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Aufwandsentschädigung gegenüber Kanzlei geltend machen. Wer hat dazu einen juristichen Mustertext?

Frage von mopani mopani

Hallo Leute!

Mir gegenüber wollte ein Mobilfunkbetreiber im Rahmen einer Klage einen nicht unerheblichen Betrag einfordern. Noch vor einer Verhandlung hat dieser seine Klage aber zurück genommen, nachdem ich durch Kopien und einem Winkelzug plausibilisieren konnte, dass die Forderung ungerechtfertigt ist.

Ich habe das ohne Anwalt geschafft ;o). Nun möchte ich dem Unternehmen gegenüber eine Aufwandsentschädigung geltend machen. Hat jemand einen juristischen Mustertext dazu? Ich will aber keine gerade persönlich ausgedachten Beispieltexte (außer jemand ist Jurist), sondern schon einen professionellen, welcher der Kanzlei zeigen soll, dass ich Ahnung habe. ;)

Danke schon mal.


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Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von dita1988 dita1988

    Lol willst du das ganze Geschäft von den Juristen kaputt machen? Die verdienen doch eh shcon so wenig :(.

  • 2
    Antwort von cora71 cora71

    Ich glaube nicht, dass dir eine Kanzlei einen Aufwand entschädigt (du als Privatperson hast eigentliche kein Recht eine Entschädigung für die Bemühungen zu verlangen) Ist ärgerlich aber ich denke sie werden da nicht drauf reagieren. Du bist nunmal auch in der Beweispflicht deine Unschuld zu belegen.

    Kommentar von mopani mopanimopani

    Ich hoffe Du glaubst nicht wirklich, was Du dir und anderen hier einzureden versuchst.

    Kommentar von konkonat konkonatkonkonat

    Cora hat absolut recht. Wenn du nichts ausgegeben hast, kriegst du nichts. Deine Zeit... unbezahlbar (wertlos)

    Kommentar von mopani mopanimopani

    Klar, und deshalb habe ich auch dazu bereits zwei unterschiedliche Musterschreiben via Google gefunden. Leute, gebt keinen Rat, wenn ihr keine Ahnung habt. Das ist ja schon fast zum heulen.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    @mopani: worum stellst Du eine Frage, wenn Du die (allerdings falsche) Antwort schon weist?????

    Kommentar von cora71 cora71cora71

    Das glaube ich für dich mit. Da ich beruflich im Bereich Recht beschäftigt bin weiß ich was ich schreibe.

    Kommentar von mopani mopanimopani

    Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich Dir das abnehme?! Dir hat es nur die Röte ins Gesicht getrieben, was Dich veranlasst hat diesen Stuss zu schreiben.

    Kommentar von cora71 cora71cora71

    Ja ja, Musterbriefe gibt es für alles... dann man tau. Ich habe auch geschrieben, dass ich denke, dass du auf die Schreiben keine Erstattung erhalten wirst. Oder irre ich mich? Habe ich behaupet, so etwas gäbe es nicht? Hmmm... aber erstmal dumme Antworten geben...DU EXPERTE !!! Aber du kennst ja den Spruch"Wer lesen kann ist klar im Vorteil" solltest du mal beachten für die Zukunft.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    cora, Du hast absolut Recht, was soll denn diese unsinnige Frage, wenn der Fragesteller nichts von einer Antwort hält, die nicht in seine Meinung passt. Für seine privat ausgedachten Winkelzüge gibt es eben keine Erstattung; da soll der Fragesteller erst einmal in der ZPO etwas über notwendige Kosten nachlesen, bevor er hier unwissende Kommentare zu seinen eigenen Fragen abgibt.

  • 0
    Antwort von Volker13 Volker13

    Das ist doch ganz einfach. Du musst die Kosten, die Dir entstanden sind belegen und einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen. Lies das mal im JVEG nach.

    Ob Du allerdings Chancen hast, wage ich zu bezweifeln.

    Kommentar von gottesoma gottesomagottesoma

    Das JVEG hat damit nichts zu tun.

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