Hallo zusammen,
ich hatte bei einem VW-Händler über das Internet einen EOS gekauft und wollte diesen gestern abholen. Bei der Besichtigung des Fahrzeuges stellte sich heraus, daß das Fahrzeug beim Vorbesitzer mit einer Hängerkupplung betrieben wurde. Derzeit ist der Kugelkopf der Kupplung demontiert, diese also nicht verwendbar. Im Inserat wurde auf den Hängerbetrieb bzw. die derzeit nicht gebrauchsfähige Hängerkupplung nicht hingewiesen. Ich sehe darin eine Wertminderung und habe eine Preisreduzierung verlangt. Der Händler sieht in der Möglichkeit, mit wenig Aufwand über eine Hängerkupplung zu verfügen einen Vorteil - hat sich also dementsprechend meiner Forderung verweigert. Da wir keine Einigung erzielen konnten, bin ich unverrichteter Dinge wieder nach Hause gefahren (Fahrstrecke 1000 km, 8h Fahrzeit). Habe ich eine Chance meine Aufwendungen vom Händler erstattet zu bekommen? Danke schon jetzt für eure hilfreichen Antworten
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