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Aus dem Urlaub zurück auf Arbeit geholt. Was steht mir zu?

Frage von powerfraqu6464 powerfraqu6464

Gibt es ein Gesetz das besagt, dass man für den Tag aus dem man aus dem Urlaub zurück geholt wird, einen gutgeschrieben bekommt und einen weiteren als Entschädigung erhält? Bekannte erwähnten so etwas-konnten mir aber nicht sagen, ob das gesetzlich verankert ist.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gar nicht berechtigt einen Arbeitnehmer aus dem angetretenen Urlaub zurückzuholen. Auf freiwilliger Basis können Sie Ihren Urlaub natürlich unterbrechen.

    Hier ein hilfreicher Link.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Urlaub.html

    Ihr Arbeitgeber muss Ihnen zumindest diesen einen Urlaubstag wieder gutschreiben und Ihnen nachweislich angefallene Kosten ersetzen.

    Alles weitere ist eine Frage von Verhandlungen.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von powerfraqu6464 powerfraqu6464powerfraqu6464

    Vielen Dank!

    Kommentar von powerfraqu6464 powerfraqu6464powerfraqu6464

    Danke auch an alle Anderen, die mich ein Stück weit erleuchtet haben.

  • 4
    Antwort von DerHans DerHans

    Der Tag, an dem du arbeiten musstest, zählt natürlich nicht als Urlaub. Dass du einen weiteren Tag bekämst, halte ich für ein Gerücht.

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    Antwort von teddybaeruj teddybaeruj

    Diese Frage beantwortet der Arbeitsvertrag ggf. der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Das ist der rechtliche Teil.

    Wenn ein MA aus dem Urlaub kommt, um wichtige Arbeiten für mein Unternehmen zu verrichten, bin ich mit Leistungen und Ausgleich sehr großzügig.

    Schließlich muss ich auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit entsprechende Zuschläge bezahlen oder mit Freizeit ausgleichen.

    Kommentar von powerfraqu6464 powerfraqu6464powerfraqu6464

    Tarifvertrag gibt es hier in dieser Firma nicht. Im Arbeitsvertrag steht das nicht mit einer extra Regelung drin. Es ist ein alter Vetrag, so wie man sie für kaufmännische Angestellte schon vorgefertigt gedruckt kaufen konnte. lang ist es her und er wurde niemals geändert....

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    Antwort von Thassos Thassos

    Eine Entschädigung gibt es nicht mehr, war vor Jahren mal so.

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Kommt bei uns auch mal vor, da gibt es aber nichts extra.

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    Antwort von nadine120785 nadine120785

    In wichtigen betrieblichen Sachen geht das - allerdings muss der Chef dan auch die Mehrkosten (z.B. Reiserücktritt) übernehmen. Aber es muss viel passieren (alle anderen Mitarbeiter die es machen könnten krank oder plätzlich selbst gekündigt oder unvorhersehbarer riesnauftrag dessen Verlust das unternehmen in den Verlust treiben würde).

    Kommentar von powerfraqu6464 powerfraqu6464powerfraqu6464

    Er hat ein Fahrzeug geschickt, dass mich abholt. Und es war schon wichtig, da für die Kollegin noch kein Ersatz da ist. Einstellungen stehen bevor.

    Kommentar von nadine120785 nadine120785nadine120785

    na dann - aber den Urlaub der dir so entgangen ist muss er dir schon nochmal gut schreiben

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    Antwort von Hirschi1987 Hirschi1987

    ich habe immer einen extra Uraubstag bekommen. Also für 1 Urlaubstag den ich "verloren" habe wurde mir dieser + 1 extra gegeben

    Kommentar von Thassos ThassosThassos

    Glück gehabt, es gibt keine Rechtsvorschrift mehr dafür.

    Kommentar von powerfraqu6464 powerfraqu6464powerfraqu6464

    Aber eine Gesetzesgrundlage gibt es da wohl nicht oder weißt Du mehr????

    Kommentar von Thassos ThassosThassos

    War im alten Bundesurlaubsgesetz geregelt, im neuen nicht mehr.

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    Antwort von rolandratz rolandratz

    Beim Betriebsrat oder Deiner Gewerkschaft nachfragen.

    Sicher ist nur - für den/Die entgangenen Urlaubstag/e den entsprechenden Ersatz.

  • 1
    Antwort von kleinerPinguin kleinerPinguin

    sei froh das du überhaupt arbeit hast

    Kommentar von powerfraqu6464 powerfraqu6464powerfraqu6464

    Darum geht es nicht, ich habe meinen Job verdammt lang und mach ihn gern. Ich bin halt neugierig, ob es so ein Gesetz gibt.

    Kommentar von kleinerPinguin kleinerPinguinkleinerPinguin

    das habe ich schon verstanden, nur ich kenne auch Kollegen die für alles etwas haben wollen,manchmal sollte man auch mal etwas umsonst machen können und nicht nach jeden Krümmel suchen

  • 1
    Antwort von schelm1 schelm1

    Lob und Anerkennung!!!

    Kommentar von powerfraqu6464 powerfraqu6464powerfraqu6464

    Das ist natürlich schön, wird heutzutage nur wenig verschenkt.

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