Hallo allen Wissenden.........unser Vermieter fordert von uns erstmalig in der Betriebskostenabrechnung 2007 die Kosten für den Aufzug! 400 Euro!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! In unserem Mietvertrag steht aber unter Betriebskosten................Aufzugkosten (außer Erdgeschosswohnungen).............. Das heißt, es ist vertraglich geregelt, dass wir das NICHT bezahlen müssen. Wir wohnen im Erdgeschoss ohne Fahrstuhl in Keller und Dachboden. Der Mietvertrag ist von 2001. Beim Einzug war uns diese kleine Klausel wichtig und wir ließen sie einfügen und mussten auch nie dafür zahlen. Jetzt gab es einen Eigentümer/ Vermieterwechsel. Was ist jetzt für uns bindend? Dieses neue Urteil ( VIII ZR 103/06 )? Oder unser Vertrag, zu dem es auch übrigens nie eine Änderung gegeben hat........?????
Tausend Dank an alle die sich damit auskennen!!!!!!
Missvonundzu
absolut korrekt