lächelnd durchs Leben gehen

    Gruß Ricky

  • 2
    Antwort von Diana77 Diana77

    wenn die Drogerie ihre Tester nicht eindeutig markiert hat, würde ich gar nichts bezahlen! Wo kommen wir denn da hin? Du wolltest doch nur den Mascara testen! Ich würde an Deiner Stelle am Montag nochmal in die Drogerie gehen und den Geschäftsführer verlangen! Wer weiß wie viele vor dir schon den Mascara getestet haben!

    Kommentar von alena96 alena96

    von dieser sorte mascara gab es keine tester, ist mir hinther erst aufgefallen als sie mich drauf "hingewiesen" hat. bei allen anderen kosmetikartikeln sind die tester klar ausgeschildert gewesen. dumm von mir, dass ich da nicht mal drauf geguckt hab :-S

    Kommentar von Diana77 Diana77Diana77

    ja, aber genau das meine ich! Es muss für jedes Produkt ein Tester vorhanden sein, also hat die Drogerie geschludert! Noch ein Grund mehr am Montag den Geschäftsführer zu verlangen! Die Verkäuferin hätte auch anders reagieren können und z.B. einfach aus dem Mascara, den Du benutzt hast, einen Tester machen können!

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    eieiei. Für jedes Produkt muss ein Tester vorhanden sein? Auf die Begründung für diese Behauptung wär ich jetzt mal gespannt.

  • 1
    Antwort von schlasah schlasah

    Ich habe selbst in einer Drogerie gearbeitet. Einen Tester für Mascara gab und gibt es auch heute dort nicht. . Wolltest Du Dich vielleicht nur ein wenig kostenlos schminken. Die Verkäuferin hat eindeutig überreagiert. Den Ausweis darf sie Dir nicht abnehmen und auch nicht den Kauf erzwingen. Wende Dich an die Geschäftsleitung.

    Kommentar von alena96 alena96

    Geht das also ganz sicher nicht unter Sachbeschädigung? SO hat sie s nämlich gesagt. Weil sie diesesn Mascara nicht mehr unter den Umständen verkaufen könnten, in bezug auf Hygiene usw.

    Kommentar von RickyEU RickyEURickyEU

    Klar ist das ne Sachbeschädigung und das Argument das sie vorgebracht hat ist ja nachvollziehbar

    Kommentar von alena96 alena96

    schnick schnack der war ja vorher schon auf. dass der da überhaupt noch steht is ne frechheit.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    sorry aber verstehst du das nicht? es ist doch egal ob schon jemand vorher sich frei bedient hatte. es geht darum das dieser nicht erwischt wurde, aber du. sachbeschädigung u. diebstahl? du nimmst eine leistung u. willst es dann nicht bezahlen? seit wann kann man sich umsonst schminken in einer drogerie. wenn man sich nichit sicher ist ob das ein tester ist oder nicht dann fragt man einfach das personal. ich denke du hast das einfach mit absicht gemacht u. wurdest erwischt.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    sorry aber verstehst du das nicht? es ist doch egal ob schon jemand vorher sich frei bedient hatte. es geht darum das dieser nicht erwischt wurde, aber du. sachbeschädigung u. diebstahl? du nimmst eine leistung u. willst es dann nicht bezahlen? seit wann kann man sich umsonst schminken in einer drogerie. wenn man sich nichit sicher ist ob das ein tester ist oder nicht dann fragt man einfach das personal. ich denke du hast das einfach mit absicht gemacht u. wurdest erwischt.

    Kommentar von alena96 alena96

    oh ja, ich hab das mit voller absicht gemacht und wollte mich einfach mal mitten bei budni neu schminken :D gut kombiniert. nein, das habe ich nicht nötig. mal abgesehen davon, dass ich den mascara bezahlt habe. wieso redest du von diebstahl? und seitdem es tester gibt, kannst du dich in einer drogerie umsonst schminken. zwar nicht für diesen zweck gedacht, trotzdem ist es möglich. im übrigen WAR ich mir sicher, dass ich einen tester in der hand hatte, hatte mich dann allerdings geirrt. lies meine frage vielleicht noch einmal aufmerksam durch und sabbel hier nicht von diebstahl ("u. willst es dann nicht bezahlen?") und dass ich mir nicht sicher war, ob es ein tester war oder nicht.

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Wenn mich jemand auffordert, ihm meinen Ausweis zu übergeben und ihn später auszulösen, zeige ich ihm einen Vogel und gehe. Abschreiben dürfen sie deine Kontaktdaten wahrscheinlich, weil sie sonst die Polizei rufen und die das übernimmt; aber ein Einbehalten meines Ausweises würde ich nicht einsehen. Dabei geht es mir nicht um die Ausweispflicht (die immer noch erfüllbar wäre, weil ich ja wüsste, wo sich der Ausweis befindet), sondern ums Prinzip.

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    Antwort von barbaraschmidt barbaraschmidt

    Du wirst das teil bezahlen, somwie du schreibst, hast du dich schnell verraten, auch wenns weh tut.

    Kommentar von alena96 alena96

    ich hab ihn noch gleich in dem moment bezahlt, im grunde war es nur eine reine interessefrage :)

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    Antwort von Lililein123 Lililein123

    Na der hätte ich was erzählt! Wenn der Mascara teuer war und du ihn auch nicht besonders magst, dann würde ich morgen oder am Montag nochmal dahin und mich beschweren. Brauchst dich auch nicht zu schämen o.ä ist ja dein Geld und dein Recht!

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