2

Aus einer Mietwohnung ohne kündigungsfrist ausziehen?

Frage von Biggi80 Biggi80

Ich bin alleinerziehende Mutti und mir wurde vor 2 Jahren meine Wohnung gekündigt. Bin damit zum Anwalt und der hat einen netten Brief an den Vermieter geschrieben und somit hatte sich das erledigt. Wenn ich jetzt eine andere Wohnung finde und meine alte Wohnung kündige, muß ich mich dann trotzdem an die Kündigungsfrist halten? Sind ja 3 Monate sonst.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (15)

  • 2
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von albatros albatros

    versuch einfach mit dem vermieter zu reden, evtl. ist er ja noch immer daran interessiert, dich so schnell wie möglich loszuwerden und hat schon pläne mit der wohnung. da wäre dann ein aufhebungsvertrag in gegenseitigem einvernehmen die lösung.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    mein reden. verhandeln.

  • 3
    Antwort von Karli123 Karli123

    natürlich. wie du schon sagtest, das andere hatte sich erledigt. deine kündigung jetzt ist wieder was ganz anderes!

  • 2
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Ja, die gesetzliche Kündigungsfrist ist einzuhalten.

  • 1
    Antwort von Josyna Josyna

    Ja. Natürlich.

  • 1
    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    der mietvertrag ist intakt, du kannst ausziehen wann du willst. aber die pflicht zur mietzahlung besteht für volle drei monate nach kündigung.

    verhandeln bringt vielleicht ein ergebnis?

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn die Kündigung damals zurückgezogen wurde, hast Du in der Tat eine dreimonatige Kündigungsfrist.

    Aber sprich doch mit dem Vermieter. Vielleicht ist er ja auch einverstanden, wenn Du früher ausziehst.

  • 1
    Antwort von JoScho JoScho

    Du hast sicherlich einen gültigen MietVERTRAG. Damit ist alles geregelt. Ausziehen kannst Du, die Miete mußt du natürlich auch zahlen so lange wie dieser Vertrag Gültigkeit hat; wenn Du nicht kündigst pder gekündigst, gilt für die Ewigkeit. Sonst hätte der Vermieter einen finanziellen Schaden.

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    natürlich ist die Kündigungsfrist einzuhalten, den sonst bezahlst du zumindest doppelt für 2 wohnungen..es sei denn es gibt eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter

  • 1
    Antwort von lotta1lotta2 lotta1lotta2

    Natürlich hast Du dich an die Kündigungsfrist zu halten, genauso wie der Vermieter

    Kommentar von Biggi80 Biggi80

    Nur das mein Vermiter meinte ich solle sofort ausziehen. Der hat sich nicht dran gehalten.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Aber das ist doch zwei Jahre her. Und da kann man davon ausgehen, daß die Kündigung stillschweigend zurückgenommen wurde.

    Oder hat der Vermieter das jetzt noch mal gesagt.

    Kommentar von Biggi80 Biggi80

    Ne. Ja dann werd ich mich wohl dran halten müssen. Hätte ja klappen können. Ein bekannter hatte das nur mal angedutet und da dachte ich mir "Frag mal nach"

  • 1
    Antwort von schlumbl schlumbl

    Wenn du gewisse Auflage erfüllst, kann der dir gar nix. Wenn du mindestens 3 potentielle Nachmieter per Anzeige oder ähnliches findest, kann er dich vorher aus der Wohnung rauslassen - war bei mir auch so.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    das ist ein gefährlicher rat. warum machst du so etwas? nur weil es bei dir geklappt hat?

    der vermieter kann auch 100 nachmieter ablehnen.

    Kommentar von schlumbl schlumblschlumbl

    Steht aber im Gesetz für Mieter drin - darum habe ich das auch ohne große Bedenken machen können. Natürlich habe ich es meinem Vermieter auch vorher ANGEBOTEN und es nicht einfach so gemacht (WAS DENKST DU EIGENTLICH VON MIR???)

    Kommentar von Fragebuch Fragebuch

    Kannst du mir dieses Gesetz mit § nennen?

  • 1
    Antwort von chris5984 chris5984

    bin mir jetzt nicht sicher. wenn du aber einen nachmieter hast und der vermieter damit einverstanden ist brauchste das nicht

  • 1
    Antwort von Auswanderer Auswanderer

    Man muss sich doch immer an die kündigungsfrist halten?! Vielleicht kann man, wenn man nett fragt ja auch schon früher raus.

    Kommentar von Biggi80 Biggi80

    Ja. aber weil ich ja schon eine Kündigung bekommen habe.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Aber das ist doch zwei Jahre her. Und da kann man davon ausgehen, daß die Kündigung stillschweigend zurückgenommen wurde.

  • 1
    Antwort von Teify Teify

    Wenn das im Mietvertrag steht, wirst du wohl ausharren müssen.

  • 0
    Antwort von Pemavr6 Pemavr6

    Scheinbar braucht man das aber nicht. Wir hatten heute eine Gerichtsverhandlung weil der Mieter nach 10jahren ausgezogen ist von heute auf morgen ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten,dabei hat er nur mündlich gekündigt. Der Vermieter hat die verhandlung verloren und muß sogar noch die kosten tragen.Der Mieter hat die Wohnung wie ne sau hinterlassen und ist ab in ne andere Wohnung. Soviel zur Deutschen Rechtsprechung vor Gericht.

  • 0
    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    biggi ich sehe deinen komentar zu einer antwort. wie ein kleines mädchen das nicht einsehen will.

    was ist daran nicht zu verstehen, daß die kündigung vor 2 jahren nicht durchgesetzt wurde? ohne eine räumungsklage innerhalb der gesetzlichen frist gilt das mietverhältnis als geheilt.

    eine räumungsklage aber hätte ein hohes kostenrisiko für den vermieter bedeutet. streitwert ist eine jahresmiete. dazu kann ihn keiner zwingen.

    so wie du dich aufführst ist das als wenn eine 80 jährige sagt:" egon, du hast mir doch versprochen daß wir ein kind kriegen".

    Kommentar von Biggi80 Biggi80

    Ist ja schon gut. Ich seh es ja ein. Da kommen halt so viele sachen aufeinander und deswegen will ich hier so schnell es geht weg.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.