Hallo Leute!
Mir gegenüber wollte ein Mobilfunkbetreiber im Rahmen einer Klage einen nicht unerheblichen Betrag einfordern. Noch vor einer Verhandlung hat dieser seine Klage aber zurück genommen, nachdem ich durch Kopien und einem Winkelzug plausibilisieren konnte, dass die Forderung ungerechtfertigt ist.
Ich habe das ohne Anwalt geschafft ;o). Nun möchte ich dem Unternehmen gegenüber eine Aufwandsentschädigung geltend machen. Hat jemand einen juristischen Mustertext dazu? Ich will aber keine gerade persönlich ausgedachten Beispieltexte (außer jemand ist Jurist), sondern schon einen professionellen, welcher der Kanzlei zeigen soll, dass ich Ahnung habe. ;)
Danke schon mal.
Ich hoffe Du glaubst nicht wirklich, was Du dir und anderen hier einzureden versuchst.
Cora hat absolut recht. Wenn du nichts ausgegeben hast, kriegst du nichts. Deine Zeit... unbezahlbar (wertlos)
Klar, und deshalb habe ich auch dazu bereits zwei unterschiedliche Musterschreiben via Google gefunden. Leute, gebt keinen Rat, wenn ihr keine Ahnung habt. Das ist ja schon fast zum heulen.
@mopani: worum stellst Du eine Frage, wenn Du die (allerdings falsche) Antwort schon weist?????
Das glaube ich für dich mit. Da ich beruflich im Bereich Recht beschäftigt bin weiß ich was ich schreibe.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich Dir das abnehme?! Dir hat es nur die Röte ins Gesicht getrieben, was Dich veranlasst hat diesen Stuss zu schreiben.
Ja ja, Musterbriefe gibt es für alles... dann man tau. Ich habe auch geschrieben, dass ich denke, dass du auf die Schreiben keine Erstattung erhalten wirst. Oder irre ich mich? Habe ich behaupet, so etwas gäbe es nicht? Hmmm... aber erstmal dumme Antworten geben...DU EXPERTE !!! Aber du kennst ja den Spruch"Wer lesen kann ist klar im Vorteil" solltest du mal beachten für die Zukunft.
cora, Du hast absolut Recht, was soll denn diese unsinnige Frage, wenn der Fragesteller nichts von einer Antwort hält, die nicht in seine Meinung passt. Für seine privat ausgedachten Winkelzüge gibt es eben keine Erstattung; da soll der Fragesteller erst einmal in der ZPO etwas über notwendige Kosten nachlesen, bevor er hier unwissende Kommentare zu seinen eigenen Fragen abgibt.