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Aus Bußgeldbescheid wird Verwarngeld?

Frage von real1404 real1404

Also ich habe folgenden Fall. Ich habe ein Bußgeldbescheid über 65 Euro bekommen. Ich bin noch in der Probezeit. Ich soll angeblich die Vorfahrt missachtet haben, es kam auch zum Unfall.

Ich seh das anders. Wenn ich jetzt Einspruch einlege und das Bußgeld auf 35 Euro runtergesetzt wird, muss ich dann trotzdem ein Aufbauseminar machen oder nicht mehr? Weil ich hab ja trotzdem noch Schuld dann, denn sonst würde das Geld ja komplett erlassen. Oder sagt man dann egal was da passiert ist 35 euro ist ein verwarngeld und fertig aus? Wer kann mir da helfen?

Liebe Grüße

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Antworten (3)

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    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Du hast insofern Recht, dass bei einem Verwarngeld kein Aufbauseminar notwendig wäre und auch sonst keine fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen drohen.

    Es wird aber sicherlich nicht passieren, dass das Bußgeld durch den Widerspruch reduziert wird. Die Bußgeldbehörde trifft ihre Entscheidung auf Grund der Angaben im polizeilichen Unfallbericht. Wenn Du damit nicht einverstanden bist kommt es zur Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Dort wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme festgestellt oder das Bußgeldverfahren eingestellt (wird wohl nicht passieren..)

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    Antwort von rosenstrauss rosenstrauss

    in der probezeit die vorfahrt mißachtet und unfall gebaut? da würde ich zahlen und ohne komentar ein zusatzseminar besuchen. junge/mädchen, vorfahrt ist beim autofahren LEBENSWICHTIG!!!

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    Antwort von ProChiller1982 ProChiller1982

    Ich kenne das eigentlich nur umgekehrt, dass Du eine Verwarnung bekommst und dann durch einen Einspruch erst ein Bußgeldbescheid daraus wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du durch einen Einspruch das Bußgeld runtersetzen kannst, dann würde das ja jeder machen. Deinem Einspruch muss ja auch stattgegeben werden. Hast Du nicht eine Verkehrsrechtschutzversicherung ? Lass sowas lieber einen Anwalt machen...

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