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Aus Freenet wird 1&1 - Sonderkündigungsrecht?

Frage von mami73 mami73

ES geht um den DSL-Anschluß: Gerade bekomme ich die Hiobs-Botschafts-Mail, dass aus Freenet ab heute 1&1 geworden ist. Ich wollte niemals- und wenn ich niemals sage, meine ich das auch so- 1&1 Kunde werden. Mit denen habe ich so viele negative Erfahrungen gemacht! Wenn ich selbst wählen darf, hätte ich fast alles, aber niemals 1&1 genommen!!!

Jetzt bin ich also 1&1 Kunde.

Nun meine Frage: Das geht doch nicht so einfach- oder ? Habe ich jetzt nicht auch ein Sonderkündigungsrecht- kennt sich da jemand aus ? In den FAQ´s und auf deren Seiten wird dazu nichts geschrieben, jedenfalls habe ich nichts gefunden. Klaro, die finden es ja auch ganz toll, und wollen den neuen Kunden alles schön reden !

Aber ich will die nicht!

Also kann ich was tun ?

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Antworten (12)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von papa39 papa39

    Die freenet-AGBs sagen in § 13.3: Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine Partei ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.

    Also kannst du diese Zustimmung a wohl auch verweigern ;)

    Kommentar von freefrank freefrank

    bitte GENAU lesen, der Abschitt besagt auch:

    "Ungeachtet des vorstehenden Übertragungsverbots ist es freenet gestattet, diesen Vertrag an ein mit der freenet.de GmbH verbundenes Unternehmen zu übertragen."

    1und1 ist verbunden, dieser Passus hilft weniger als er schadet. Nichts desto Trotz, darf eine solche Übertragung nicht ohne Einsilligung geschehen, da sich wesentliche Vertragsbestandteile ja ändern (z.B. neue 1und1AGBs und keine Faxsupportnummern).

    Auch sind diese freenet AGBs neu, das heisst, man sollte genau schauen welchen alt AGBs man damals zugestimmt hat. Diese sind gültig, da Freenet nicht über AGBänderungen informiert hat.

    Ebenso gibt es neue AGBs die 1und1 bereithält, wenn man übertragen wird, muss man diesen umgehend widersprechen, um nicht stillschweigend eine Akzeptanz anzuzeigen.

    Kommentar von freefrank freefrank

    Weiter unten in den Antworten habe ich Euch die wichtigsten Punkte für eine wirksame Kündigung aufgeführt

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    Antwort von naturfreund100 naturfreund100

    du hast Sonderkündigungsrecht

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    Antwort von Brombaerin Brombaerin

    Für eine Sonderkündigung brauchst du einen sogenannten wichtigen Grund. Das wäre auf jeden Fall eine Preiserhöhung, ob "ich will den Anbieter nicht haben" auch dazu zählt, keine Ahnung. Ich hatte den Fall, dass meine geliebte Wochenzeitung von einem kirchlichen Verlag aufgekauft wurde. Das Abo konnte ich nach einem kurzen Telefongespräch unter dem Motto "das will ich nicht haben und das hätte ich so nie gekauft" fristlos kündigen. Vielleicht gelingt dir Ähnliches.

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    Antwort von freefrank freefrank

    NACHTRAG: Ebenso ist beiden Freenet und 1und1 die Sonderkündigung auszusprechen, da die Übertragung bereits erfolgte

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    Antwort von freefrank freefrank

    Hallo, ich habe das gleiche Problem mit 1und1. Dieser sogenannte "TOP Provider" ist mir zuwider, ich hatte in der Vergangenheit nur Ärger mit ihm und habe sogar prozessiert. Somit bin ich unwillens dorthin zwangszuwechseln. Was nun nachfolgt ist keine Rechtsbeartung sondern dient der reinen Info. zu beachten gilt:

    1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen. Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)

    2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden

    3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.

    4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:

    -Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert

    -Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen

    -Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung

    diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen.

    5.) Bei der Bundesnetzagentur ist man bereits alert, bitte wendet Euch an folgende Adresse: verbraucherservice@bnetza.de

    6.) Wer dann noch Nerv und Elan hat, kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jeweils die Freenet GmbH in Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer, und die 1und1 Internet AG in Montabaur, verteten durch deren Vorsitzenden, wegen Betruges (ausbleibende Kundeninfo und Zustimmungsgesuch) sowie Nötigung (Zwangsportierung zu 1und1 ohne Zustimmung) stellen.

    Viel Erfolg und nicht locker lassen!

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    Antwort von casetool casetool

    Eine Abänderung eines Vertrages bedarf grundsätzlich die Zustimmung beider Parteien. Eine einseitige Willenserklärung in diesem Fall Freent und 1&1 ist vertraglich nicht geregelt. Es müsste hier den Übernahmevertrag widersprochen werden und die Vertragspartei aufgefordert werden, die ursprüngliche Leistung wieder herzustellen. Das kann Frrenet nicht. Bei fehlender Leistung besteht ausserordentliches Kündigungrecht.

    Gruss

    ein Insider

    Kommentar von mami73 mami73

    Ja- inzwischen hab ich auch einfach brieflich einer solchen Zustimmung widersprochen und klar gemacht, dass ich niemals 1&1 Kunde sein wollte und werden möchte- hab meine gesamten Negativ-Erfahrungen zudem hineingeschrieben.

    Tatsächlich habe ich quasi eine Kündigungsbestätigung bekommen - in 6 Monaten - somit für mich aber über 1 jahr früher als sonst möglich gewesen wäre.

    Damit bin ich zufrieden, da kann ich in Ruhe und mit Bedacht den neuen Anbieter auswählen - und bei dieser Frist doch davon ausgehen, dass ich keine Zeit ohne DSL zwischendurch habe.

    Vielen Dank aber noch für die wissende Antwort, Insider ;o)

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    Antwort von DasNordlicht DasNordlicht

    Das interessante an der ganzen Sache ist, dass freenet die AGB Änderung mitgeteilt hatte.

    Als ehemaliger freenet Supporter kann ich euch sagen, das mit der AGB Änderung eine Automail an die freenet Kunden ging, wo Sie darüber informiert wurden.

    Wer zu diesem Zeitpunkt als Kontakt E-Mail Adresse seine Spam Adresse angegeben hatte, hat natürlich nichts erhalten ^^

    Somit hat jeder freenet Kunde im Dezember 2008 die neuen AGB´s automatisch akzeptiert, da er nicht innerhalb von 14 tagen widerrufen hatte.

    Was das Sonderkündigungsrecht auf Grund der Übernahme betrifft. Das gibt es nicht, da alle Vertragsbestandteile zu denselben Konditionen übernommen wurden. Die Agb´s wurden auch nicht an die 1&1 AGB´s angepasst. hier greifen weiterhin die alten.

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    Antwort von dubik dubik

    hallo kein sonderkündigungs recht ?? auch nicht wenn keine leistung erbracht wird? wir waren jahre lang freenet kunde und seit dem 1und1 den laden übernommen hat sprich 8.12.09 geht bei meiner mutter nix mehr weder telefon noch internet nach mehr fachen anrufen bei 1und1 schickten sie ein techniker der auch nur meinte das die leitung steht und das es an der telekom nicht liegt sondern das es wohl am 1und1 protokol liegen würde weil die ein anderes haben wie freenet . So wieder angerufen stress gemacht nun schickten sie und ein neuen router da sie der meinung waren der wäre kaputt obwohl der 2monate alt war! Neuen router angeschloßen funktion gleich NULL so router wieder zurück geschickt begründung trotz neuer hardware keine funktion kündigung kommt ! Nun hat meine ma heute angerufen was nun los ist da sie auch kein beitrag abgezogen haben da sagte die frau (mal nett) das die kündigung nicht akzeptiert wurde und wir sollten dem davis mal schreiben . So man redet jetzt vom 8.12.09 bis heute 22.1.2010 keine funktion noch war wer da! Die frau hatte auch erzählt das es zur zeit genug streitigkeiten gibt mit den ehmaligen freenet kunden anscheint funktioniert es bei keinen! Und dan noch so dreist zu sein wie der davis und noch schnell ein neuen werbespot raus zubringen von wegen sie gehen erst wenn es funktioniert muahaha lächerlich bis heute hat er sich nicht gemeldet und wäre auch besser wenn er nicht kommt den hab ich gefressen. und man sollte den leute die auswahl lassen

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    Antwort von StefanBB StefanBB

    Kein Sonderkündigungsrecht, solange sich die Konditionen für dich nicht verschlechtern.

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    Antwort von lucafinn lucafinn

    Mir geht es ganau so ich habe heute auch Post von Freenet bzw 1&1 bekommen und möchte da auf gar keinen Fall hin. Was mach ich jetzt nur?????

    Kommentar von mami73 mami73

    Schau mal ganz nach oben- die Antwort von papa39 ...berufe Dich auf diesen Punkt der AGB und widerspreche dem Nutzerwechsel. Das ist wohl das einzige was man tun kann. Aber sei darauf gefasst, dass 1&1 Dich sofort abschaltet - denn das wäre nicht das erste Mal, dass diese Trotzreaktion kommt.

    Kommentar von lucafinn lucafinn

    Ich habe jetzt zum Ende des Vertrags gekündigt, denn wenn ich jetzt mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehme, kann ich meine Telefonnummer nicht mitnehmen und die ist zum Glück noch 4 stellig.

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    Antwort von Ithome Ithome

    Änderung und Wechsel/Übernahme des Besitzers, Leistung, Preise und auch der "AGB´s" (sind in der Regel neu) begründet ein außerordentliches Kündigungsrecht.

    Ich würde kündigen. - Wenn ich diesen Anbieter nicht möchte.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Das heißt FAQ, ohne s und ohne Deppenapostroph.

    Du hast kein Sonderkündigungsrecht.

    Kommentar von mami73 mami73

    Ach- und von FAQ gibts keine Mehrzahl? Schlecht gefrühstückt oder was ? Dann sags mir ohne Deppenapostroph!

    Kommentar von mami73 mami73

    Ich werde mich in Zukunft bemühen hier keine Umgangssprache mehr zu verwenden, Mr. Unsinn^^ :P

    Kommentar von Noergelix NoergelixNoergelix

    Oh, Mann!

    Kommentar von Reiff ReiffReiff

    von FAQ gibt es einen Plural, aber Apostroph s wird nicht zur Pluralbildung benutzt, sondern nur zur Genitivbildung.

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