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Aus dem Schulweg ausgerutscht, kann ich mich irgendwo beschweren?

Frage von Chastizwerg Chastizwerg

Hallo! Ich trage seit Monaten eine Knie-Orthese und kann auf Grund starker Schmerzen kaum laufen. Heute morgen (ca. 8:40Uhr) auf dem Weg zur Schule bin ich dann auf einem nicht gestreuten Gehweg (den etwa 85% der Schüler benutzen) so böse ausgerutscht, dass ich mit dem verletzten Knie ganz feste auf den Gehweg aufgeschlagen bin. Ich konnte etwa 5 Minuten gar nichts mehr tun und habe auch jetzt noch bittere Schmerzen. Der Gehweg liegt an einer stark befahrenen und gut besuchten Straße und war, wie bereits gesagt, nicht gestreut oder geräumt. Kann ich mich jetzt irgendwo beschweren, denn ich habe sehr starke Schmerzen, das hilft zwar nicht mir, aber mich macht das unwahrscheinlich wütend, dass auf so etwas bei Dauerschnee nicht geachtet wird!

Vielen Dank für eure Antworten. LG

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Antworten (15)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von huskycologne huskycologne

    Dafür hat der Gesetzgeber die sogenannt Verkehrssicherungspflicht geschaffen.

    War es ein öffentliches Grundstück ist der Eigentümer (Stadt/Gemeinde) für den Streudienst verantwortlich. Kommt es aus dem Grund des Nicht-Streuens zu einem Unfall, so stehen Dir neben zerstörten oder Beschädigten Gegenstände evtl. auch Schmerzensgeld zu. Die Komunen sind aber dagegen versichert. Wichtig ist es, Fotos vom Gehweg zu machen, Zeugen aufzuschreiben und den Schaden durch Deine Eltern der Kumune melden.

    Gleichzeitig handelt es sich um einen Unfall der dem Gemeindeunfallverband gemeldet werden muss. Das ist eine Wege-Unfallversicherung für Schüler und Studenten. Diesbezüglich solltest Du das der Schule melden. Hier die entsprechende Seite für Bayern:

    http://www.guvv-bayern.de/InternetI-Frame/99Navigation/Versicherte.php

    Wenn Du noch weitere Fragen hast, schreib mich an.

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    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    Die Bewohner des Hauses vor dem es passierte sind dafür verantwortlich, dass Schnee und Eis beseitigt werden. Du brauchst auf jeden Fall eine ausführliche Diagnose vom Arzt und kannst dich dann an einen Anwalt wenden. 8.40 Uhr ist auf jeden Fall eine Zeit an der schon geräumt sein muss!

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    ... wenn der Schneefall nicht nach 07.00 Uhr eingesetzt hat!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Nicht die Bewohner, sonder der Eigentümer des Grundstücks ist verkehrssicherungspflichtig. Der ist auch der erste Ansprechpartner für einen Geschädigten. Bei ihm ist auch zur Not etwas zu holen. Wer weiß ob der (unter)-verpflichtete Mieter in der Lage ist, Schadensersatz zu leisten?

    Kommentar von Nussbecher NussbecherNussbecher

    Ok man kann auch Erbsenzählerei betreiben. Wenn die Bewohner die Eigentümer des Hauses sind, dann haben sie zu fegen und zu schippen. Wenn es Mieter sind, dann haben sie zu fegen und zu schippen gemäß der entsprechenden Regelung im Haus (falls es mehrere Parteien sind). Beispiel: Wir wohnen in NRW, unser vermieter wohnt in hamburg, der wird ja kaum hier hinkommen um zu schippen, das kann der Vermieter durchaus den Mietern auferlegen, deshalb ist dann auch der mieter haftbar.

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    Antwort von JustinBJeydonW JustinBJeydonW

    erst ma gude besserung.. ich glaub es kommt drauf an ob es die bewohner an der straße machen müssen.. bei uns müssen wir des nich machen aber bei manchen is es so, dass der besitzer des hauses für den bereich vor seinem haus zuständig is..

    Kommentar von Chastizwerg ChastizwergChastizwerg

    Danke ;)

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    Antwort von beast beast

    eine Beschwerde kannst Du beim Ordnungsamt( Rathaus) einlegen.

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    Antwort von VioletteRose VioletteRose

    Das war ein Schulweg, ergo wirst du dich beim Ordnungsamt beschweren müssen.

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    Antwort von nadine120785 nadine120785

    Beschwer dich bei der Stadtverwaltung...die treten dann an den Zuständigen heran bzw. überprüfen evtl. ob geräumt wird...wenn er es nicht tut, kann er dafür auch ein Knöllchen bekommen

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Du solltest diesen Unfall in der Schule melden. Du bist auf dem Weg zur Schule über den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband versichert. (das ist die gesetzliche Unfallversicherung) Wegen der Schmerzen solltest du zu deinem behandelnden Arzt gehen, der das beurkundet. Die Unfallversicherung wird sich dann mit dem streupflichtigen Grundbesitzer auseinander setzen. Ob da für dich etwas bei raus kommt, liegt daran, ob sich durch diesen Unfall der Zustand deines Beins verschlimmert hat.

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Beschweren kanst Du dich nicht. Aber Du bist ueber die Gemeindeunfallvers. versichert. Dies zahlt Deine Behandlungskostn und ggf. Schmerzensgeld.

    Kommentar von huskycologne huskycolognehuskycologne

    Teilweise falsch. Es wird kein Schmerzensgeld bezahlt sondern nur Renten bei dauerhaft festgestellter Invalidität nach dem Unfall.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    85 % der Schüler, die nicht einmal eine "Knie-Orthese" tragen haben sich den Witterugnsbedingungen entsprechend umsichtig verhalten und sind nicht gestürzt. Ausgerechnet Du, der um sein hohes Gefährdungspotential weiß, bewegt sich dermaßen unvorsichtig, dass er stürtz. Wo oder über was soll man sich denn da noch beschweren, wenn nicht bei und "an der eigenen Nase"! Erzähls dem Schulleiter - der kann einen Wegeunfall daraus machen.

    Kommentar von forumydear forumydearforumydear

    Vllt stürzt man schneller, wenn man nicht ganz sicher auf den Beinen ist???

    Kommentar von nadine120785 nadine120785nadine120785

    schelm1: Bist du schon mal mit einer Knie-Orthese gelaufen?? Nein? Das erklärt deine Antwort...die Dinger wirken sich nicht positiv auf die Standhaftigkeit aus

    Kommentar von Chastizwerg ChastizwergChastizwerg

    Hallo?! Ich kann kaum auftreten und dann wird von solchen Leuten wie Dir behauptet, ich würde mich unvorsichtig verhalten?! Dann hüpf du bitte mal auf einem Bein über einen spiegelglatten Bürgersteig!!!! Menschen wie Dir denen wünsche ich mal richtige Schmerzen, damit sie wissen was für einen Scheiß sie reden... OH MEIN GOTT

    Kommentar von Chastizwerg ChastizwergChastizwerg

    @forumydear und nadine120785: Danke! Ich kann mich über so etwas nur aufregen...

    Kommentar von forumydear forumydearforumydear

    Wahrscheinlich hat er selbst einen Bürgersteig zu räumen und regt sich deswegen so über dich auf ^^. Gute Besserung.

    Kommentar von Chastizwerg ChastizwergChastizwerg

    Hihihi, danke ;)

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    So ein Bürgersteig ist tatsächlich hier vorhanden und wird auch durch dafür geeignete Personen geräumt!

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    Antwort von savanne1965 savanne1965

    Hallo,

    gehe sofort damit zum Arzt, sage ihm Das es ein Unfall gewesen ist. Kann sein das du dir schwere Überdehnungen deiner Bänder zugezogen hast. Unter anderem wird dieses bei deiner Krankenkasse gemeldet, so das diese unter anderem die Kosten des Eigentümers des Geländes einfordern. Eigentümer müssen ja versichert sein!! Zum 2 ten, du bist auf dem Weg zur Schule Unfall versichert Wegeunfall da besteht ohne hin eine Meldepflicht.

    Selbst, wenn das Gelände Städtisch ist hat die Stadt eine Räum- u. Streupflicht.

    Also hättest du auch ein Recht auf Schmerzensgeld, ist aber nicht so einfach und möchte dir darüber keinen Floh ins Ohr setzen.

    Alles Gute

    Kommentar von Chastizwerg ChastizwergChastizwerg

    Das Problem ist ja, dass mein Knie sowieso aus ungeklärtem Grunde kaputt ist und ich noch nicht mal eine endgültige Diagnose habe...

    Kommentar von huskycologne huskycolognehuskycologne

    Nur ein Arzt kann feststellen, ob sich der Zustand des Knies weiterhin verschlechtert hat durch den Unfall. Vorerkrankungen sind nicht ersatzpflichtig.

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    Antwort von forumydear forumydear

    Wenn du auf dem Schulweg ausgerutscht bist, musst du das der Schule melden, denn über sie bist du versichert!!!! Unbedingt melden, falls Behandlungskosten anfallen. Du bekommst ein Formular, auf dem du den genauen Hergang schildern musst. Mit dem Hauseigentümer musst du dich dann aber nicht rumstreiten.

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    Antwort von frank225 frank225

    erstadte anzeige wegen unterlassener räumflicht und melde es deiner unfallfersicherung auserdem ist es auch noch ein wegeunfall

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Wenn es ein öffentlicher Weg war, dann bei der Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltung.

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    Antwort von Nenek Nenek

    Hast Du Dir die Stelle gemerkt, an der Du gestürzt bist, z. B. die Hausnummer des Gebäudes, vor dem Du ausgerutscht bist? Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, die Gehwege entlang des Grundstücks von Eis und Schnee freizuhalten (entweder selbst oder durch Beauftragung der Mieter, eines Winterdienstes, usw.). Du könntest also den Eigentümer verklagen.

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    Antwort von Hummela Hummela

    Du musst dich vor dem Haus vo´du gefallen bist beschweren.

    Kommentar von huskycologne huskycolognehuskycologne

    ;-)

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