Hallo werte Mitglieder! Ich hätte gern mal Eure Meinung zu einem krassen Fall: Ein guter Freund von mir (35 J.) bezog Hartz IV. Er fand eine TZ Arbeit (Datum unbefristeter Arbeitsvertrag ab 14.11. mit Übernahmeoption) 1. Arbeitstag war der 18.11. Meldung an ARGE mit Info, dass der Bezug enden soll, da für sich selber wieder sorgen kann. Er hat keine Aufstockung beantragt, obwohl nur 470€ netto Verdienst. Hauptsache weg vom Amt. Am 19.11 wurde das seit 2 Jahren erstrittene Erbe (6.700€) endlich + überraschend ausgezahlt. Schien somit alles perfekt zu laufen. Zum 04.03. kündigte die Zeitarbeit in der Probezeit + er ging sofort nach Kenntnis davon zur ARGE. Geld war verbraucht, da notwendige Anschaffungen + Schuldentilgung (alles belegt, zB:Kontopfändung) von dem Erbe gezahlt wurden. ARGE nahm Gesamtbetrag Erbe (Belege wurden ignoriert, trotz Lückenloser + vollständiger Einreichung) zur Berechnung + entschied, dass bis Okt. 2010 nur rund 270€ statt 540€ gezahlt werden. Der Sachbearbeiter stellte dies als Großzügigkeit seinerseits dar, da er die Möglichkeit habe, die Zahlung ganz zu versagen - auf 12 Monate. Sache ist beim Anwalt, aber der Widerspruch wird in die Länge gezogen. Mittlerweile muss er bei der Caritas um Essen "betteln", da er seine Miete+NK ja auch zahlen muss. Das hat doch nichts mehr mit "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" zu tun....oder?
aus Hartz IV in Arbeit, Erbe erhalten, wieder Hartz IV, komplett angerechnet...geht das?
Antworten (8)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
superkorrektsuperkorrekt
ich kann nur diesen link hier mal empfehlen
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otter58otter58
Wenn das Erbe zu einem Zeitpunkt zufliesst, zu dem man kein Hartz IV Empfänger ist, so kann die Erbschaft höchstens als Verögen berücksichtigt werden, wenn die Freibeträge überschritten sind. Ist es zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr vorhanden, so scheidet eine Anrechnung aus. Als Einkommen darf nach der Zuflusstheorie des Bundessozialgerichts nur berücksichtigt werden, was nach Antragstellung in der sog. Bedarfszeit "zufliesst". Problem ist in diesem Fall, dass die ARGE ja schon für den ganzen Monat November Leistungen erbracht hat. Die Frage ist hier ob der 19.November trotz der Abmeldung noch "Bedarfszeit" ist. Soweit ich es sehe ist diese Frage noch nicht entschieden. Würde mich interessieren, was da rauskommt.
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mops09mops09 Genau so sieht es gerade aus - es ist aktuell Klage beim Sozialgericht eingereicht worden, da immer noch nichts entschieden ist bzw. der Widerspruch JETZT erst abgelehnt wurde. Entscheidung wird wohl noch andauern + wie er in der Zeit überlebt, ist ja egal -.-
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profitnewsprofitnews
Es könnte ohnehin nur ein kleiner Teil über 4.500 Euro, die man als Hartz IV er haben darf, angerechnet, denn es ist ein Vermögensfreibetrag. Desweiteren darf er Vorsorge für das Alter schaffen mit 250 Euro pro Lebensjahr. Allerdings muss dafür das Erbe angelegt werden.
Die ARGE wird da uneinsichtig bleiben und der Anwalt ist die richtige Antwort. Ich würde aber sofort Sozialklage mit dem Antrag auf Eilentscheidung erheben, denn es geht hier um das nackte Überleben. Wird nach Einreichnung bei Gericht aber noch einige MOnate dauern.
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profitnewsprofitnews
Es könnte ohnehin nur ein kleiner Teil über 4.500 Euro, die man als Hartz IV er haben darf, angerechnet, denn es ist ein Vermögensfreibetrag. Desweiteren darf er Vorsorge für das Alter schaffen mit 250 Euro pro Lebensjahr. Allerdings muss dafür das Erbe angelegt werden.
Die ARGE wird da uneinsichtig bleiben und der Anwalt ist die richtige Antwort. Ich würde aber sofort Sozialklage mit dem Antrag auf Eilentscheidung erheben, denn es geht hier um das nackte Überleben. Wird nach Einreichnung bei Gericht aber noch einige MOnate dauern.
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mops09mops09 ja, das tut es in der Tat... immer noch keine Enscheidung in Sicht - aber der RA macht einen guten Eindruck.
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Elfe02 hatte ähnlichen Fall und mit Anwalt geregelt.Wenn ich es richtig verstehe, hat er den Erbteil während seines Jobs und NICHT während des Bezugs von Alg II bekommen. Wenn er dann wieder Alg II beabtragt, hat er einen Freibetrag, Schonvermögen von 150 Euro pro Lebensjahr plus einen Pauschbetrag von 750 Euro, sind zusammen 6000 Euro. Berechnet werden dürfen somit nur die 700 Euro, wo darüber sind. Es spielt keine Rolle,ob er die noch hat oder nicht. Das bedeutet,er kriegt erst einen Monat später Alg II wie beantragt, da die 700 mit dem ersten Monat verechnet werden dürfen. Sofort Eilklage beim Sozialgericht einreichen und auf Schonvermögen VOR Antragstellung hinweisen. Zinsen berechnen lassen. Als bei mir die Klagrschrift bei der Arge einging, hatten sie eingelenkt, die Schuld aber auf mich geschoben und noch beim Anwalt gemeckert, über die Kosten, die sie tragen mußten.
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mops09mops09 Das lässt doch wieder hoffen :-) Mittlerweile ist die Angelegenheit beim Fachanwalt, weil die ARGE die Möglichkeit des Widerspruchs verzögert hat... es ist der Wahnsinn. Allerdings ist jetzt die Sache offensichtlich, da es sogar gegen die betreffenden Sachbearbeiter bereits Urteile gibt. Dass die dann auch noch meckern, ist der Gipfel. Hätten sie gleich richtig entschieden, dann hätten sie dem Staat einen Haufen Geld ersprart. Aber diese Art Logik wird mir wohl immer verschlossen bleiben. Vielen Dank für die Antwort :-)
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wurzeldackelwurzeldackel
wenn das erbe verbraucht ist,ist es nun mal weg und dein bekannter kann das sogar belegen.aber warum hat er das denn angegeben? WAS WEG IST WEG!ich hoffe für ihn das der anwalt für ihn ein posetives ergebnis herausholt...-)
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mops09mops09 Weil man ja anhand der Kontoauszüge der letzten 3 Monate belegt, was ein-+ausgegangen ist und die ARGE ja seit 2 Jahren weiß, dass ein Erbe aussteht, nur wusste keiner, WANN - Erbstreit... Ausserdem wussten die das schon vor ihn - da funktioniert der Datenabgleich. Aber ich sehe das auch so. Ist weg. Nichtmal verprasst - Schulden bezahlt und jetzt nix zu futtern haben. Ich kann zwar etwas helfen - aber das hilft ja auch nicht wirklich.
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mops09mops09 da fällt mir der ehemalige Lottomillionär ein... der hat ja jetzt auch Hartz IV. Und da schüttelt man ja auch mit dem Kopf. Aber der bekommt es. Ist doch der Wahnsinn.
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Dudy1Dudy1
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgesetzbuch
insbesndere SGB II und XII (bzw. alle)
guck mal im Internet unter Schonvermögen und so
Ich vermute mal, Du sprichs von Dir selbs
Tipp: Miete nicht mehr bezahlen (nur Strom und Telefon) - Mietnomade - dann warten bis die Kündigung kommt - dann warten bis die Räumungsklage kommt, dann warten bis der Gerichtsvollzieher räumen will (davon muss auch das Sozialamt informiert werden) dann zum Sozialamt und das bezahlt dann die ausstehenden Mieten und Kautionen (Rückstände), um zu vermeiden, dass Du obdachlos wirst (wenn Du Schwerbehindert oder schon älter und krank kannst Du auch auf Härtefall machen) und Du kannst wohnen bleiben.
2.600 EUR darfst Du sowieso haben.
Es kommt glaube ich sehr darauf an, wann Du die Erbschaft bekommen hast (noch wo Du als arbeitslos registriert warst? oder wo Du bei der Zeitarbeitfirma beschäftigt warst.
Es ist in jedem Fall klar, dass die Agentur am längeren Hebel sitzt und am Sozialgericht zu wenig Richter (die meisten Urteile geben den Arbeitslosen Recht!!) aber das dauert eben ein paar Jährchen!!!
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mops09mops09 Nein, es geht nicht um mich!!! Sonst hätte ich jetzt bestimmt kein Geld mehr für mein Internet... also ich finde den Vorschlag undurchführbar - oder würdest DU so leben wollen müssen??? Sorry, aber soll ER ein paar Jährchen unter der Brücke leben, bis die entschieden haben? Er lebt auf Pump um seine Miete und alles andere zahlen zu können und hofft jeden Tag, dass der entsprechende Bescheid im Briefkasten ist.
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Arwen45Arwen45
Also 6700 € ausgegeben, das wird die Arge nicht glauben und deshalb sperren sie erstmal. Irgendwie ist es ja auch eigenartig, wenn man in der Probezeit gekündigt wird, da ist ja dann auch was geschehen.
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mops09mops09 ja - der so tolle Auftrag der Zeitarbeit war zu Ende + die MA wurden wieder ausgestellt. Und es sind ja über 3500€ an Verbindlichkeiten BELEGT bezahlt worden. Vom Rest mal ein neues Bett und so gekauft worden.
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Arwen45Arwen45 Dann sind aber noch 3200€ nicht belegt, wenn ich richtig rechnen kann und das wird der Arge aufgestoßen sein.
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mops09mops09 aber man wird doch, wenn man andlich wieder Arbeit hat und mit dem Amt nichts mehr zu tun, auch sein Geld aussgeben können? Außerdem wird ja alles angerechnet und auf 2 Jahre verteilt. Was ich weiß, geht das nur in einem Jahr. er hat es ja nciht verprasst sondern sinnvolle Dinge angeschafft. Alles belegt worden...
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mops09mops09 Kündigung war auch fristgerecht - also kein Fehlverhalten war Anlaß.
super Tipp - Danke