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AUFWENDUNGSERSATZ WEGEN LASTSCHRIFT-RUECKGABE 5,11€

Frage von Coach55 Coach55

Ist das so hinnehmbar??? Dieser Auszug bezieht sich auf eine Geschäftskundenkonto der Sparkasse. Sollte man dagegen angehen??? Leider hat sich durch die "Kriese" die Rücklastschriften auf diesem Konto gehäuft. Oder sollte man es stillschweigend hinnehmen, damit man die Bank nicht verärgert. Disoprahmen, Kredite, Ermessensspielraum meine Bankberaters... wenn eine Überweisung mal doch durchgehen soll...

bitte gebt mir einen Rat...

LIeben Gruß Coach

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Antworten (8)

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    Antwort von diemeinungen0de diemeinungen0de

    ... das ist teuer, aber soweit ich weiß rechtens. Achte auf Deckung, mehr kann man nicht sagen.

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    Antwort von Taimanka Taimanka

    stillschweigen hinnehmen? - lieber mal leisere Töne anschlagen - den Rest mit der Sparkasse klären

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    Antwort von Fee1412 Fee1412

    wende dicH schriftlich an den BGH Abt. Entscheidungsversand und stelle deine Fragen genauso wie hier. lt bestehenden Urteilen des BGH aus 1997 und 1996 ist es den Banken nicht gestattet. früher hieß es benachrichtigung über eine nichteinlösung von Lastschrift, Scheck oder Überweisung.Heute hat das Kind den Namen Aufwandsentschädigung. Du kannst beide Entscheidungen im Netz nachlesn. gib BGH ein und dann in der Suchmaske Urteile. Hier kurz noch die Aktenzeichen: XI ZR 5/97 und XI ZR 197/00. Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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    Antwort von darkrockerxx darkrockerxx

    1999 war diese Art von Gebühren nicht zulässig. Ich habe sie damals erfolgreich zurückgefordert. Ob es mittlerweile eine andere Geseteslage gibt, weiss ich nicht. Aber 5,50 € ist eindeutig zuviel, da es ja ohnehin diejenigen trifft, die es nicht haben. Und da sich Firmen mittlerweile an Mahngebühren blöd verdienen, braucht es nicht noch einen weiteren Parasiten, der sich an temporärer Zahlungsunfähigkeit anderer bereichert. Von daher: In jedem Fall erst mal anfechten!

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    Antwort von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzg

    klar ist das so hinnehmbar. dieser betrag wird in den agb oder gebührenordnung aufgeführt sein und du hast dem schon längst zugestimmt.

    aber das ist doch nicht die schuld deiner bank. du nimmst die gebühr und stellst sie dem kunden in rechnung, bei dem die lastschrift zurückgegangen ist. das ist schließlich sein fehler.

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    Antwort von Coach55 Coach55

    leider muss ich auf die krise abwälzen. sind automobilzulieferer und ja man merkt es deutlich schon allein an der zahlungsmoral... zudem sind wir ein 6 mann betrieb...

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Erstaunlich, was man doch alles auf diese angebliche Krise abwälzen kann...

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    Antwort von Coach55 Coach55

    Habe mich vorab ja über google schlau machen wollen...nur das einzigste aktuelle Urteil zu diesem thema ist aus dem Jahr 2005. und daraus ersichtlich ist nicht ob dieses auch für geschäftskunden zutrifft.

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