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Aus bürgschaft rauskommen

Frage von hauke1984 hauke1984

Hallo @all.....

Vor ein paar Monaten habe ich eine Bürgschaft für einen Freund übernommen, wil er keine Arbeit hatte und nicht in die Wohnung hätte ziehen können. Nun ist dieser besagte Freund wieder zu seiner (ex) Frau zurück gegangen und kümmert sich um nichts mehr. Weder Miete noch sonst irgendwas.

Wie komme ich aus dieser verdammten Bürgschaft wieder raus? Vielleicht habt Ihr ja ein paar Ratschläge für mich. Einen Termin beim Anwalt habe ich auch schon. Aber der ist erst nächste Woche Mittwoch.

Vielen lieben Dank schon mal im vorraus.

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Randberlinerin Randberlinerin

    So einfach wirste da nicht rauskommen. Schöner Freund ist das.. Man wird sich leider an Dich halten für die Kosten, für die Du gebürgt hast. Erst, wenn alle Verpflichtungen abgegolten sind, entlässt man Dich. Hoffe, Du hast eine ZWECKGEBUNDENE Bürgschaft übernommen???

    Kommentar von hauke1984 hauke1984

    Zweckgebunden heißt????

    Kommentar von Randberlinerin RandberlinerinRandberlinerin

    Dass die Bürgschaft, die Du übernommen hast, ausschliesslich zum Beispiel für die Kosten, die aus dem MV, den Dein "Freund" abgeschlossen hat.. Wenn Du die Bürgeschaft nicht zweckgebunden abgegeben hast - solche Bürgschaften ringt man anderen gerne ab - dann musst Du für ALLE ALLE Kosten aufkommen, die Dein "Freund" verursacht.. d.h. der könnte sich bspw. jetzt einen neuen Porsche kaufen und Du zahlst.. wasichnichthoffenwill

    Kommentar von hauke1984 hauke1984

    Ah, ok.... Soweit ich weiß, geht das in der Bürgschadt nur um die Miete. Er hat vor kurem auch seinen Ceranherd zertrümmert. (Mit der Faust zerschlagen, weil er wütend war). Könnten die mir a auch was anhaben, weil der Herd von dem Vermieter zur Verfügung gestellt wurde?

    Kommentar von Randberlinerin RandberlinerinRandberlinerin

    Na ja, wenn er nun gar nix zahlt, dann wird man sicherlich - früher oder später - auf Dich zukommen (der Herd war ja mitgemietet).. Ist blöd, aber das passiert Dir jetzt wenigstens nie nie wieder im Leben!!!? Nun bring' Deinen "Freund" aber bloss nicht noch auf irgendwelche Gedanken...

    Kommentar von hauke1984 hauke1984

    Ich danke Dir für die Antworten. Die helfen mir ein ganzes stück weiter. Sollte ich es schaffen, aus der Bürgschaft raus zu kommen, dann ist der "Freund" für mich gestorben. Und ich werde so eine Sch..... nicht noch einmal übernehmen. Das war mir eine Lehre.

    Kommentar von Randberlinerin RandberlinerinRandberlinerin

    Dieser "Freund" sollte so oder so für Dich gestorben sein! Sowas braucht kein Mensch! Danke für den Stern + toi toi toi!

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    Antwort von damas damas

    wenn die Rechnungen bezahltsind.

    http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft#Erl.C3.B6schenderB.C3.BCrgschaft

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    Antwort von Buko01 Buko01

    Eine Bürgschaft kannst du Kündigen aus wichtigem Grund. Solltest dich da aber mal von nem RA beraten lassen.

    Ansonsten schau mal hier: (Mietbürgschaft)

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=4371&

    Kommentar von hauke1984 hauke1984

    Danke dir.... Der Text hat mir ein wenig weiter geholfen.

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    Antwort von jockl jockl

    Nehme zuerst Kostenbegrenzung vor und kündige die Wohnung. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten gegenüber dem VM wirst Du wohl oder übel erst einmal begleichen müssen. Wie Du dann zu Deinem Geld kommst, leider oder auch nicht, muss Dein Anwalt klären. Als Bürge bist Du im Zweifelsfall dem Mieter hinsichtlich der Rechte, aber der Pflichten, gleichgestellt.

    Kommentar von hauke1984 hauke1984

    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann kann ich die Wohnung auch kündigen?

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    Antwort von Jessy1904 Jessy1904

    Bin mir nicht sicher, ob du da was machen kannst, denn dafür ist so eine Bürgschaft ja quasi da.

    Sprich, wenn der eigentliche Zahler ausfällt, muss der herhalten, der gebürgt hat!

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    Antwort von troete2105 troete2105

    ich denke da wirst du nicht viel glück haben... kannst du deinem "freund" nicht ins gewissen reden, das er die miete zahlt? wenn du pech hast, musst du dafür aufkommen.

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    Antwort von Kaffeeliesel Kaffeeliesel

    Bürgschaft ist Bürgschaft, da kommst du leider nicht heraus. Außer dein angeblicher Freund findet einen anderen Bürgen und der Gläubiger entlässt dich aus deiner Haftung. Aber deiner Schilderung nach ist dies wie ein Sechser im Lotto.

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    Antwort von Anni70 Anni70

    Wie oft wird eigentlich immer wieder vor einer Bürgschaft gewarnt? Da kommst du nicht mehr raus. Ich hoffe nur für dich, dass dein Anwalt wenigstens noch etwas ausrichten kann.

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