Hallo,
ich habe das gleiche Problem mit 1und1. Dieser sogenannte "TOP Provider" ist mir zuwider, ich hatte in der Vergangenheit nur Ärger mit ihm und habe sogar prozessiert. Somit bin ich unwillens dorthin zwangszuwechseln. Was nun nachfolgt ist keine Rechtsbeartung sondern dient der reinen Info. zu beachten gilt:
1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen. Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)
2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden
3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.
4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:
-Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert
-Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen
-Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung
diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen.
5.) Bei der Bundesnetzagentur ist man bereits alert, bitte wendet Euch an folgende Adresse: verbraucherservice@bnetza.de
6.) Wer dann noch Nerv und Elan hat, kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jeweils die Freenet GmbH in Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer, und die 1und1 Internet AG in Montabaur, verteten durch deren Vorsitzenden, wegen Betruges (ausbleibende Kundeninfo und Zustimmungsgesuch) sowie Nötigung (Zwangsportierung zu 1und1 ohne Zustimmung) stellen.
Viel Erfolg und nicht locker lassen!
bitte GENAU lesen, der Abschitt besagt auch:
"Ungeachtet des vorstehenden Übertragungsverbots ist es freenet gestattet, diesen Vertrag an ein mit der freenet.de GmbH verbundenes Unternehmen zu übertragen."
1und1 ist verbunden, dieser Passus hilft weniger als er schadet. Nichts desto Trotz, darf eine solche Übertragung nicht ohne Einsilligung geschehen, da sich wesentliche Vertragsbestandteile ja ändern (z.B. neue 1und1AGBs und keine Faxsupportnummern).
Auch sind diese freenet AGBs neu, das heisst, man sollte genau schauen welchen alt AGBs man damals zugestimmt hat. Diese sind gültig, da Freenet nicht über AGBänderungen informiert hat.
Ebenso gibt es neue AGBs die 1und1 bereithält, wenn man übertragen wird, muss man diesen umgehend widersprechen, um nicht stillschweigend eine Akzeptanz anzuzeigen.
Weiter unten in den Antworten habe ich Euch die wichtigsten Punkte für eine wirksame Kündigung aufgeführt