Wenn ein Aufzug neu in einem Mehrfamilienhaus eingebaut wird haben logischerweise die oberen Partein mehr davon als die im Paterre. Muss jeder das gleiche anteilig zahlen, oder zahlen die unten weniger als die ganz oben, wie ist das gesetzlich geregelt?
Der Betriebskosten für den Aufzug werden anteilig auf alle Mieter umgelegt.
ja! wohne auch im erdgeschoß und die nebenkosten, inkl. aufzug, werden durch alle parteien geteilt. das ist auch rechtens, leider, aber nicht zu ändern
War letzte Woche bei galileo.
http://go.podcast.de/episode/803035/Mietrecht
Da kannste dir die Folge nochmal ansehen, ist Legal und kostenlos ;)
Wenn Hochwasserschaden in der Wohnung im ersten Stock war zahlt dann zukünftig nur noch die Untere Partei die Versicherung? Die profitiert am meisten von der entsprechenden Versicherung. Oder zahlt nur der untere Mieter den Gärtner weil ja nur der schaut auf die Hecke?. Wie alles was am Haus geändert wird zahlen alle Anteilig. Ist einfacher und eine wirkliche Gerechtigkeit wird es wohl nie geben. Der Mieter in der Mitte heizt am wenigsten der Untere Mieter braucht keine Klimaanlage hat alles Vor und Nachteile. Wenn Du einen Wäscheboden hast nutzt Du den Fahrstuhl während der obige Mieter einfach nur nach nebenan laufen muß.
Wie das gesetzlich aussieht weiß ich leider nicht, aber wir hatten in unserer damaligen Wohnung das selbe Problem. Es gab eine Mieterversammlung und wir hatten uns auf unterschiedliche Zahlungen geeinigt, die unten zahlten am wenigsten und die ganz oben am meisten. Das hat gut funktioniert und jeder war zufrieden.
Lena101 am 31. Juli 2008 17:39 Da habt ihr aber Glück gehabt, dass die oben da zugestimmt haben. Rechtlich gesehen zahlen alle das Gleiche.
wim50 am 31. Juli 2008 17:46 Und die unten bezahlen für die Straßenreinigung und das Schneeräumen. Oben liegt ja nicht so viel Schnee.
Ja, das ist so. Ich weiß ja nicht, ob ihr im Haus einen Dachboden habt, der gemeinschaftlich als Trockenraum oder ähnliches wird. Dann ist der Aufzug ja auch für Dich von Vorteil.

Wird auf alle umgelegt! Wie soll das auch sonst gehen? Dann kommt der nächste und sagt "Ich hab Klaustrophobie und nutze den Aufzug gar nicht".
DH, da hast Du wohl Recht.

Alle zahlen nach dem Verteilungsschlüssel in der Teilungserklärung.

Die im Formularmietvertrag vereinbarte Umlagefähigkeit der wohnungsanteiligen Aufzugskosten des Gebäudes ist auch wirksam, wenn der Mieter die Erdgeschosswohnung einer Wohnungseigentums-anlage angemietet hat. Die Revision wird zugelassen. (LG Augsburg, Urteil vom 21.1. 2003 - 4 S 3689/02).
(hausundgrund-nrw.de)