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AUFWENDUNGSERSATZ WEGEN LASTSCHRIFT-RUECKGABE 5,11€

gefragt von Coach55 am 23.06.2009 um 14:36 Uhr

Ist das so hinnehmbar??? Dieser Auszug bezieht sich auf eine Geschäftskundenkonto der Sparkasse. Sollte man dagegen angehen??? Leider hat sich durch die "Kriese" die Rücklastschriften auf diesem Konto gehäuft. Oder sollte man es stillschweigend hinnehmen, damit man die Bank nicht verärgert. Disoprahmen, Kredite, Ermessensspielraum meine Bankberaters... wenn eine Überweisung mal doch durchgehen soll...

bitte gebt mir einen Rat...

LIeben Gruß Coach


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Taimanka
beantwortet von Taimanka am 23. Juni 2009 14:37
1x
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stillschweigen hinnehmen? - lieber mal leisere Töne anschlagen - den Rest mit der Sparkasse klären


anonym
beantwortet von diemeinungen0de am 23. Juni 2009 14:37
1x
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... das ist teuer, aber soweit ich weiß rechtens. Achte auf Deckung, mehr kann man nicht sagen.


anonym
beantwortet von Coach55 am 23. Juni 2009 14:40
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Habe mich vorab ja über google schlau machen wollen...nur das einzigste aktuelle Urteil zu diesem thema ist aus dem Jahr 2005. und daraus ersichtlich ist nicht ob dieses auch für geschäftskunden zutrifft.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 23. Juni 2009 14:42
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Erstaunlich, was man doch alles auf diese angebliche Krise abwälzen kann...


anonym
beantwortet von Coach55 am 23. Juni 2009 14:44
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leider muss ich auf die krise abwälzen. sind automobilzulieferer und ja man merkt es deutlich schon allein an der zahlungsmoral... zudem sind wir ein 6 mann betrieb...


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 23. Juni 2009 21:52
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klar ist das so hinnehmbar. dieser betrag wird in den agb oder gebührenordnung aufgeführt sein und du hast dem schon längst zugestimmt.

aber das ist doch nicht die schuld deiner bank. du nimmst die gebühr und stellst sie dem kunden in rechnung, bei dem die lastschrift zurückgegangen ist. das ist schließlich sein fehler.


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