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aus Mietertrag mit Partner ausgetr., er ist alleiniger Mieter und nun soll ich für Schäden aufkommen

Frage von NotNamed NotNamed

Ich habe Anfang des Jahres eine Wohnung mit meinem zu der Zeit noch Lebensgefährten bezogen, beide von uns standen im Mietvertrag. Nach drei Monaten habe ich herausgefunden, dass mein Partner mich betrogen hat, ich verließ die Wohnung und der Vertrag wurde geändert, sodass mein Ex alleiniger Mieter der Wohnung wurde. Heute habe ich einen Brief der Vermieterin erhalten in dem steht, dass bei der Begehung der Wohnung (er scheint also auch ausgezogen zu sein) einige Schäden aufgefallen seien und die Sockelleisten in der Wohnung fehlen würden. Ich solle mich schnellstmöglich mit meinem Ex in Verbindung setzen und das Ganze klären, dann würde sie sich wieder bei mir wegen meiner Kaution melden, die ich noch von ihr zurückbekomme. Ist es nicht eigentlich so, dass der Mieter bei einem Änderungsvertrag jegliche Verantwortung für Schäden usw übernimmt, wenn im Vertrag nichts festgehalten wurde wegen bestehender Schäden oder Pflichten?

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort, denn ich möchte das Ganze so schnell wie möglich hinter mich bringen um endlich mit meinem Ex abzuschließen... Danke im Voraus!

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ch123 ch123

    Hallo,

    ich kenne solche zur Fälle genüge. Rechtlich sieht die ganze Sache so aus: Du und dein Ex hättet ein Schreiben aufsetzen müssen, in dem steht, dass er ab Datum x alleiniger Mieter der wird und das Mietverhältnis alleine mit allen Rechten und Pflichten fortsetzen wird. Dieses Schreiben muss von euch beiden gegengezeichnet werden und dann ab zum Vermieter. Dieser muss eine Änderung zum Mietvertrag aufsetzen, aus dem hervorgeht dass Herr X zum Datum X alleiniger Mieter des Mietvertrages und alle Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag übernimmt. Und du zum Datum X aus dem Mietverhältnis austrittst. Erst wenn diese Änderung von allen Vetragspartnern gegengezeichnet wurde, bist du aus dem Mietvertrag raus und musst dich um nichts kümmern bzw. für kommende Schäden oder Rückstände aufkommen. Auch nicht für Schäden, welche bei der Wohnungsabnahme später festgestellt werden. Bezüglich der Kaution: Ist diese auf deinen Namen geschrieben, steht Sie dir 100 % zu, egal was jetzt da passiert ist. Die Kaution hätte dir ausgezahlt werden müssen, und von deinem EX eine neue Kaution eingefordert werden müssen.

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    Antwort von MirkoOtto MirkoOtto

    Wenn der Vertrag wirklich geändert wurde, bist du raus! Die Kaution geht dann allerdings auch an den Ex zurück, ob du Ansprüche hast, musst du mit einem Anwalt prüfen.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    So sehe ich das auch. Ein "Zwischenübergabeprotokoll vielleicht mit Photos" würde ihr jetzt helfen. So sehe ich kaum eine Chance außer Einigung.

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Ja, die Vermieterin muss sich bei dem Mieter schadlos halten, der zum Zeitpunkt der Rückgabe im Mietvertrag stand.

    Was die Kaution betrifft sieht es ähnlich aus - ist die vom Ex eingezahlt, musst du dich auch mit ihm kurzschließen, um das Geld zu bekommen. Hast du es aber gezahlt, muss sie es dir auch zurückzahlen, wenn du nicht mehr Mieter bist.

    Am besten Anwalt fragen.

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Wenn er Mieter ist, alleiniger, ist es sein Problem. Da DU aber die Kaution hinterlegt hast, wird es wohl zu deinem Problem, denn die Vermieterin kann die Kaution zur Deckung der Schäden benutzen.

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