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Aus dem Frei zum Dienst verpflichtet?

Frage von beetlejuice24 beetlejuice24

Hallo ihr, ich arbeite als Kinderkrankenschwester in ner ambulante Pflege (intensiv) Ich hab laut Dienstplan bis Di abend zur Nachtschicht frei und soll nun morgen früh einspringen, mach ich auch oft und gerne aber dieses mal kann ich wirklich nicht, da ich heute abend bis morgen abend zu meinem Bruder fahren möchte... Hab eben den Anruf bekommen und der auch schon gesagt, dass ich schon bei meinem Bruder BIN, ok ist nicht ganz richtig, aber sonst muss man immer einspringen und ich brauch das frei einfach mal... vor allem brauch auch mein Bruder mich, Frau im KH und ich soll auf die Kinder acht geben

Jetzt sagt meine Teamleitung am Telefon, sie will dann wenn sie keinen findet die PDL informieren, aber was kann die denn tun? offiziell muss ich ja nicht mal ans Handy gehen, oder?

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Antworten (2)

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    Antwort von francis1505 francis1505
    Kommentar von francis1505 francis1505francis1505
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    Antwort von beetlejuice24 beetlejuice24

    da steht aber leider nichts von einer wirklichen Pflicht.. meine moralische Pflicht hab ich durch 2 mal einspringen und einmal 3 stunden länger machen gestern morgen (also 12h nachtdienst) irgendwie für März schon abgegolten meiner meinung nach.

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