Mein Freund ist arbeitslos und hat nun eine Trainerstelle für Basketballtrainings von Kindern und Jugendlichen angeboten bekommen. Das gilt aber als Ehrenamt, es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Wird dieses Geld vom ALG abgezogen?
Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt: Wird das vom ALG I abgezogen?
Antworten (3)
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2Antwort von
schroedinger Soweit ich weiß, werden solchen steuerfreien Einnahmen aus gemeinnütziger Tätigkeit nicht angerechnet. Man muss es der Arge aber melden.
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1Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Vom Arbeitslosengeld I wird nichts abgezogen. Das ist eine Versicherungsleistung und da kann man soviel Geld haben oder verdienen wie man will.
Erst beim ALG 2, auch unter Hartz IV bekannt, könnte das ins Gewicht fallen.
Kommentar von
bitmapbitmap Was erzählst du denn da? Natürlich kann Verdienst unter bestimmten Umständen angerechnet werden. Auch bei alg I. http://kuerzer.de/HstxGaS9i
Kommentar von
crittercritter @Regenmacher: Leider liegt Deine Antwort voll daneben. Richtige Antwort siehe @schroedinger.
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0Antwort von
Service08Service08
Über 165 Euro wird es abgezogen Ehrenamt hin oder her das Interessiert die Arbeitsagentur nicht. In dem Moment wäre ja Mißbrauch die Regel.Falls natürlich Kosten entstanden sind die dagegen gerechnet werden können ist der Freibetrag höher. Aber man sollte vorher mt dem Amt reden. PS. Dies ist keine Rechtsberatung Mfg.
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Korrekt!
Korrekt wäre Arbeitsagentur. Die ARGE hat mit alg I nichts zu tun.