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Aufzugwartungs- vs. reparaturkosten / Mietnebenkostenabrechnung

Frage von derdancer derdancer

Hallo Zusammen!

Ich habe bei unserem gewerblichen Vermieter erstmals einige Belege zur Mietnebenkostenabrechnung angefordert und geprüft. Insbesondere dem Aufzug habe ich einige Aufmerksamkeit gewidmet, hier liest man ja immer wieder viel.

Mir ist klar, dass NUR Wartungskosten abgerechnet werden dürfen, oft aber Vollwartungsverträge bestehen, die eigentlich nicht komplett auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Bei den hier vorgelegten Rechnungen bin ich aber etwas im Zweifel.

Die Rechnungen weisen im Prinzip detailliert mit Einzelposten die regelmäßige Wartung aus. Dort sieht man aber auch, dass Kleinteile wie Lampen, Schalter getauscht werden. Für mich eine Reparatur, aber natürlich kein immenser Bestandteil der Rechnung. Lt. Vermieter < 5% und völlig in Ordnung. Größere Reparaturen sind auf der Rechnung nicht zu sehen, auch nicht die ständigen Aktionen, wo der steckengebliebene Aufzug "gerettet" wird.

Ich schwanke hier etwas zwischen "päpstlicher als der Papst sein" und diese Reparaturen nicht zu akzeptieren und einem "Minderaufwand" wo sich ein Protestlauf nicht lohnt.

Eure Meinung?

LG Guido

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von newcomer newcomer

    habe selber einen Aufzug ( privat ) zu warten und bin der festen Meinung, das dies alles berechtigt ist.

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