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Aufwandsentschädigung und ALG I

Frage von ingewurzel ingewurzel

Hallo, wer kann mir helfen? ich bin seit 8 Wochen ALG I Empfänger. Jetzt habe ich mich als Probant in einem Institut beworben. Es geht um eine Teilnahme an einer 14 tägigen Studie, nach dieser ich eine recht gute Aufwandsentschädigung erhalten würde, die die 165.00 € weit überschreitet. Muss bei ALG I, diese Form der Aufwandentschädigung angerechnet werden oder ist das eine kann Bestimmung. Es ist keine Tätigkeit im herkömmlichen Sinne, und auch kein Einkommen, sondern eine Entschädigung dafür, dass ich meinen Körper und meine Organe zur Verfügung stelle. ich hatte angerufen beim AA, und spürte, das die Frau sehr verunsichert war und am ende mehr aus Gewohnheit sagte, ljawohl das wird angerechnet. Dann kann ich dies leider nicht nutzen.

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Antworten (1)

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    Antwort von MiraJane21 MiraJane21

    ich weiß es leider auch nicht genau aber du meinst, dass die frau verunsichert war dann würde ich einfach nochmal anrufen und direkt zur richtigen abteilung verbunden werden wollen. viel glück

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