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Aufwandsentschädigung ( max. 190€ im monat) und aushilfsjob --> steuerpflichtig?

Frage von Tanjahu Tanjahu

hi, ich arbeite bei einer Hausaufgabenbetreuung und bekomme dafür eine Aufwandsentschädigung, bei diesem job musste ich keine Lohn-Steuerkarte oder Sozialversicherungsnummer abgeben. Jetzt möchte ich einen Aushilfsjob bei einer Bäckerei annehmen. Muss ich da Steuern zahlen, wenn ich in beiden jobs nicht mehr als 400€ monatlich verdiene?

Über baldige Antworten wäre ich sehr dankbar!!

MFG Tanja

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Antworten (2)

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    Antwort von gormilicz gormilicz

    bis 400€ ist es steuerfrei egal ob du 2 oder 3 Jobs hast alles was drüber ist muss mit steuerkarte abgerechnet werden lg aus dem Lohnbüro

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    Antwort von Mismid Mismid

    das kommt alleine auf den Status der Beschäftigung an! Bist du angestellt oder machst du dies Selbständig? Im zweiten Fall müßtest du ja ein Gewerbe anmelden. Im ersten Fall kommt es darauf an ob es ein angemeldeter 400-Euro Job ist, ein normaler sozialversicherungspflichtiger Job oder ob du schwarz arbeitest. Bei einem 400 Euro Job führt der Arbeitgeber pauschal für dich Steuern ab. Ansonsten zahlt man bis 800 Euro im Monat eh keine Steuern. Du mußt aber in jedem Fall immer gemeldet sein und jeder Arbeitgeber muß über die Beschäftigung bei den anderen Firmen bescheid wissen umd das Gesamteinkommen zu kalkulieren

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