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Aus Krankenhaus Rausgeflogen

Frage von 123Klappstuhl 123Klappstuhl

Hallo Leute

Ich habe Letzte Woche eine Qualifizierte Entgiftung im Krankenhaus angefangen (3Wochen). Da ich eine Persönlichkeitsstörung habe und ich mich durch Menschen eingeengt fühle habe ich befürchtet das ich das nicht schaffe die 3 Wochen zu überstehen und den Entzug frühzeitig abrechen werde. Daraufhin habe ich die Oberärztin im Flur angesprochen und wollte ihr das Problem schildern ich habe ihr erzählen wollen, das ich befürchte das ich aufhören werde (Obwohl ich das ja gar nicht möchte) und ob ich dann Medikamente bekommen könnte damit ich die Drei Wochen überstehe. Jetzt war Sie so im Stress und sagte mir, sie hätte keine zeit und würde am Nächsten Tag mit mir darüber sprechen wollen. Am Nächsten Tag sollte ich dann in einem Raum kommen, wo sie und drei andere Leute waren. Man erzählte mir ich sei entlassen solle sofort meine Sachen Packen und die Station unmittelbar verlassen. Mit der Begründung, da ich ja die Entgiftung abrechen wolle. Sie sagten dann nachdrücklich, das ihre Entscheidung auch nicht mehr zu revidieren sei und das ich jetzt sofort Packen soll. Daraufhin habe ich das Krankenhaus verlassen und bin am Gleichen Tag Rückfällig geworden.

Jetzt die Frage. 1)Dürfen die mich ohne Grund (Nur auf Grund der Verleumdung der Ärztin) aus dem Krankenhaus Rausschmeißen? 2)Kann man die Ärztin jetzt für meinen Rückfall haftbar machen? 3)Kann ich mit einer Einstweiligen Verfügung die Entgiftung erzwingen? 4)Hat sich die Ärztin damit Strafbar gemacht?

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Antworten (4)

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    Antwort von aXXLJ aXXLJ

    und ob ich dann Medikamente bekommen könnte damit ich die Drei Wochen überstehe.

    Das ist der zentrale Satz Deiner Story. Du bist nicht bereit für eine "qualifizierte Entgiftung."

    Wer tatsächlich entgiften will, der redet sich nicht ein, dass es evtl. Schwierigkeiten geben könnte. Du benutzt Deine eigene Persönlichkeitsstörung als Ausrede für Deine fehlende Disziplin und Motivation.

    Dass Du der Ärztin die Verantwortung für Dein Versagen in die Schuhe schieben willst, ist eigentlich nur Zeichen Deiner Unreife, die Du Dir mit dem Wort "Persönlichkeitsstörung" entschuldigend schönredest.

    Kommentar von 123Klappstuhl 123Klappstuhl

    Ich überstehe den Entzug schon aber den Kontakt mit Menschen ja nicht. Deswegen müssen sie mir schon Medikamente geben. Vieleicht solltest du dich mal ein wenig mehr Bilden, dann redest du auch nicht so ein Blödsinn

    Kommentar von 123Klappstuhl 123Klappstuhl

    Ich würde gerne meine Fragen beantwortet haben und keine Unqualifizierten Meinungen hören.

    Kommentar von 123Klappstuhl 123Klappstuhl

    In dein bereits gelöschten Posting wegen Beleidigung Behauptest du, du hättest mehr Entgiftungen als ich an Lebensjahren hinter mir. Scheint mir dann doch so das du das Thema mit den Drogen dann doch nicht so gut verstanden hast. Ärzte sind nämlich im Krankenhaus verfichtet mich zu behandel, sei es eine Blutvergiftung oder Derepressionen oder sonst etwas. In meinem Fall haben sie es nicht nur verweigert sondern mich Entlassen. Das alles auf Kosten der Krankenkasse und bei Neubeginn 1 Woche meiner Lebenszeit.

    Kommentar von aXXLJ aXXLJaXXLJ

    verfichtet mich zu behandel, Derepressionen oder sonst etwas...

    Nur wer kooperiert, wird therapiert. Reich beim Sozialgericht eine Klage auf Zwangsbehandlung ein. Vielleicht gibt es dann einen Rechtschreibkurs gratis...

    Kommentar von 123Klappstuhl 123Klappstuhl

    Wie kommst du darauf das ich nicht Kooperiert habe? Wenn du die Frage nicht beantworten kannst, suchst du hier ein Gespräch? Hast du keine Freunde? Oder habe ich dich um deine Meinung gefragt? Ich glaube du verstehst das ganze Konzept nicht. Ich glaube du hast auch den Sachverhalt nicht verstanden.

    Kommentar von aXXLJ aXXLJaXXLJ

    1)Dürfen die mich ohne Grund (Nur auf Grund der Verleumdung der Ärztin) aus dem Krankenhaus Rausschmeißen? 2)Kann man die Ärztin jetzt für meinen Rückfall haftbar machen? 3)Kann ich mit einer Einstweiligen Verfügung die Entgiftung erzwingen? 4)Hat sich die Ärztin damit Strafbar gemacht?

    1.) Ja.

    2.) Wie kommst Du darauf, dass Mediziner für Deinen Schwach-Charakter haftbar gemacht werden können?

    3.) Versuch macht klug. Bei Dir hätte ich allerdings Zweifel.

    4.) Nein.

    Was Konzept- und Sachverhalt-Verständnis angeht, scheinst Du ausgewiesener Experte zu sein. Warum fragst Du dann dennoch?

    Kommentar von 123Klappstuhl 123Klappstuhl

    Und auf welcher Rechtsgrundlage?

    Kommentar von aXXLJ aXXLJaXXLJ

    Das erklärt Dir ein Fachanwalt für Medizinrecht. Notfalls unter http://www.medizinrecht.de/index.php?id=13&no_cache=1

    Aber gibt Dir ein wenig Mühe, dass Du den Anwalt nicht in seiner Persönlichkeit störst, wenn Du es schon bei Dir selbst nicht schaffst.

    Kommentar von 123Klappstuhl 123Klappstuhl

    Ich weis nicht warum du meinst, Menschen mit Behinderung so abwertend behandeln zu müssen. Das gibt dir wohl so ein Gefühl von Stärke und Sicherheit. Aber manche Menschen kann man in ihren Bewusstsein einfach nicht erreichen.

    Kommentar von aXXLJ aXXLJaXXLJ

    Du verkennst, dass Du Dich selbst abwertest, indem Du weder Disziplin noch Reife geschweige denn erforderliche Konsequenz zeigst, Deine (vorgebliche) "Behinderung" nicht noch mit dem Fortgang einer zusätzlichen Abhängigkeitserkrankung zu forcieren.

    Kommentar von 123Klappstuhl 123Klappstuhl

    Habe ich gesagt das ich freiwillig gegangen bin? Und sicherlich ist das eine Behinderung mit einigen anderen Problemen habe ich eine Behinderung von 50. Ich glaube du verstehst die Problematik einfach nicht. Mit einer Blutvergiftung wird man da ja schließlich auch behandelt.

    Kommentar von aXXLJ aXXLJaXXLJ

    Wenn Du unfreiwillig in Behandlung warst, wundert es mich umso weniger, dass Du rausgeflogen bist. Es scheint Dir also lediglich darum zu gehen für diejenigen, die Dir die Entgiftung auferlegt haben, eine möglichst glaubwürdige Legende zu stricken, deretwegen Du bereit wärest die Reputation der Ärztin zu beschädigen, um ja keine weiteren Konsequenzen in Kauf nehmen zu müssen.

    Was droht Dir denn durch den Abbruch? Kittchen? Falls ja: Nicht so schlimm! Dort wirst Du garantiert entgiftet. Zwar nicht "qualifiziert", aber immerhin...

    Dein Blutvergiftungs-Beispiel ist in der ganzen Sache das Sahne-Häubchen: Als wenn eine lebensbedrohliche, zufällige Blutvergiftung vergleichbar wäre mit einer selbst initiierten Sucht.

    Ich glaube du verstehst die Problematik einfach nicht.

    Genau so wird es sein. Deshalb diskutierst Du die selbst verursachte Schei... auch bereits tagelang mit mir, weil ich sie nicht verstehe. Danke für die Nachhilfe, aber vergiss dabei eins nicht: Du steckst im Schlamassel. Nicht ich. Von daher wäre es sinnvoller, wenn Du endlich die Problematik verstündest.

    Kommentar von 123Klappstuhl 123Klappstuhl

    Ich habe nicht gesagt das Ich unfreiwillig in Behandlung war und niemand hat mir die Behandlung auferlegt. Das ist ja immer so wenn keine Angriffs punkte da sind, erfindet man kurze Hand welche. Also Offtopic

    Es drohte mir die Ablehnung einer Langzeit Therapie.

    Jemand der da entgiftet hat, hatte dort eine Blutvergiftung und wurde behandelt, dieses recht habe ich auch.

    Da ich aber schon entgiftet habe 6 Tage (Ist zwar nicht eine Qualifizierte) kann ich jetzt eine Langzeittherapie machen sagten sie mir gestern am Telefon.

    Mach ich aber nicht weil mit geht es mir halt doch besser.

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    Antwort von rusiha980 rusiha980

    In wie weit die Ärztin durch erneuten Rückfall haftbar ist, weiss ich leider nicht so genau.

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    Antwort von Illona41 Illona41

    dumm gelaufen

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    Antwort von rusiha980 rusiha980

    Wenn du anscheinend schon angedeutet hast, du könntest ja die Behandlung stationär abbrechen, können die Therapeuten kalte Füße bekommen und wegen den Kosten dich auch sofort entlassen. Das ist immer das Problem mit der Kooperation in einer Therapie! Vielleicht wirst du auch für die bis jetzt entstandenen Kosten aufkommen müssen. Suche dir rechtliche Rat durch Anwalt!

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