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Auoto: Bett im Fahrzeug Problem bei Steuern (Finanzamt) als Dienstfahrzeug?

Frage von Jensen16 Jensen16

Hallo liebe Community.

Ich muss mir ein Fahrzeug anschaffen, das ich im Außendienst als Dienstfahrzeug nutzen kann. Ich möchte Fahrtenbuch führen und bei ständig wechselndem Einsatzort eine detaillierte Abrechnung gegenüber dem Finanzamt durchführen. Ich bin dabei als Arbeitnehmer angestellt.Das Fahrzeug, dass mich besonders interessieren würde, ist ein Renault Trafic mit der prinzipiellen Möglichkeit, die Rücksitzbank in ein Bett umzuwandeln, was mir bei Fahrten in ganz Deutschland im Außendienst sehr entgegen kommen würde, z.B. um einfach mal bei der Heimfahrt 1-2 Stunden richtig Pause zu machen, oder notfalls mal drinnen zu übernachten. Hat das irgendeinen negativen Einfluss auf die Möglichkeit das Fahrzeug steuerlich geltend zu machen? Ich denke da an das Arbeitszimmer, in dem kein Gästebett stehen darf... Hinter heisst es ich hätte ein Wohnmobil und das könne kein Dienstfahrzeug sein und dem möchte ich vorbeugen. P.S. kann man eigentlich auch ein Wohnmobil steuerlich geltend machen, wenn man dies als Dienstfahrzeug einsetzt? Wenn wir schon mal dabei sind...

Liebe Dank für Eure Antworten

Jens

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Antworten (2)

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    Antwort von Meandor Meandor

    Du hast gerade eben fast die ganze Argumentationskette geliefert, die das Finanzamt benötigt, damit es kein Problem mit dem Dienstfahrzeug hätte.

    Das Problem ist, dass Du gar kein Problem hast. Du bist Arbeitnehmer, dass heißt Du bekommst Deine Dienstreisen eh mit 0,30 Euro je Kilometer, egal ob Du mit einem Smart oder einem Porsche fährst.

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    RatgeberHelden Antwort von IXXIac IXXIac

    Hallo

    früher gab es speziele "Büromobile" also meist Wohnmobile mit Büroausstattung. Basis war oft der VW Multivan aber auch US-Van-Mobile, Sprinter, Ducato,,, also alles was noch Stehhöhe hatte. Der Kern des Büromobils ist der zentrale Arbeitstisch mit drumrum gruppierten Sitzen die man auch als Bett benutzen kann. Aber es ist kein Wohnmobil mit Bett dass man zu einer Sitzgruppe umbauen kann ;)
    Wohnmobile werden wohl eher im Hostess-Service/Rotlichbereich steuerlich absetzbar sein. Es kommt drauf an was der Schwerpunkt der Ausstattung ist also entweder der Arbeitstisch mit PC, Fax und Telefon oder das Bett.

    Ist der Kühlschrank für die Küche oder nur benötigt um Kaufabschlüsse durch Bewirtung zu fördern ? Ist die Küche und Toilette nötig weil man damit einen Messestand für die Mitarbeiter "Menschenwürdig" ausstattet und sich das Dixi Klo spart ? Muss man öfters die Arbeitskleidung wechseln ?

    Dass müsste ein Steuerberater wissen....

    Übrigens die Polizei versteigert gelegentlich Büromobile bzw heutzutage werden die geleast. Viele davon haben ein Bett damit man bei Observationen nicht das Mobil verlassen muss und seine Schlafschicht eben dort abhängt. Toilette und Küche ist obligatorisch oft auch Notstrom. Der nächste Vorteil ist die Geräte sind irgendwie bei der Polizei bekannt und man kann damit überall rumstehen da wird selten nachgefragt weil evtl könnte eine verdeckte Observation deswegen platzen.

    Büromobile waren meist extreem Edel aufgebaut und mit viel teuerer Kommunikationstechnik bestückt. Zudem gerne mit dem dicksten Motor bzw beim Multvan meist Oettinger oder Porsche 6 Zylinder. (Manchmal muss man halt viel Geld in die Hand nehmen wenn man viel Steuern sparen will)

    http://www.rechtsindex.de/steuerrecht/909-kraftfahrzeugsteuer-zur-besteuerung-ei...

    ww.officevan.de/pageID10266670.html ww.reimo.com/de/neufahrzeuge/businessstar.html

    Grüsse

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