Gibt es ein Gesetz das besagt, dass man für den Tag aus dem man aus dem Urlaub zurück geholt wird, einen gutgeschrieben bekommt und einen weiteren als Entschädigung erhält? Bekannte erwähnten so etwas-konnten mir aber nicht sagen, ob das gesetzlich verankert ist.
Antworten (10)
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6Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
KleinsorgeKleinsorge
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gar nicht berechtigt einen Arbeitnehmer aus dem angetretenen Urlaub zurückzuholen. Auf freiwilliger Basis können Sie Ihren Urlaub natürlich unterbrechen.
Hier ein hilfreicher Link.
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Urlaub.html
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen zumindest diesen einen Urlaubstag wieder gutschreiben und Ihnen nachweislich angefallene Kosten ersetzen.
Alles weitere ist eine Frage von Verhandlungen.
Peter Kleinsorge
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4Antwort von
DerHansDerHans
Der Tag, an dem du arbeiten musstest, zählt natürlich nicht als Urlaub. Dass du einen weiteren Tag bekämst, halte ich für ein Gerücht.
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2Antwort von
teddybaerujteddybaeruj
Diese Frage beantwortet der Arbeitsvertrag ggf. der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Das ist der rechtliche Teil.
Wenn ein MA aus dem Urlaub kommt, um wichtige Arbeiten für mein Unternehmen zu verrichten, bin ich mit Leistungen und Ausgleich sehr großzügig.
Schließlich muss ich auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit entsprechende Zuschläge bezahlen oder mit Freizeit ausgleichen.
Kommentar von
powerfraqu6464powerfraqu6464 Tarifvertrag gibt es hier in dieser Firma nicht. Im Arbeitsvertrag steht das nicht mit einer extra Regelung drin. Es ist ein alter Vetrag, so wie man sie für kaufmännische Angestellte schon vorgefertigt gedruckt kaufen konnte. lang ist es her und er wurde niemals geändert....
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2Antwort von
nadine120785nadine120785
In wichtigen betrieblichen Sachen geht das - allerdings muss der Chef dan auch die Mehrkosten (z.B. Reiserücktritt) übernehmen. Aber es muss viel passieren (alle anderen Mitarbeiter die es machen könnten krank oder plätzlich selbst gekündigt oder unvorhersehbarer riesnauftrag dessen Verlust das unternehmen in den Verlust treiben würde).
Kommentar von
powerfraqu6464powerfraqu6464 Er hat ein Fahrzeug geschickt, dass mich abholt. Und es war schon wichtig, da für die Kollegin noch kein Ersatz da ist. Einstellungen stehen bevor.
Kommentar von
nadine120785nadine120785 na dann - aber den Urlaub der dir so entgangen ist muss er dir schon nochmal gut schreiben
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2Antwort von
Hirschi1987 ich habe immer einen extra Uraubstag bekommen. Also für 1 Urlaubstag den ich "verloren" habe wurde mir dieser + 1 extra gegeben
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ThassosThassos Glück gehabt, es gibt keine Rechtsvorschrift mehr dafür.
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powerfraqu6464powerfraqu6464 Aber eine Gesetzesgrundlage gibt es da wohl nicht oder weißt Du mehr????
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ThassosThassos War im alten Bundesurlaubsgesetz geregelt, im neuen nicht mehr.
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1Antwort von
rolandratzrolandratz
Beim Betriebsrat oder Deiner Gewerkschaft nachfragen.
Sicher ist nur - für den/Die entgangenen Urlaubstag/e den entsprechenden Ersatz.
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1Antwort von
kleinerPinguinkleinerPinguin
sei froh das du überhaupt arbeit hast
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powerfraqu6464powerfraqu6464 Darum geht es nicht, ich habe meinen Job verdammt lang und mach ihn gern. Ich bin halt neugierig, ob es so ein Gesetz gibt.
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kleinerPinguinkleinerPinguin das habe ich schon verstanden, nur ich kenne auch Kollegen die für alles etwas haben wollen,manchmal sollte man auch mal etwas umsonst machen können und nicht nach jeden Krümmel suchen
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1Antwort von
schelm1schelm1
Lob und Anerkennung!!!
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powerfraqu6464powerfraqu6464 Das ist natürlich schön, wird heutzutage nur wenig verschenkt.
Vielen Dank!
Danke auch an alle Anderen, die mich ein Stück weit erleuchtet haben.