Mein Mann und ich praktizieren beide den Islam und von uns ist keiner frustriert oder gar unterdrückt.
Unsere Vorhaben planen wir im gegenseitigen Einvernehmen. Wir praktizieren nach der Sunna des Propheten Muhammed die "Istischare"(=Beratung untereinander - der Prophet beriet sich auch mit seinen Frauen und legte Wert auf ihre Meinungen) und nehmen bei unseren Handlungen Rücksicht aufeinander, wie es eben in einer gesunden Ehe und Beziehung zu sein hat.
So und hier meine Antwort zu einer alten frage:
Also die Frage kann man nicht in hundert Sätzen beantworten, so umfangreich ist das Thema! Wir selbst haben allein 4 dicke Bänder einer Buchserie über die Rechte der Frau im Islam.
Deshalb also nur ganz ganz kurz in Stichpunkten:
Keuschheit vor der Ehe gilt für Frau und Mann - sie sollen sich ebenso keusch wie die Frauen verhalten
Die Frau ist nicht dazu verpflichtet den Haushalt zu führen. Sie kann das im Ehevertrag festhalten, so dass der Mann für eine Haushaltshilfe sorgen muss. Sie ist lediglich dazu verpflichtet für die Erziehung der Kinder zu sorgen. Wenn sie den Haushalt führt (Kocht, putzt etc.) wird das als gute Taten (fürs Jenseits) für sie angerechnet. Außerdem half der Prophet Mohammed seiner Frau, wenn sie gerade im Haus arbeitete.
Die Frau ist nicht zum Freitagsgebet verpflichtet (jedoch der Mann). zu ihrer Erleichterung ist sie während ihrer Menstruation vom 5mal täglichen gebet und vom fasten befreit.
Die Frau kann ihren Mann selbst auswählen. Zwangsheirat ist im Islam nach Ausspruch des Propheten verboten!
Ihre Brautgabe zur Heirat kann sie sich frei auswählen (ob und wieviel Geld sie haben möchte, wann sie es ausgezahlt haben möchte - z.B. als Absicherung im Falle einer Scheidung)
Z.B. im Falle von Ehegewalt oder bei Bruch des Ehevertrags seitens des Mannes, darf die Frau die Scheidung beantragen.
Die Frau darf über ihr selbstverdientes Geld frei verfügen und muss dem Ehemann keinen Cent abgeben. Für den Unterhalt der Familie ist der Mann verpflichtet.
Die Frau ist im Islam auch erbberechtigt. Sie kriegt halb so viel wie der Mann, da sie über dieses Geld frei verfügen kann(sie kann alles ausgeben oder sparen - ganz wie SIE möchte) und nicht für den Unterhalt der Familie sorgen muss, wozu der Mann jedoch verpflichtet ist. Siehe Oben!
Die Frau hat im islam ein Recht auf Bildung und Weiterbildung, was sogar ausdrücklich erwünscht ist!
Liebe/r Rhea00,
Deine Frage mag interessant sein, jedoch provozieren solche Fragen leider auch immer wieder religiös stark tendenziöse Äußerungen, die hier nicht erwünscht sind. Ich möchte Dich und auch die hier Antwortenden bitten, Rücksicht darauf zu nehmen. Die Beiträge werden sonst gelöscht.
Bitte schaut diesbezüglich doch noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
Herzliche Grüße,
Karina vom gutefrage.net-Support