Ich bin alleinerziehende Mutti und mir wurde vor 2 Jahren meine Wohnung gekündigt. Bin damit zum Anwalt und der hat einen netten Brief an den Vermieter geschrieben und somit hatte sich das erledigt. Wenn ich jetzt eine andere Wohnung finde und meine alte Wohnung kündige, muß ich mich dann trotzdem an die Kündigungsfrist halten? Sind ja 3 Monate sonst.
Aus einer Mietwohnung ohne kündigungsfrist ausziehen?
Antworten (15)
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2Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
albatrosalbatros
versuch einfach mit dem vermieter zu reden, evtl. ist er ja noch immer daran interessiert, dich so schnell wie möglich loszuwerden und hat schon pläne mit der wohnung. da wäre dann ein aufhebungsvertrag in gegenseitigem einvernehmen die lösung.
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3Antwort von
Karli123Karli123
natürlich. wie du schon sagtest, das andere hatte sich erledigt. deine kündigung jetzt ist wieder was ganz anderes!
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1Antwort von
ObelhicksObelhicks
der mietvertrag ist intakt, du kannst ausziehen wann du willst. aber die pflicht zur mietzahlung besteht für volle drei monate nach kündigung.
verhandeln bringt vielleicht ein ergebnis?
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1Antwort von
anjannianjanni
Wenn die Kündigung damals zurückgezogen wurde, hast Du in der Tat eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Aber sprich doch mit dem Vermieter. Vielleicht ist er ja auch einverstanden, wenn Du früher ausziehst.
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1Antwort von
JoSchoJoScho
Du hast sicherlich einen gültigen MietVERTRAG. Damit ist alles geregelt. Ausziehen kannst Du, die Miete mußt du natürlich auch zahlen so lange wie dieser Vertrag Gültigkeit hat; wenn Du nicht kündigst pder gekündigst, gilt für die Ewigkeit. Sonst hätte der Vermieter einen finanziellen Schaden.
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1Antwort von
andreas48andreas48
natürlich ist die Kündigungsfrist einzuhalten, den sonst bezahlst du zumindest doppelt für 2 wohnungen..es sei denn es gibt eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter
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1Antwort von
lotta1lotta2lotta1lotta2
Natürlich hast Du dich an die Kündigungsfrist zu halten, genauso wie der Vermieter
Kommentar von
Biggi80 Nur das mein Vermiter meinte ich solle sofort ausziehen. Der hat sich nicht dran gehalten.
Kommentar von
anjannianjanni Aber das ist doch zwei Jahre her. Und da kann man davon ausgehen, daß die Kündigung stillschweigend zurückgenommen wurde.
Oder hat der Vermieter das jetzt noch mal gesagt.
Kommentar von
Biggi80 Ne. Ja dann werd ich mich wohl dran halten müssen. Hätte ja klappen können. Ein bekannter hatte das nur mal angedutet und da dachte ich mir "Frag mal nach"
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1Antwort von
schlumblschlumbl
Wenn du gewisse Auflage erfüllst, kann der dir gar nix. Wenn du mindestens 3 potentielle Nachmieter per Anzeige oder ähnliches findest, kann er dich vorher aus der Wohnung rauslassen - war bei mir auch so.
Kommentar von
ObelhicksObelhicks das ist ein gefährlicher rat. warum machst du so etwas? nur weil es bei dir geklappt hat?
der vermieter kann auch 100 nachmieter ablehnen.
Kommentar von
schlumblschlumbl Steht aber im Gesetz für Mieter drin - darum habe ich das auch ohne große Bedenken machen können. Natürlich habe ich es meinem Vermieter auch vorher ANGEBOTEN und es nicht einfach so gemacht (WAS DENKST DU EIGENTLICH VON MIR???)
Kommentar von
Fragebuch Kannst du mir dieses Gesetz mit § nennen?
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1Antwort von
chris5984chris5984
bin mir jetzt nicht sicher. wenn du aber einen nachmieter hast und der vermieter damit einverstanden ist brauchste das nicht
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1Antwort von
AuswandererAuswanderer
Man muss sich doch immer an die kündigungsfrist halten?! Vielleicht kann man, wenn man nett fragt ja auch schon früher raus.
Kommentar von
Biggi80 Ja. aber weil ich ja schon eine Kündigung bekommen habe.
Kommentar von
anjannianjanni Aber das ist doch zwei Jahre her. Und da kann man davon ausgehen, daß die Kündigung stillschweigend zurückgenommen wurde.
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Pemavr6 Scheinbar braucht man das aber nicht. Wir hatten heute eine Gerichtsverhandlung weil der Mieter nach 10jahren ausgezogen ist von heute auf morgen ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten,dabei hat er nur mündlich gekündigt. Der Vermieter hat die verhandlung verloren und muß sogar noch die kosten tragen.Der Mieter hat die Wohnung wie ne sau hinterlassen und ist ab in ne andere Wohnung. Soviel zur Deutschen Rechtsprechung vor Gericht.
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0Antwort von
ObelhicksObelhicks
biggi ich sehe deinen komentar zu einer antwort. wie ein kleines mädchen das nicht einsehen will.
was ist daran nicht zu verstehen, daß die kündigung vor 2 jahren nicht durchgesetzt wurde? ohne eine räumungsklage innerhalb der gesetzlichen frist gilt das mietverhältnis als geheilt.
eine räumungsklage aber hätte ein hohes kostenrisiko für den vermieter bedeutet. streitwert ist eine jahresmiete. dazu kann ihn keiner zwingen.
so wie du dich aufführst ist das als wenn eine 80 jährige sagt:" egon, du hast mir doch versprochen daß wir ein kind kriegen".
Kommentar von
Biggi80 Ist ja schon gut. Ich seh es ja ein. Da kommen halt so viele sachen aufeinander und deswegen will ich hier so schnell es geht weg.
mein reden. verhandeln.