Aufzugskosten und Hausreinigung

7 Antworten

Die Mietzahlung hat als Gesamtmiete bis zum 3. Werktag des laufenden Monats zu erfolgen und nicht Teilzahlungen aller 14 Tage, wenn du so eine Vereinbarung im MV hast, dann ist diese allerdings gültig. Eine derartige Auflage des Vermieters infolge der NK-Abrechnung ist ungültig, weil der MV damit einseitig geändert worden wäre.

Aus deinem Kommentar kann gelesen werden, dass du aller 14 Tage 200€ für Aufzugswartung und Hausreinigung bezahlen sollst. Dazu kämen ja noch die anderen Nebenkosten. Wie hoch sind daher die Nebenkosten monatlich? Welche Höhe der Nebenkosten wurde bei Abschluss des MV vom Vermieter in Aussicht gestellt?

Ohne zu wissen, ob die Praxis auch zu den 6 Parteien zählt, würde der Vermieter unglaubliche 2.400,00€ für Wartung Lift und Reinigung Allgemeinflächen des Hauses ausgeben, im Jahr also die stolze Summe von 28.800,00 EUR !!!!

Vermutlich ist der Eigentümer des Hauses auch Eigentümer der Wartungsfirma und des Reinigungsunternehmens.

Dieser Nebenkostenabrechnung muss sofort widersprochen werden. Beim Vermieter muss Einsicht in die Abrechnungsunterlagen genommen werden. Danach sind weitere Maßnahmen denkbar, wenn die Angaben in der Abrechnung sich als richtig erweisen sollten.

??? nein, es sind für diese beiden Themen alleine 200 Euro im Monat. Die Hausreinigung findet nur alle 14 Tage statt. Also die Ausführung!!! Insgesamt inklusive Warmmiete und Strom zahlen wir im Monat ca. 700,00 Euro zzgl Kaltmiete von 1100,00 Also 1.800,00 Euro mtl.

@Schuhekaufen

700 € NK monatlich? Da müßte die Wohnung so Pi x Fensterkreuz 200 m² groß sein.

@Schuhekaufen

wieviele qm hat den die Wohnung?

@Schuhekaufen

Die drei Fragezeichen möchtest du mir genauer erklären. Deine Nebenkostenabrechnung verlangt von dir von der Mietzahlung unzulässig getrennte Zahlungen für Aufzugswartung und Hausreinigung. Dann bringst du hier Kaltmiete und Warmmiete vor, wobei die Kaltmiete bereits in der Warmmiete enthalten ist, mal abgesehen davon, dass die Begriffe "Warmmiete" mit Gesamtmiete und Kaltmiete mit Nettogrundmiete benannt werden müssten. Die Kosten der Stromversorgung haben in der Regel nichts mit der Miete zu tun. Die Heizkosten könnten in den Nebenkosten enthalten sein. >> Warmmiete.

Habt Ihre einen externen Verwalter - oder befinden sich die 6 Wohnungen in der Hand eines Eigentümers, der selber für das komplette Haus die Abrechnung macht?

Bist Du Mieter oder Miteigentümer einer WEG?

Wie alt ist der Aufzug?

Bei Aufzügen gibt es die Basiswartung, Teilwartung und die Vollwartung.

Die Basiswartung sollte nicht mehr als 100 EUR pro Quartal für alle 6 Parteien kosten.

Kenne ein Beispiel von NUNN für ein 4 stöckiges Haus mit 14 Parteien mit einem Aufzug aus dem Jahr 1972 und einer Basiswartung - die zahlen ca. 97 EUR jedes Quartal.

Ihr habt wohl einen Vollwartungsvertrag, aber selbst dieser sollte viel biliger sein.

Beispiel: Aufzug von OTIS, Baujahr 1975, 6 Stockwerke ca. 25 Wohnungen, Wartung im 2-Monatsrhythmus Kosten mtl. 380 EUR für alle 22 Wohnungen.

Das Objekt wird verwaltet. Hier liegt aber auch die Vermutung nahe, dass die Verwaltung mit den Dienstleistern gemeinsame Sache macht. Ich selber bin Mieter und die meisten Eigentümer sind ältere Menschen, die sich hier nicht sonderlich um Einsparungen bemühen.

@Schuhekaufen

Es soll nicht unüblich sein, dass die Hausverwaltungen von den Aufzugsfirmen schöne Provisionen kassieren, wenn diese den Eigentümern die sündhaftteuren Vollwartungsverträge aufschwatzen bzw. abhalten diese zu kündigen.

Da die Eigentümer selber in der Regel heutzutage im Renteralter sind - kann man denen mit Angstmache, das sehr gut tun.

Als Mieter gebe ich Dir folgenden Rat. Lass Dir von Deinem Vermieter (der müsste es auch erst von der Hausverwaltung besorgen) die Rechnung und den Vertrag bzgl. der Aufzugswartung geben.

Dann prüfe, ob die Hausverwaltung tatsächlich mind. 40% aus den Bruttowartungskosten (als Anteil für Reparaturen bzw. Rückstellung zu Reparaturen) herausgerechnet hat. Üblich sind nur 25% !!! - wenn überhaupt! ( siehe: nebenkostenabrechnung.com/aufzug

*"Streitpunkt Vollwartungsverträge

Bei Vollwartungsverträgen (auch Vollunterhaltungsdienst oder Komplettwartungsverträge genannt) muss der Vermieter den Teil für Instandhaltungen bzw. Reparaturen am Aufzug ausweisen und darf diese Kosten nicht umlegen (LG Berlin, Urteil vom 22.9.06 – 64 S 198/06).

Ist ein genauer Ausweis der nicht umlegbaren Instandhaltungskosten nicht möglich, muss der Vermieter rund 40 bis 50 Prozent der Kosten als Pauschale herausrechnen. Die restlichen 50 bis 60 Prozent der Vollwartungskosten darf er auf die Mieter umlegen (LG Duisburg, Urteil v. 02.03.2004, WuM 2004, 717)."*

Vermutlich wird das nicht der Fall sein. Solidarisiere Dich mit den anderen Mietern, und kürzt dann die Vorauszahlungen um den entsprechenden Betrag (bei Euren Kosten würde ich dann 50% ansetzen).

Damit setzt Ihr dann auch die Vermieter unter Druck, dass die bei der Hausverwaltung ebenfalls auf eine Reduzierung der Aufzugswartungskosten drängen.

Selbst wenn du im Erdgeschoss wohnst, so musst du den Aufzug mitzahlen, gerichtlich längs geklärt.

Allerdings 600 Euro für Auszugswartung pro Monat und bei 6 Parteien gezahlt werden sollen, halte ich nicht für OK. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln und das scheint mir nicht der Fall zu sein, bitte ihm einen Nachweis über die Kosten zu übermitteln und frage zeitgleich mal bei Firmen an, was so ein Wartungsvertrag kosten kann.

Auch die Hausreinigung mit 600 Euro für 2 Mal pro Monat sind mir zu hoch, auch hier Belege anfordern und selbst Angebote einholen.

Es ist ein Vollwartungsvertrag. Der Aufzug ist das billigste Ding, was mann sich vorstellen kann und ab und zu funktioniert er gar nicht. 3-4 Tage im Monat. Lt. Abrechnung zahlt die Eigentümergemeinschaft 17.000,00 Euro im Jahr an Schindler für diesen Dienst.

@Schuhekaufen
Lt. Abrechnung zahlt die Eigentümergemeinschaft 17.000,00 Euro im Jahr an Schindler für diesen Dienst.

Wow, vermutlich eine "Flatrate" in der auch Reparaturen und der Stördienst enthalten. Diesen Vertrag laß Dir unbedingt vorlegen.

Lediglich folgende Kosten des Aufzugs sind umlegbar:

die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,

hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;

Wenn diese Kosten pro Mietpartei verlangt werden, ist das aus meiner Sicht viel zu hoch.

Bei 6 Mietparteien kassiert der Vermieter monatlich 600.--€ für den Aufzug und 600.--€ für die Hausreinigung.

Pro Jahr 7200.--€ für die Aufzugswartung und 7200.--€ für die Hausreinigung.

Aufzüge müssen in gewissen Abständen auf Sicherheit überprüft werden. Das kostet zwar Geld, aber keine 7200.--€, wenn es sich um einen ziemlich neuen Aufzug handelt. Solche Kosten können, wenn teure Ersatzteile eingebaut werden müssen.

Ich würde mit vom Vermieter einen Nachweis vorlegen lassen, was er an die Aufzugsfirma an Wartungskosten pro Jahr bezahlt.

Bei der Hausreinigung könnte der Aufwand im Winter bei Schmuddelwetter etwas höher sein. Da sollte man sich mal den Nachweis beim Vermieter einholen, was er an denjenigen bezahlt, der die Hausreinigung vornimmt.

Auch wenn du im Erdgeschoss wohnst und den Aufzug quasi nicht benutzt, so gehörst du doch zu Wohngemeinschaft und musst dich an den Wartungskosten beteiligen. Die Kosten für Ersatzteile, die für den Aufzug benötigt werden, muss der Vermieter tragen und sind nicht umlagerfähig.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/aufzug/

Die Hausreinigungskosten halte ich ebenfalls für überzogen, das wären bei 6 Parteien 600€ im Monat, für 2 maliges Reinigen.

Der Hausmeister erhält lt. Abrechnung im Jahr 16.000,00 Euro. Es ist ein älterer Mann, der alle 14 Tage putzt und das Treppenhaus reinigt. Er macht Laub weg und im Winter den Streudienst. Mehr nicht.

@Schuhekaufen

Auch hier, wie generell, Belegeinsicht fordern!

Wenn der Hausmeister auch die Hausreinigung macht kann/darf diese nicht nochmal extra aufgeführt/abgerechnet werden.

Ich rate dringend die Abrechnung fachlich prüfen zu lassen!

@Schuhekaufen

So sehr ich es einem älteren Mann gönne, das er sein Brot damit verdient, aber hier würde ich mal nachprüfen in welchem Verhältnis er zum Vermieter steht.

Denn das sieht mir doch sehr nach Vetternwirtschaft aus, bei 16 000€