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Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt: Wird das vom ALG I abgezogen?

Frage von Puck222 Puck222

Mein Freund ist arbeitslos und hat nun eine Trainerstelle für Basketballtrainings von Kindern und Jugendlichen angeboten bekommen. Das gilt aber als Ehrenamt, es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Wird dieses Geld vom ALG abgezogen?

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Antworten (3)

  • 2
    Antwort von schroedinger schroedinger

    Soweit ich weiß, werden solchen steuerfreien Einnahmen aus gemeinnütziger Tätigkeit nicht angerechnet. Man muss es der Arge aber melden.

    Kommentar von critter crittercritter

    Korrekt!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Korrekt wäre Arbeitsagentur. Die ARGE hat mit alg I nichts zu tun.

  • 1
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Vom Arbeitslosengeld I wird nichts abgezogen. Das ist eine Versicherungsleistung und da kann man soviel Geld haben oder verdienen wie man will.

    Erst beim ALG 2, auch unter Hartz IV bekannt, könnte das ins Gewicht fallen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Was erzählst du denn da? Natürlich kann Verdienst unter bestimmten Umständen angerechnet werden. Auch bei alg I. http://kuerzer.de/HstxGaS9i

    Kommentar von critter crittercritter

    @Regenmacher: Leider liegt Deine Antwort voll daneben. Richtige Antwort siehe @schroedinger.

  • 0
    Antwort von Service08 Service08

    Über 165 Euro wird es abgezogen Ehrenamt hin oder her das Interessiert die Arbeitsagentur nicht. In dem Moment wäre ja Mißbrauch die Regel.Falls natürlich Kosten entstanden sind die dagegen gerechnet werden können ist der Freibetrag höher. Aber man sollte vorher mt dem Amt reden. PS. Dies ist keine Rechtsberatung Mfg.

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